Beiträge von iTel

    Hallo,


    ich interessiere mich für den Telekom Mobile Data M Premium mit 599 Euro Auszahlung. Wenn man noch eine Combi Card Mobil L dazu nimmt, würde es dann für diese auch noch eine Auzahlung geben?


    Falls ich die Combi Card jetzt nicht nehme, kann man dann bei einer späteren Buchung der Combi Card, eine Rufnummer auf die Combi Card portieren. Mein Vertrag fürs Handy läuft nämlich noch.


    Alternative: Gibt es den Telekom Mobile Data L eco mit einer Auszahlung oder wenigstens mit dem Online Buchungs Rabatt, also mit einer niedrigeren Grundgebühr


    Viele Grüsse, iTel

    Zitat

    Original geschrieben von msowen
    Weil gerade im Congstar-Forum ein Thema dazu lief, hier noch der Hinweis, dass Congstar/Telekom folgende Dienste aktiv blockiert:

    • FaceTime (über UMTS)
    • VoIP (SIP)
    • Skype


    Es kommen zwar bei allen drei Diensten eine Verbindung zwischen den Gesprächspartner zustande, aber außer Sprachfetzen und einem schwarzen Bild kommt nichts über die Leitung. (Getestet mit LTE bei hervorragendem Speedtest.)


    Marc


    Kann ich bestätigen, bei mir funktioniert Skype auch nicht mit Congstar. Gesprächsaufbau möglich, aber nichts zu verstehen, trotz voller Geschwindigkeit.


    Just Me: Danke aber für den Tip mit VPN. Da hab ich gar nicht dran gedacht. :top:

    Ich würde mal behaupten die vorzeitige Portierung hat nur was mit dem Anbieter zu tun, der die Nummer freigibt und nicht mit dem zu dem die Nummer hingeht. Vielleicht meinte vedat nur, dass es eben mit der vorzeitigen Portierung bei den Anbietern meistens Probleme gibt oder es länger dauert und dann nicht mehr mit dieser Aktion möglich ist. Warum sollte eine vorzeitige Portierung zu einer CombiCard nicht gehen?

    Marco Ja, genau, am besten jetzt mit Rechtschreibfehlern kommen. Das ist dann immer das letzte Mittel. :rolleyes: Es heißt aber nicht eine AGB, sondern die AGB. Nur ist AGB eben schon der Plural. "Allgemeine Geschäftsbedingungen ". Ich schreib aber trotzdem gerne AGBs, weil man es im Sprachgebrauch auch so ausspricht. Aber nun Gut: Richtig ist AGB, nicht AGBs oder AGB's.


    Wenn bei mir ein abgebuchter Betrag zurückgebucht wird, darf meine Bank keine Gebühren dafür nehmen. Falls ihr euch erinnert, war das nämlich früher der Fall. Auch das hat der BGH als "rechtswidrig" bezeichnet und seitdem werden dafür beim eigenen Konto keine Gebühren mehr genommen. Höchstens Portogebühren für die Benachrichtigung über die Rückbuchung in Höhe von 0,55 cent. Aber die Bank, die abgebucht hat darf Gebühren nehmen, warum weiß ich jetzt auch nicht, aber diese Gebühren sind jedenfalls erlaubt und ich habe mal bei meiner Bank (Deutsche Bank) nachgefragt und die haben gesagt, dass sie 3,50 Euro dafür berechnen. Das ist aber jetzt auch schon ne Weile her. In dem Urteil vom BGH (BGH Xa ZR 40/08) steht ausdrücklich drin, dass ein darüber hinausgehender Schaden, z.B. durch Personalkosten nicht pauschal berechnet werden darf. Insofern bin ich auf 3,50 gekommen. Die Unternehmen müssen dann also bei Ihrer Bank, nehmen wir mal an 3,50 Euro bezahlen, und genau diese Kosten sind erstattungsfähig. Weil ja das Unternehmen wirklich diese Kosten selber an seine eigene Bank zahlen musste wegen der Rückbuchung. Es kann auch sein, dass dieser Betrag jetzt inzwischen höher ist, aber 9,90 sind schon sehr hoch oder O2 mit 19,90 Euro.


    Im übrigen ist alles gesagt: Aufgrund des Widerrufs ist kein Vertrag mehr da und insofern können keine Forderungen mehr bestehen. Aber ich werde gerne nochmal was an Urteilen raussuchen.


    Achso und nein die Unternehmen sind an so ein Urteil nicht gebunden, wobei ein halbwegs seriöses Unternehmen sich an BGH Urteile selbstverständlich halten wird. Aber wenn Sie die 19,90 + 9,90 haben wollen, müssen Sie ja erstmal ihn verklagen und er muss überhaupt nichts beweisen.

    Ja, dann war die Gebühr ja sowieso noch nichtmal fällig, weil er ja noch gar keine aktivierte Karte erhalten hat. Also sind die 19,90 Euro sowieso nicht zu bezahlen.


    Aber das spielt alles keine Rolle, weil der Vertrag ja wegen dem Widerruf nicht vorhanden ist und deswegen auch die AGB's nicht mehr zählen, sozusagen.


    Aber Gut, dass wir uns jetzt wenigstens einig sind, das er null komma nichts zu zahlen hat. :top: