Marco Ja, genau, am besten jetzt mit Rechtschreibfehlern kommen. Das ist dann immer das letzte Mittel.
Es heißt aber nicht eine AGB, sondern die AGB. Nur ist AGB eben schon der Plural. "Allgemeine Geschäftsbedingungen ". Ich schreib aber trotzdem gerne AGBs, weil man es im Sprachgebrauch auch so ausspricht. Aber nun Gut: Richtig ist AGB, nicht AGBs oder AGB's.
Wenn bei mir ein abgebuchter Betrag zurückgebucht wird, darf meine Bank keine Gebühren dafür nehmen. Falls ihr euch erinnert, war das nämlich früher der Fall. Auch das hat der BGH als "rechtswidrig" bezeichnet und seitdem werden dafür beim eigenen Konto keine Gebühren mehr genommen. Höchstens Portogebühren für die Benachrichtigung über die Rückbuchung in Höhe von 0,55 cent. Aber die Bank, die abgebucht hat darf Gebühren nehmen, warum weiß ich jetzt auch nicht, aber diese Gebühren sind jedenfalls erlaubt und ich habe mal bei meiner Bank (Deutsche Bank) nachgefragt und die haben gesagt, dass sie 3,50 Euro dafür berechnen. Das ist aber jetzt auch schon ne Weile her. In dem Urteil vom BGH (BGH Xa ZR 40/08) steht ausdrücklich drin, dass ein darüber hinausgehender Schaden, z.B. durch Personalkosten nicht pauschal berechnet werden darf. Insofern bin ich auf 3,50 gekommen. Die Unternehmen müssen dann also bei Ihrer Bank, nehmen wir mal an 3,50 Euro bezahlen, und genau diese Kosten sind erstattungsfähig. Weil ja das Unternehmen wirklich diese Kosten selber an seine eigene Bank zahlen musste wegen der Rückbuchung. Es kann auch sein, dass dieser Betrag jetzt inzwischen höher ist, aber 9,90 sind schon sehr hoch oder O2 mit 19,90 Euro.
Im übrigen ist alles gesagt: Aufgrund des Widerrufs ist kein Vertrag mehr da und insofern können keine Forderungen mehr bestehen. Aber ich werde gerne nochmal was an Urteilen raussuchen.
Achso und nein die Unternehmen sind an so ein Urteil nicht gebunden, wobei ein halbwegs seriöses Unternehmen sich an BGH Urteile selbstverständlich halten wird. Aber wenn Sie die 19,90 + 9,90 haben wollen, müssen Sie ja erstmal ihn verklagen und er muss überhaupt nichts beweisen.