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Original geschrieben von flensi
Nö!
Welchen Teil von "Und das alles soll dann dann das automatisierte Bestellsystem auf die Reihe kriegen und Bezahlen muss ich dann auch nichts?" hast Du nicht verstanden?
Es geht hier um den zeitlichen Ablauf zwischen haben wollen und nicht haben wollen und das die maschine dies ggf. nicht auf die Reihe kriegt.
Von "verzichten" kein Wort.
-ralf-
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Sie fragen doch, ob man dann wenn man einen Vertrag geschlossen hat und danach in derKneipe war und zuviel gesoffen hat, anschlissend nichts mehr bezahlen muss, wenn man sich das anders überlegt hat. Und die Antwort ist, NEIN auch wenn man in der Kneipe war und zuviel gesoffen hat, kann man widerrufen und muss nicht bezahlen. Das war doch das was sie nicht glauben wollten. Und daher haben sie sich auf den Kneipengang bezogen und gemeint, man könne nicht mehr widerrufen, sondern müsse zahlen. Das sie schreiben "Bezahlen muss ich dann auch nichts mehr?" soll doch heißen, dass sie denken, dass man dann zahlen muss, also nicht mehr widerrufen kann.
So und jetzt nur mal zur Klarstellung. Wir sind uns hier -bis auf Flensi- schon einig, dass Tele38 nicht die Anschlussgebühren zahlen muss, wegen Widerrufs, oder? Es geht jetzt also darum, ob es rechtmäßig ist, das man bei einem abgeschlossenen Vertrag theoretisch, wenn man kleinkariert ist, den Betrag zurückbucken kann, wenn zu früh abgebucht worden ist.
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Original geschrieben von flensi
Ich schliesse dann jetzt mal eben bei blau.de einen Flat Vertrag ab.
Um 2300h gehe ich dann gelangweilt in die Kneipe und und versaufe ein bisschen zu viel Geld.
Und zu zu guter Letzt fällt mir Sonntag Morgen in meinem Brummschädel dann ein das ich zuviel Geld versoffen habe und mir den Flat Vertrag ja garnicht mehr erlauben kann und widerrufe dann sogleich.
Und das alles soll dann dann das automatisierte Bestellsystem auf die Reihe kriegen und Bezahlen muss ich dann auch nichts?
Das ist Toll,ich sollte sollte öfter mal "solche Dinger" bringen.:D
Gruss
-ralf-
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Da steht das! Schon vergessen? Boah, ich muss mich wirklich zusammenreissen, man darf auf solche Leute einfach nicht eingehen. Das ist ehrlich mein Fehler.
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Ob Tele38 9,90 Euro Rücklastgebühren und 19,90 Euro Anschlussgebühr zahlen muss, wenn er den Vertrag widerrufen hat und die Firma blau.de bereits entgegen den AGB am nächsten Tag abgebucht hat, also früher als es in Ihren eigenen AGB steht.
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Naja, bei jemanden der denkt, dass man kein gesetzliches Widerrufsrecht hat, weil man in der Keipe war, konnte ich leider nicht anders. 
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Ein normales Fax wird doch analog übertragen und dafür müsste auch das Sprachdienstmerkmal aktiviert sein, weil es ja quasi aus Tönen besteht. Aber gut, ich werd' das jetzt einfach bestellen, dann seh ich das ja.
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Original geschrieben von flensi
Mit dem Eingangs Post hat deine Urteils Leiche somit auch nichts zu tun da die Kosten von vornherrein bekannt waren und wohl auch sofortiger Ausgleich.
-ralf-
Mal wieder unendlicher Schwachsinn!
BGH-Urteile haben auch heute noch Bindungswirkung! Sie reden nur Mist! Sie haben einfach keine Ahnung, hab da auch kein Nerv mehr drauf. Und Tschüss! :mad:
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Original geschrieben von marco5
Das ist so pauschal falsch. Klar darf dir die Bank nicht für die Rückbuchung in Rechnung stellen, allerdings dem Lastschrifteinreicher (bis 3,00 Euro). Auch die Auftraggeberbank (hier von blau.de) darf Kosten für die Rückbuchung Blaud.de in Rechnung stellen (bis 5,66 Euro (5,11 Euro + 0,55 Euro Porto). Damit sind wir schon bei ca. 8,66 Euro. Bitte nicht immer nur die Hälfte schreiben!
Marco
Also diese Gebühren der "Auftraggeberbank" sind mir in der Tat neu, die hatte ich übersehen! Wo schreib ich denn immer nur die Hälfte? Tatsache ist, dass der TE nichts zahlen muss!
Und diese Spitzfindigkeiten mit 19 oder 19,90 sind genauso lächerlich, wie die Korrektur mit den AGB, AGBs oder AGB's. Aber was solls, das ist bei manchen Leuten eben so!
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Ja, klar Glasfaser! Weil ja einige sich beschweren, dass man nicht die volle Geschwindigkeit erreicht bei den Smartphones ist es ja auch möglich, dass es nicht immer alles am Netz liegt. Beispielsweise kann ein User mit USB 1.1 Port gar nicht diese Datenraten erreichen, selbst wenn er die Zelle für sich alleine hätte.
So gibt es vielleicht auch andere Grenzen im Computer, die die Sache ausbremsen.
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Ja, schon, aber ist es nicht so, dass so viel höhere Datenraten gar nicht mehr von der Hardware unterstützt werden. Wlan z.B ist ein Flaschenhals und auch 100 Mbit/s für die LAN-Schnittstelle sind die Obergrenze, sofern man kein Giganetzwerk hat. Also möchte ich sehen, ob man überhaupt im Zusammenspiel mit allen Komponenten eine viel bessere Leisung erzielen kann.
Die 77 Mbit/s die einer bei LTE hatte sind -so gesehen- schon fast ein Wunder, finde ich!