Beiträge von iTel


    Sie fragen doch, ob man dann wenn man einen Vertrag geschlossen hat und danach in derKneipe war und zuviel gesoffen hat, anschlissend nichts mehr bezahlen muss, wenn man sich das anders überlegt hat. Und die Antwort ist, NEIN auch wenn man in der Kneipe war und zuviel gesoffen hat, kann man widerrufen und muss nicht bezahlen. Das war doch das was sie nicht glauben wollten. Und daher haben sie sich auf den Kneipengang bezogen und gemeint, man könne nicht mehr widerrufen, sondern müsse zahlen. Das sie schreiben "Bezahlen muss ich dann auch nichts mehr?" soll doch heißen, dass sie denken, dass man dann zahlen muss, also nicht mehr widerrufen kann.


    So und jetzt nur mal zur Klarstellung. Wir sind uns hier -bis auf Flensi- schon einig, dass Tele38 nicht die Anschlussgebühren zahlen muss, wegen Widerrufs, oder? Es geht jetzt also darum, ob es rechtmäßig ist, das man bei einem abgeschlossenen Vertrag theoretisch, wenn man kleinkariert ist, den Betrag zurückbucken kann, wenn zu früh abgebucht worden ist.


    :rolleyes::rolleyes::rolleyes:


    Da steht das! Schon vergessen? Boah, ich muss mich wirklich zusammenreissen, man darf auf solche Leute einfach nicht eingehen. Das ist ehrlich mein Fehler.

    Ob Tele38 9,90 Euro Rücklastgebühren und 19,90 Euro Anschlussgebühr zahlen muss, wenn er den Vertrag widerrufen hat und die Firma blau.de bereits entgegen den AGB am nächsten Tag abgebucht hat, also früher als es in Ihren eigenen AGB steht.

    Alles absoluter Müll! Wird ja immer schlimmer. Schweigen Sie lieber. :rolleyes::rolleyes::rolleyes: Das ist für jeden halbwegs intelligenten Menschen offensichtlich. Sie fallen da anscheinend nicht darunter! Deswegen dachten Sie ja auch, Ihr Widerrufsrecht würde nicht mehr bestehen, wenn Sie ihr Geld in der Kneipe versaufen, was Ihnen vermutlich häufiger passiert, so wie Sie hier schreiben. :D:D

    Zitat

    Original geschrieben von flensi


    Mit dem Eingangs Post hat deine Urteils Leiche somit auch nichts zu tun da die Kosten von vornherrein bekannt waren und wohl auch sofortiger Ausgleich.


    -ralf-


    Mal wieder unendlicher Schwachsinn! :rolleyes: BGH-Urteile haben auch heute noch Bindungswirkung! Sie reden nur Mist! Sie haben einfach keine Ahnung, hab da auch kein Nerv mehr drauf. Und Tschüss! :mad:

    Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Das ist so pauschal falsch. Klar darf dir die Bank nicht für die Rückbuchung in Rechnung stellen, allerdings dem Lastschrifteinreicher (bis 3,00 Euro). Auch die Auftraggeberbank (hier von blau.de) darf Kosten für die Rückbuchung Blaud.de in Rechnung stellen (bis 5,66 Euro (5,11 Euro + 0,55 Euro Porto). Damit sind wir schon bei ca. 8,66 Euro. Bitte nicht immer nur die Hälfte schreiben!



    Marco


    Also diese Gebühren der "Auftraggeberbank" sind mir in der Tat neu, die hatte ich übersehen! Wo schreib ich denn immer nur die Hälfte? Tatsache ist, dass der TE nichts zahlen muss!


    Und diese Spitzfindigkeiten mit 19 oder 19,90 sind genauso lächerlich, wie die Korrektur mit den AGB, AGBs oder AGB's. Aber was solls, das ist bei manchen Leuten eben so!

    Ja, klar Glasfaser! Weil ja einige sich beschweren, dass man nicht die volle Geschwindigkeit erreicht bei den Smartphones ist es ja auch möglich, dass es nicht immer alles am Netz liegt. Beispielsweise kann ein User mit USB 1.1 Port gar nicht diese Datenraten erreichen, selbst wenn er die Zelle für sich alleine hätte.


    So gibt es vielleicht auch andere Grenzen im Computer, die die Sache ausbremsen.

    Ja, schon, aber ist es nicht so, dass so viel höhere Datenraten gar nicht mehr von der Hardware unterstützt werden. Wlan z.B ist ein Flaschenhals und auch 100 Mbit/s für die LAN-Schnittstelle sind die Obergrenze, sofern man kein Giganetzwerk hat. Also möchte ich sehen, ob man überhaupt im Zusammenspiel mit allen Komponenten eine viel bessere Leisung erzielen kann.


    Die 77 Mbit/s die einer bei LTE hatte sind -so gesehen- schon fast ein Wunder, finde ich!