Re: unerwünschte Datenflatrate
Zitat
Original geschrieben von TheEvil
1. Was soll man jetzt tun? Direkt zum Anwalt, oder gibt es da andere Möglichkeiten?
2. Wie sieht denn die rechtliche Seite aus, darf Vodafone so eine Aufzeichnung nach zwei Monaten löschen?
3. Der schriftliche Vertrag, wird ja auch nicht nach der Widerrufsfrist gelöscht...
Vielen Dank schonmal im vorraus und entschuldigt bitte die vielen Worte.
Moe
Alles anzeigen
1. im BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ) ist geregelt, dass Du unbestellte Dinge nicht bezahlen musst.
Ich kopiere Dir das einmal ein:
§ 241a
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
Ob die Leistung nach 4 Monaten als anerkannt gilt, weiß ich nicht genau, am Besten mal einen Anwalt/Verbraucherzentrale fragen. Evtl. hat deine Freundin aber Fristen verpennt.
Ggf. kann auch eine Strafanzeige wegen Betrug bei der Polizei nebst eidesstattlicher Versicherung, nichts bestellt zu haben helfen Druck zu machen. Auf Gerichtsprozesse wegen sowas sind Mobilfunkanbieter nicht scharf. Schonmal gut das deine Freundin die Flatrate nicht genutzt hat. Auch bloß nicht jetzt nutzen!
2. Sie müssen die Aufzeichnungen sogar löschen gemäß deutschen Datenschutzgesetzen. Tipp: Bei Gesprächen mit Mobilfunkanbietern selber das Gespräch mitschneiden, da diese gerne mal was buchen/"verbessern", was man nicht bestellt hat.
3. Stimmt, den müssen Firmen sogar 10 Jahre lang aufbewahren.