so habe heute ebenfalls einen wisch bekommen dass ich angeblich falsch geparkt habe:
seltsam schonmal die zeit des falschparkens: 6.30 in der früh - wer kontrolliert um so eine uhrzeit?
aber gut nun zum "vergehen" überhaupt:
es geht um eine nebenstraße - 30er zone - in der zunächst rechts halteverbot ist (nach gaststätte)
danach sind auf der straße zickzack-linien (ähnlich wie hier zu sehen nur schräg am ende und am anfang - darauf stehen auch einige begrenzungspfosten)
danach kommen ca. 4 freie parkplätze imho an welchen sich danach bewohnerparkplätze anschließen
nun soll ich als erster in der reihe - quasi direkt im anschluss an dieses zickzackhalteverbot - im parkverbot geparkt haben
bin natürlich wie immer sehr nah an die begrenzungspfosten herangefahren bevor jemand beim ein/ausparken vorne ran fährt - da es sehr eng ist für 4 autos
kann sein das ich deshalb max. etwas mit dem heck über dieser markierung stand
können die mir nun wirklich 15€ dafür abknöpfen??
besser gesagt wie weit darf/muss ich von dieser markierung entfernt stehen? reicht es wenn ich max. mit einem reifen darauf stehe das die mir einen strafzettel verpassen dürfen??
wäre über ein paar tipps/erfahrungen dankbar
eben noch folgendes gefunden:
Zitat
Diese Markierung begründet kein selbständiges Halt- oder Parkverbot, sondern setzt das Bestehen eines solchen voraus und begrenzt lediglich den Verbotsbereich (OLG Düsseldorf VRS 74, 68). Es kann beispielsweise einen 5-m-Bereich einer Kreuzung oder 15-m-Bereich einer Haltestelle verlängern oder verkürzen, muss aber den gesetzlichen Verbotsbereich einbeziehen, sonst ist es unwirksam (OLG Köln, NZV 91, 484). Ein Rechteck mit durchgekreuzter Innenfläche begründet kein Parkverbot (KG Berlin VRS 65, 297).
heißt das, dass ohne halteverbotsschild so eine markierung ohnehin nicht gültig ist??
nokia*night*