Feuchte im Keller ist meist ein Problem mit einer zuhohen Feuchte im angrenzenden Erdreich. Entweder ist das Grundwasser zu hoch und die Wände damit ständig durch Wasser beansprucht oder die ins Mauerwerk gezogene Nässe, hervorgerufen bspw. durch Regen/Schnee usw., kann nicht gescheit verdampfen/herausziehen. Die einziehende Menge an Wasser ist größer, als die.die verdampfen kann.
Falls die Aussenwände dann nicht vernüftig und fachgerecht gegen Wasser gesperrt sind, kann es problematisch werden, da sich schnell Schimmel durch gespeichertes Wasser bilden kann. Dieser kann nicht nicht als Gesund anzusehen sein...
Unabhängig von der genauen Rechtssprechung bzgl. 'Feuchtraum' würde ich jedoch sagen, dass ein Mieter sich einen durchgeschimmelten Keller, von dem versträte Gesundheitsgefahren ausgehen, nicht gefallen muss - vorausgesetzt die Mieter sind darin nihct mitschuldig. Wenn denen nachweisbar ist, dass nicht der ausreichenden Lüftung sorge getragen haben, können ihnen sicherlich auch Kosten an der Instandsetzung aufgezählt werden...
Mal sehen, ich versuche mich mal morgen schlauer zu machen und dann sehen wir mal weiter. 