Beiträge von Lord Arsch

    Irgendwie stocks bei euch..... Und meine Toleranzschwelle ist erreicht.
    Ich habe durchaus Verständnis dafür, das man als Händler viele Anfragen bekommt. Aber man sollte gerade Emails an die Reklamationsstelle doch vorrangiger bearbeiten. Zumindest ist dies meine bescheidene Meinung.
    Auch wenn das Mailaufkommen eurer Ausage nach bei "über 1000Stk./Tag" beträgt.


    Das erfreuliche zuerst. Die Erstattung der monatlichen Gutschriften habe ich dankenswerterweise erhalten. Der noch offene Tankgutschein, der vor mittlerweile 5 Wochen nicht vorrätig war, ist bis dato aber noch immer nicht eingetroffen!
    Auf Anfragen bekomme ich in gewohnter Weise keine Antwort.


    Wahrscheinlich kommt euer Laden erst wieder ins rollen, wenn man sich hier öffentlich beschwert.
    Eines ist zumindest sicher, für die Zukunft mache ich einen Bogen um einen bestimmten Händler, der hier bei TT anbietet. Schade, dass das so enden muss.

    Ich ja auch nicht.
    Stand wohl in dem Schreiben von DHL. Die Sendung kam als Paket, frankiert bis 20kg, demnach versichert bis 500€. Die Reparatur könnte beim Hersteller für pauschal 100€ durchgeführt werden. Warenwert an sich, selbst bei Neukauf unter 500€.


    Im Schreiben von DHL wurde der Haftungsausschluss begründet mit "u.a.":
    [list=1]
    [*]Sendung nicht versichert
    [*]Versand erfolgte nicht in OVP
    [/list=1]

    Manchmal muss ich auch durchatmen.


    Ich habe eine Küchenmaschine gekauft und bezahlt. Diese wurde mir dann geliefert. Paket augenscheinlich in Ordnung, jedenfalls keine äußeren Anzeichen von Schäden. Demnach auch keine Meldung beim Ausliefenden.
    Dann das Paket ausgepackt und dabei direkt festgestellt, dass die Maschine mechanisch defekt ist - Schwenkarm abgebrochen.


    Im direkten Anschluss habe ich den Vk per Mail mit Bild und telefonisch darüber informiert. Weiterhin bin ich taggleich zur DHL Filliale und habe die Schadensmeldung nebst dem Paket aufgegeben.
    Nach einer Woche habe ich die Sendung zurückerhalten; war auf dem Schadensbericht von mir so angekreuzt. Der Vk hat das entsprechende Schreiben bzgl. Abweisung einer Haftung erhalten. Auf dem Schadensbericht wurde auch ausgesagt, dass dies zu Händen des Absenders geschieht.


    Der Vk schreibt mir, dass u.a. als Gründe aufgeführt wurden, dass die Sendung nicht versichert war (Paketsendung bis 20kg), sowie der Versand nicht ordnungsgem. in der OVP erfolgte. Daraus schließe ich, dass die Verpackung unzureichend war. Was "u.a." noch beeinhatet weiß ich nicht.


    Der Vk wiegt sich in Sicherheit, weil er unter Haftungsausschluss privat verkauft hat und schreibt, er hoffe, ich würde kostengünstig ein Ersatzteil bekommen um die Maschine zu reparieren bzw. irgendwo reparieren lassen zu können. Und er meinte damit nicht, dass er die Kosten übernähme.

    Also muss ich mit dem Versandunternehmen in Kontakt treten?
    Dann erschließt sich mir nicht, dass der nun gerade nur mit dem Absender komuniziert und dort darlegt, dass die gewählte Verpackung unzureichend war.


    Und nein, ich habe nichts reparieren lassen und will nun die Kosten erstattet haben.
    Es gestalltet sich eher so, dass ich dem Vk mitgeteilt habe, was die Reparatur beim Hersteller kosten würde. Weiter geschehen ist nichts. Ich habe hier nur eine defekte Küchenmaschine stehen, die bei der Schadensbegutachtung von DHL war, die dem Vk mitgeteilt hat, dass sie sich wg. o.g. Grund nicht in der Haftung sehen und ich nun, aus meiner Sicht ungerechtfetigt, durch den Vk vertröstet werde. Nach dem Moto, haste halt Pech gehabt, das es kaputt bei Dir ankam.


    Vielleicht habe ich einen anderes Verständnis von Recht, aber ich erwarte vom Vk ein mangelfries Gerät. Darüber haben wir ein Vertragsverhältnis.
    Er wiederum hat mit dem Versanduntenehmen ein Vetrag, hinsichtlich Lieferung zu Zustellort. Das würde auch erklären, warum DHL nur mit dem Vk korrespondiert. Die beiden sind Vetragspartner.


    Liege ich hier so falsch? :confused:

    Soll heißen, fiktiv, ein Verkäufer steckt ein Glasgefäß ungesichert in einen Karton, beim Transport geht dieses kaputt und der Käufer hat keine Handhabe gg. den Vk, wgen mangelhafter Verpackung?


    Kann doch nicht sein, dass ich als Käufer der Gelackmeierte bin, wenn der Vk irgendwie verpackt, was für mch nichtsteuerbar ist.
    Wenn ich einen mangelfreien Artikel kaufe und einen mangelhaften erhalte, bin ich der Depp?

    Heißt, der Verkäufer muss keine Reparaturkosten tragen, wenn er alternativ eine gleiche mängelfreie Ware liefert. Rücksendung der mangelhaften Ware an den Vk vorausgesetzt. Wenn die Reparaturkosten verhältnissmäßig sind, und für mich ohne erhöhte Nachteile sind, muss die der Vk übernehmen. Das ist da Thema Nacherfüllung


    Ein Gefahrenübergang beim Versendungskauf trifft hier weder bei 1 noch 2 zu. Habe weder den Erfüllungsort geändert, noch Vorgaben zur Verpackung gemacht.


    Unterm Strich muss der Vk also die Kosten tragen oder eine mangelfreie Ware liefern.

    Damit ich richtig liege und nichts falsches schreiben were:


    Es wird bei ebay ein Artikel von privat mit Gewährleistungsauschluss gekauft. Der Artikel kommt scheinbar durch einen Transportschaden defekt bei mir an.
    1. Es besteht ein Vertrag zwischen Verkäufer und mir hinsichtlich eines funktionstüchtigen Artikels.
    2. Es bestehrein Vertrag zur Auslieferung zwischen dem Versandunternehmen und dem Verkäufer.


    Fragen:
    Der Gewährleistungsauschluss gilt nicht ab Versand, sondern erst ab Erhalt des zugesicherten funktionstüchtigen Artikels bei mir?
    Kosten für eine Reparatur muss mir der Verkäufer erstatten. Ob und wie er die Kosten beim Versandunternehmen zurückerhält, ist nicht mein Bier. Richtig?

    Ja das könnte ich. Oder ich frage bei TT, damit evt. andere auch bescheid wissen.
    :rolleyes:


    Edit:

    Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    So wie es gebracht wird, wird es geholt.


    Kann ich so nicht bestätigen. Anlieferunegn mit DHL können durch Hermes retourniert werden. So schon selber erlebt.

    Ich möchte eine Amazonbestellung widerrufen. Da Paket wiegt um 30kg.
    Die Rücksendung kann ich online einleiten und bekomme auch darüber den Paketschein via DHL bzw. Hermes. Letzterer sicher wahrscheinlicher.


    Kann ich danach nur eine Abholung durch den Versanddienstleister beauftragen?
    Die Kosten trage ich gerne selber, nur wegbringen des Pakets ist mit Kinderwagen nahezu undenkbar...