ZitatFalsch..... Also ich sehe auf dem Bild ein kleines Rücklicht und ein entgegenkommendes Abblendlicht bei Nacht (vermutlich Motorradfahrer)
*lol* ![]()
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatFalsch..... Also ich sehe auf dem Bild ein kleines Rücklicht und ein entgegenkommendes Abblendlicht bei Nacht (vermutlich Motorradfahrer)
*lol* ![]()
Wenn man eine Ware in einem Geschäft oder in einem Lager oder sonst wo einkauft, wo man "Kontakt" zu einem Verkäufer hat, gilt das Gesetz NICHT!!
Der Verkäufer muss dem Käufer eine ausreichende Beratung geben; wenn der Käufer diese nicht in Anspruch nimmt, ist das die eigene Schuld.
Das heißt auch das der Verkäufer, das Gerät auf Wunsch auch vorführen muss, damit der Interessent die Möglichkeit hat, sich über alle Funktionen informieren kann und damit die Hardware genug testen kann.
Ob das allerdings der Verkäufer länger, ist eine andere Frage.
MfG
Hatte schon einmalk das selbe Problem:
Habe mir ne DigiCam online bestellt und dann im Laden persönlich abgeholt (Versandkosten sparen usw.
- wollte die nur testen. Innerhalb der 2Wochefrist schickte ich die Cam zurück. Nach einigen Tagen kam diese allerdings wieder zurück, mit der Aussage des Händlers, er würde sie nicht annehmen, da das Fernabsatzgesetz nicht greifen würde. Sauer wie ich war, rief ich persönlich an und lies mir wieder sagen, das die Gesetzeslage so wäre und man das Gerät nicht wieder zurücknehmen werde. Ich wurde immer saurer und legte schließlich genervt auf.
Am nächsten Tag bin ich zum Verbraucherschutz und schilderte den Fall in der Hoffnung einen gescheiten Rat zu bekommen. Aber denkste:
Das Fernabsatzgesetz greift nur bei Bestellungen, die ONLINE oder telefonisch geführt werden, wobei die Lieferung nach Hause zu geschehen hat, und NICHT für Selbstabholer gilt! Bei Bestellungen hat der Käufer nicht die Möglichkeit eine Beratung durch Verkaufspersonal zu genießen und somit nicht die Möglichkeit durch diese sich zu entscheiden. Die Beratung ist also mit einem Testen gleichzusetzen.
Auf meine Frage, wie die Rückgabe von Käufen bei MM oder Saturn o.ä. sei, wurde mir gesagt, das wäre reine Kulanz der Märkte.
Also merke: Wenn Du was zum Testen kaufen möchtest, mach das entweder in großen Märkten oder online mit Lieferung!
Aus diesem 460€-Fehler habe ich aber riesig gelernt. Den Fehler mach ich nicht noch mal! ![]()
MfG
Glaube eher nicht, dass das 1,5"-Platten sind. Wenn sich diese Angabe auf die Diagonale bezieht (gilt aber auch falls nicht), kann man an den Abmessungen auf Seite 27 Deines Downloads nicht sehen, dass das nicht hinkommen kann!
Die Frage bleibt natürlich worauf sich diese Aussage von TEAC bezieht?
MfG
Na ja der Mixed-Mode un der Kanal und sone Scherze warens nicht. Dafür aber irgendetwas mit den direkten Konfiguratinen meiner WLAN-Karte im Rechner.
Will heißen: Bei mir standen einige Einstellungen (Desired Basic Rate Set, Deisired Supported Rate Set, usw. ) auf 11 Mbit o.ä. Die habe ich dann alle auf "up to 54Mbit" gesetzt, die Fritz!Box neugestartet und gut wars! ![]()
MfG
ZitatOriginal geschrieben von Seraph
und genau so steht es dann auch auf der folgenden rechnung drauf.zwar ziemlich klein (das finde ich auch blöd) aber es steht drauf.
Ja das kann sein. Problematisch wird allerdings, wenn man ne Onlinerechnung bekommt und die meist bzw. gar nicht einsieht. - So wie ich! ![]()
Na zum Glück kann ich jetzt sagen, dass die Fritz!Box nicht kaputt ist. Habe nach langem Suchen und Probieren in den Konfiguratiunseinstellungen meiner WLAN-Karte im PC nun eine stabile 54Mbit-Verbindung zum Router hestellen können. Dies ging allerdings auch nur nach mehrmaligen Neustarts der Anlage usw, usw. War jedenfalls eine fast endlose Geschichte.
Jetzt muss nur noch meine GraKa wiederkommen, dann ist die Welt wieder in Ordnung. ![]()
In diesem Sinne, vielen Dank für eure Vorschläge und die Hilfe!
MfG
ZitatOriginal geschrieben von dude1235
Hallo!
o2 wird einen Teufel tun und gleich die Karte sperren. Das ein Betrag zurückgebucht oder nicht überwiesen wird, passiert denen nicht nur einmal am Tag. Irgendwann, wahrscheinlich mit der nächsten Rechnung, bekommst Du eine Mahnung über den Rechnungsbetrag zuzüglich der Rücklastgebühren von ca. 3-5 EUR. Wenn Du dann alles normal bezahlst, dürfte nichts passieren. Wenn Du Dir aber Sorgen machst, dann kannst Du den Betrag auch Montag überweisen und vorher die Hotline informieren. Ich habe jeden Tag mit Handyschuldnern (Du bist natürlich keiner) zu tun. Und bei denen geht es um weit größere Beträge ohne daß die Karte gesperrt wird (aber einmal ist immer das erste Mal). Kann halt jedem mal passieren.
MfG, Dude
Sorry, Dir wiedersprechen zu müssen, aber bei wars auch schon so wie Todal das jetzt beschreibt. Rechnung kam, ungenügende Deckung des Kontos und schwupps, dass Handy war still! Man beachte, bei der ersten Rückbuchung innerhalb von drei Jahren. Also hab ich ne Woche gewartet und das Geld online überwiesen (plus ~16€ Gebühren! - von wegen 3-5€!!). Gut.
Bei der nächsten Rechnung kam allerdings das böse erwachen: Geld war genügend da, aber O2 buchte nicht ab! Daraufhin hab ich bei der Hotline angerufen und mich tierisch beschwert, mit der Konsequenz, das mir gesagt wurde ich müsse drei Rechnungen lang persönlich überweisen. Ich sagte aber zusätzlich noch, dass bitte zukünftig wieder das Geld automatisch abgebucht werden solle. Die Hotlinetante sagte dies zu und ich war froh. Also hab ich wieder überwiesen (plus 16€ Gebühren) und drei Tage später war die Leitung wieder frei.
Ein weiterer Monate verstrich und was soll ich sagen? Geld wurde wieder nicht abgebucht, und die Karte gesperrt. Sauer wie 10 Sack Zitronen bin ich dann in einen O2-Shop, habe die ganze Sache wieder geschildert und eine sofortige Freischaltung gefordert. Ich musst unterschreiben den ausstehenden Betrag zu überweisen (diesmal natürlich wegen Kulanz? ohne die zusätzlichen Gebühren
). Andersherum lies ich mir unterschreiben, dass dieses Maleur nicht wieder vorkommt. 10 Minuten später war die Leitung wieder frei.
Aber nach den drei Monaten war ich pappesatt von O2, bin jetzt aber trotzdem dageblieben.
Fakt ist, dass es Todal nicht zu einer Rückbuchung kommen lassen sollte. Das bringt nur Unahnnehmlichkeiten mit sich! Mal abgesehen von den Gebühren, schlimmer fand ich, dass ich angeblich drei Monate per Hand dass Geld überweisen sollte. Mal abgesehen davon, dass O2 bei mir massive Probleme hat mir monatlich meine Rechnung per Email zuzustellen.
Renn am Besten schnell in einen Shop, schildere alles und bring noch einen Einzahlungsbeleg mit. Damit sehen die, dass Du das Geld schon gezahlt hast und sparst Dir vielleicht die Gebührenzahlung.
MfG
Nett, dass wollte ich auch schon immer mal wissen. Dann sind allerdings die Preise von kleineren Läden pervers, die die Möglichkeit bereitstellen Faxe zu versenden. Wenn man mal mit offenen Augen durch Berlin läuft, sieht man ständig Preise um die 1,50@/Seite!
An sich, die reinste Verar... am Kunden.
MfG