Beiträge von Lord Arsch

    Oh, ein Up!


    Das Problem bei der von mir verlinkten Seite war, dass zum Zeitpunkt meines Posts die Bilder nicht zu sehen waren.


    Deswegen mein Verweis auf die folgenden Seiten. ;)

    Es kann leider bei diesen Bietagenten sein, dass ein Gebots trotz ausreichenden Limit nicht plaziert wird. Sei es aufgrund ausgereizter Serverlast oder zu klein gewählten Zeitlimit.


    Das man allerdings innerhalb des Bietagenten den Zuschlag erhalten hat und dann im 'Reallife' nicht gewonnen hat, habe ich ehrlich gesagt auch noch nicht gehört.


    Was mir aber am meisten sauer aufstößt, ist die Tatsache, das Du nach eigener Schilderung über eBay direkt auf die Seite gestoßen bist, obgleich doch eBay selber die Nutzung solche Hilfssoftware verbietet bzw. untersagt. :confused:


    Wie auch immer... blöd ist es trotzdem, zumal es sich anscheinend um einen Artikel handelt, der nicht so oft beim Onlinemarktplatz zum Verkauf steht.


    Fürs nächste Mal, kann ich Dir von meiner Seite aus wärmstens http://www.auctionsniper.com oder auch http://www.bietfuchs.de empfehlen., Beide Bietagenten haben bis auf einmal idS. ca. 30 Auktionen für mich gewonnen. ;)


    Greetz

    Es gibt keine Sammelklagen in Deutschland - nur im TV ;)


    Eine Anzeige würde ich nicht in Erwägung ziehen und zwar aus folgenden Gründen:


    Es verursacht Papierkram für eine Angelegenheit, die kaum abänderbar ist. Der Käufer will nicht mehr zahlen und der Vk bleibt somit auf seiner Ware sitzen.


    Willst Du ihn jetzt zwingen, musst Du als Vk eventuell kommende Anwaltsschreiben, Anzeige usw. abwarten bzw. beauftragen. Kostet also alles Zeit. Dann kommen vom Vk. Stellungnahmen, worin er begründet warum er nicht mehr kaufen will. Einem Schreiben folgt also das nächste. Hin und her.
    Und glaubt hier eigentlich wirklich jemand, dass sich ein gerichtliches Verfahren wegen diesem Auktionsbetrag lohnen würde?
    Fazit: Du als Vk wartest und hast immernoch kein Geld. Das willst Du aber schnell haben - darum verkaufst Du schließlich den Artikel.


    Was machst Du also? Du stellst den Artikel nac h angemessener Frist, die Du dem Käufer selbstverständlich eingeräumt hast wieder bei eBay ein und vergisst die missliche Geschichte.


    Denn Anzeigen, Schreiben durch Anwälte, Mahnungen über eBay und was weiß ich, stehen in keinem vernünftigen Rahmen zum geforderten Geldbetrag von 'läppischen' 200€.


    Den Stress würde ich mir nicht antun! So schlimm es sich auch anhört.


    Zitat

    und noch was... von vornherein --> GEHT NICHT<--...


    ..habe ich nie gesagt. Jedem steht frei über eBay eine Zahlungserinnerung zu senden. Aber mehr würde ich bei 200€ nicht machen. Siehe oben ;)

    Warum hat er Anspruch auf den eBay Käuferschutz und warum in aller Welt soll er Anzeige wegen Betruges stellen?


    Nr.6 hat doch verkauft ;)


    Ehrlich gesagt mache ich Dir wenig Hoffnung auf Dein Geld....
    Was willst Du auch machen? Ebay anmahnen lassen und dann? Der Weg zum Anwalt wird kaum was bringen. Der schickt auch nur ein Schreiben, was dann im Anschluss nur Deinen Verkaufspreis mindern wird. Der Anwalt will schlie0ßlich auch Geld haben.


    Von daher neu einstellen und das Ganze unter Erfahrung verbuchen. Sry. :flop: