So ein seltsames Verhalten hatte ich letzten Monat auch.
Bei mir waren es ca. 3GB von 5GB.
Da bei mir - aufgrund von Drillisch / Telco - quickcheck.vodafone.de nicht funktioniert, warte ich derzeit auf den EVN.
Beiträge von leeredose
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Original geschrieben von alwa-classic
[...]nur welcher und von wem der ist:Vermutlich der linke, da der einzelne höhere Schrank auf der linken Seite sehr nach Huawei aussieht.
Rechts könnte es Vodafone sein.
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Naja, entweder mit pdftk als Wasserzeichen einfügen, auf dem Tablet malen oder ausdrucken und einscannen. - Ganz wie Du wünscht.

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Was brauche ich dazu nen ePostbrief / De-Mail whatever? - Mail hinschicken und gut ist.
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Original geschrieben von marcaurel70
mir geht es auch um die mobile DatennutzungIn welcher Ecke von Deutschland bist Du denn vorwiegend unterwegs?
In Nord-BW und Mittel-BW, Südhessen, Südwest-Pfalz wäre ich klar für Vodafone.
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Naja, das Kaspersky-Zeug wird nur eine Nebenfunktion der neuen Hardware sein.

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Geschäftsmäßige Erbringung ist der Datentransport von A nach B. Nicht mehr und auch nicht weniger (siehe einen der vorherigen Beiträge).
Beispiel: Wenn die Post Dir untersagt, Kondome zu verschicken, darf sie auch nicht die Briefe öffnen um nachzusehen, da die Geschäftsmäßige Erbringung der Brieftransport von A nach B ist.
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Original geschrieben von stefanniehaus
Und zum dritten Mal: Genau das erlaubt das Fernmeldegeheimnis ja explizit.Zitat§88 TKG
(1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.(3) greift hier nicht, weil diese Schnüffelei ausschließlich geschäftlichen Interessen dient.
Zitat§206 StGB
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt
1. eine Sendung, die einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraut worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, -
Zitat
Original geschrieben von stefanniehaus
Richtig. Aber solange es nicht für Unzulässig erklärt wird...Deswegen würde es mich ja auch mal richtig freuen, wenn mal ein Kunde deswegen gekicked wird und die Chance erhält, dagegen zu klagen ...
... aber die MNP dürften auch ganz genau wissen, weshalb sie dies nicht tun.

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Original geschrieben von stefanniehaus
Es zählen die Vertragsbedingungen und nicht das, was "irgendwo" steht.
Das ist nicht nur im Bereich Mobilfunk so
Öhm, Aussagen in Verbindung mit Vertragsangeboten werden durchaus Vertragsbestandteil, da solltest Du Dich schleunigst mal nach aktuellen Gerichtsurteilen umsehen.
Wenn ich in meinem Auto-Prospekt damit werbe, dass das Auto 200km/h erreicht und in den Vertragsbedingungen steht, dass die Karre es nur mit Anschub schafft, ist dies mangelhafte Leistungserbringung und ggf. irreführende Werbung zugleich.