Ein T68(i) für 76,39€ aus der Schweiz
Versand auch nur innerhalb CH, also was für Schweizer ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von seb99
Können wir mal langsam wieder zum Thema kommen?
Jedesmal, wenn ich den Thread aufrufe und ein Schnäppchen wittere, seh ich nur wieder ein OT Posting!
du bist mit deinem post auch nicht besser....:D
Ein Nokia 3210 ohne Akku für 6,49€ <-- Schnäppchen!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3362108239&category=22320
Und welch juristisch bewanderter Vk:p
ZitatOriginal geschrieben von elgo
holden
Habe den Bericht in dem Blättcheauch gelesen.
Die haben es tatsächlich so geschrieben, als sei es für Privatleute kein Thema.
Dachte mir nur, die haben sie nicht mehr alle
Das schreit eigentlich nach einer Richtigstellung.
Also, ich hab ja den Bericht nur kurz im Laden überflogen, aber für mich der klang das so, dass ein Disclmaimer mit dem Ausschluss einer "nach neuem EU-Recht bestehenden 2jährigen Garantieverpflichtung" überflüssig sei.
Was ja unbestritten auch so ist:p
Auf die diversen vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten bezgl. der Mängelhaftung wurde doch sowohl aus Unternehmer- als auch aus Verbrauchersicht eingegangen.
Der bericht wurde IIRC von einem RA verfasst, wenn der so einen Schnitzer reinhaut, naja![]()
ZitatOriginal geschrieben von holden
Und nein, falsch gelesen hab ich nicht. Das stand so in der c´t (hab nur leider die Ausgabe nicht mehr).
Das "Ente" der ct bezieht sich wohl darauf, dass die durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz geänderten Normen des BGB bei den ebay Verkäufen als "EU-Recht" bezeichnet werden.
Diese u.a. die Mängelhaftung (Gewährleistung "gibts" seit dem 1.1.02 nicht mehr) regelnden Normen wurden aufgrund einer EU-Richtlinie umgesetzt, sind aber kein "EU-Recht".
Zitat
Habs nur leider in meinem Beitrag versaubeutelt. Obwohl dem Wort nach mein Beitrag ja stimmt, Garantieverpflichtung gabs nie für Privatverkäufer
Es gibt/gab in unserem Land auch keinerlei Garantieverpflichtung für Unternehmer! Garantie ist immer freiwillig.
Zitat
p.s. lies
Wir in Bayern wohnen nicht nur am Schönsten, sondern schreiben auch am Schönsten:D
ZitatOriginal geschrieben von holden
ist zwar auch OT aber vielleicht weiß hier jemand eine klare Antwort:
Habe vor einigen Wochen in der c´t (und der kann man ja eigentlich trauen) gelesen, das diese Zusatzklausel "nach neuem EU-Recht..." eine Riesenente ist. Das neue Gewährleistungsrecht gelte nur für Gewerbetreibende Händler, für Privatpersonen hätte es diese Garantieverpflichtung aber nie gegeben und das würde auf absehbare Zeit auch so bleiben.
Diese Klausel ist nach der c´t also vollkommen überflüssig.
Weiß jemand mehr?
Dann hast du falsch gelesen...
Und du würfelst Garantie und Mängelhaftung durcheinander.
Les am besten mal http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung
ZitatOriginal geschrieben von hoechsterbomber
Leider hat schon wieder jemand ein Gebot abgegeben.:flop:
Der glaubt doch nicht ernsthaft dran das es jetzt noch für unter 60,-Euro weggeht oder??:confused:
Naja trotzdem danke für den Tip.:) Wäre ein gutes Angebot gewesen
Gruss Stefan
bmwsancho und yassamblau sind die neuen Accounts vom Turbo-Türken....
Der hat wohl Schiss vor der SteuFa bekommen...