Beiträge von booner
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von johnnyt
nope, das stimmt so nicht!wenn sie schon länger als 90 zage zurück liegen, lassen sie sich gar nicht mehr aufrufen. hier kann man sie aber noch aufrufen, doch dann erscheint der hinweis, dass sie nicht gültig sind. zb die auktion vom 24.09. und 27.08.
greetz
JohnnyT
Manchmal deaktiviert ebay eben den Link zu spät...
Gib halt mal die Artikelnummer einer "schwarzen" Auktion ein, dann bekommste auch "ungültiger Artikel"
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Er meinte auch SL55.
Aber da würd ich nix kaufen... -
Re: Re: Re: Wie bei ebay Betrug vorgehen?
ZitatOriginal geschrieben von Nokiafreak
Ja, es lässt sich auch innerhalb der letzten 24 h zurück ziehen.Generell bei jeder Auktion, unabhängig von der Laufzeit oder nur bei den 1-Tages Auktionen in den letzten 24h?
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Re: Wie bei ebay Betrug vorgehen?
Seit Anfang November gibt es ja auf ebay.de die 24-stündige Laufzeit.
Kann man dann bei einer solchen Auktion sein abegebenes Gebot noch zurückziehen?
Das dürften sich wohl einige Bieter hier wohl auch gerade fragen

Nach den Richtlinien ist ja eine Gebotsrücknahme nur bis 24h vor Auktionsende möglich, bei einer 1- Tages-Auktion demnach überhaupt nicht. Oder hat ebay bei diesem Auktionstyp eine Ausnahme gemacht.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Ufo-2004
Hallo TT-UserErstmal eins Vorweg.
Ich habe die Suche benutzt und bin auf tausende Postings gestossen.
Da ich nicht die Zeit habe alle zu lesen, schreibe ich halt selber ein Posting zu meinem Problem.Ich brauche Hilfe.
Habe ein 9210i bei eBay ersteigert.
Verkäufer: dreieee
Vor der Auktion ein gutes Bewertunsgprofil.
Mittlerweile 5 negative Bewertungen wegen Betrug.Habe für das 9210i (NEU) 430,-€ überwiesen.
Nach drei Tagen kam eine Erinnerung.Verkäufer hat sich gemeldet und sagte der Comi ist unterwegs.
Bis heute (2 Wochen) ist nicht gekommen.
Der Name und die Adresse waren natürlich falsch.
Wie kann ich jetzt an das Geld kommen, was ich ihm überwiesen habe?
Polizei? Anwalt? Wie muss man vorgehen?
Das ist natürlich ärgerlich, zumal dreieee ja ein "verified-id"-Mitglied ist.
Trotzdem, und gerade bei solchen Beträgen per Vorkasse, würde ein Blick auf teleauskunft.de etc. viele Leute vor dem bewahren, was dir passiert ist.
Eine Strafanzeige wg. Betruges bringt dir dein Geld nicht wieder, kann aber zur Identitätsfeststellung des Vk beitragen. Ich hoffe für sich, der Vk hatte eine deutsche Bankverbindung?
Anhand derer können die Ermittlungsbehörden meistens die Identität des Täters feststellen.Was wurde als Versandart vereinbart? Hoffentlich versicherter Versand mit Einlieferungsnachweis.
Den Kaufpreis musst du dir auf zivilrechtlichem Wege wieder holen.
Als erstes solltest du dem Vk eine angemessene Frist zur Lieferung und Übereignung der Kaufsache setzen und ihm für den Fall des erfolglosen Fristablaufs den Rücktritt vom KV androhen.
Problematisch ist, dass diese Fristsetzung den Empfänger erreichen muss. Wenn du nun seine korrekte Anschrift nicht kennst, ist dies natürlich unmöglich.
Setz ihm die Frist per email und zusätzlich per Einschreiben an die bei ebay hinterelegte Adresse. So hast du vor Gericht zumindest das als unzustellbar zurückgekommene Einschreiben in der Hand.
Nach erfolglosem Fristablauf kannst du vom KV zurücktreten. Den Rücktritt musst du wiederum dem Vk erklären. Am besten setzt du ihm hier noch eine Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises nebst Mahnkosten.
Sollte auch diese Frist erfoglos verstreichen, musst du im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens gg. den Vk vorgehen.
Kennst du mittlerweile seine korrekte Anschrift, kannst du einen Mahnbescheid beantragen.
Ist Dir seine Anschrift weiterhin unbekannt, nimm dir einen Anwalt, und zieh eine Mahnklage durch...
Viel Erfolg!
Gruss Nick
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