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Ich will ja eure Hoffnung nicht zerstören, aber: Die Geschichte mit dem "Geld zurücküberweisen" ist in der Branche üblich (habe ich selbst schon zwei Mal erlebt), dient für den Kriminellen aber rein als Zeitgewinn. Meistens kommt gar nichts oder es wird nur ein geringer Teil der Kunden befriedigt (weil das Geld nicht für alle reicht).
Was schnell und effektiv hilft: Wenn die Frist zur Rückzahlung verstreicht, Musterschreiben für Strafanzeige (und Strafantrag wegen Geringwertigkeit) formulieren und den Beteiligten zugänglich machen. Das Ganze dann möglichst zeitgleich an die zuständige Staatsanwaltschaft (für den Verkäufer) schicken.
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Wie war das mit dem Gesetz lesen? 
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Zitat
Original geschrieben von beugelbuddel
Okay,
und der Händler wird dies bei canon geltend machen, da wenn ich Händler wäre dies auch nicht anerkennen würde, daß es sich der Hersteller so einfach macht. :flop:
Und wie wird es canon gegenüber dem Händler behandeln?
Ist doch generell ein Witz wenn man vom Hersteller nicht mal sagt wie die Zeiten sind? Von Nokia weiß ich, gibt es sehr exakte Richtlinien für die Händler und dann weiß man auch woran man ist!
Du machst immer noch einen Denkfehler: Gesetzliche Mängelhaftung und Herstellergarantie sind rechtlich völlig verschiedene Institute. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ob der Händler seinen Großhändler oder Canon in Regress nehmen kann und wird, ist für das Bestehen deiner Ansprüche gegen den Händler irrelevant.
Welche Zeiten Canon für welche Bauteile vorsieht, kann dir auch egal sein. Deine Mängelansprüche gegen den Verkäufer verjähren erst nach 24 Monaten ab Übergabe, wenn die Kamera als Neuware für die private Nutzung von einem Unternehmer gekauft wurde bzw. nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Die Mängel die du ggü. dem Händler rügen kannst müssen jedoch solche sein, die bereits bei Übergabe vorhanden oder angelegt waren, denn der Händler haftet anders als hier Canon gerade nicht im Rahmen einer Haltbarkeitsgarantie. Dies gilt es grds. nachzuweisen, da der Händler dies i.d.R. bestreiten wird.
Binnen der ersten sechs Monate ab Kauf, in welchen du dich ja zu befinden scheinst, hilft aber beim Kauf vom Unternehmer die widerlegbare Vermutung des § 476 S.1 BGB.
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zork66 hat völlig Recht, Anprechpartner in Sachen Mängelhaftung (auf die du ja ob deines Zitats des § 476 BGB scheinbar hinauswillst) einzig und allein dein Verkäufer der Kamera, und nicht Canon.
Canon kann in seinem freiwilligen Garantieversprechen Zubehör ausnehmen.
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Zitat
Original geschrieben von dadash
Ich will auf alle Fälle mit einem Rechtsanwalt mein Geld Zurückverlangen. Ich warte noch ein Woche.
Dann, erste Mahnung für €20.
Danach, nach zwei Wochen €20 plus ca. €50 Mahnspesen und Gebühren usw…
Wozu dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen? Vergiss es ganz einfach.
Das wird irgendein Penner sein, der knapp über der Armutsgrenze lebt, da ist nichts mehr zu holen.
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Er kann sich nicht mal mehr einloggen bei ebay.
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Zitat
Original geschrieben von Brainstorm
Geht das nur mir so, daß ich den Witz nicht finde?
Der war gut
:p :top:
T=D G=K gilt auch in Franken, oder?
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Ja.
Und jetzt 30 Minuten Zwangseinweisung in Such- und Editfunktion. Bitte.
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wulfi: Du wirst via NSU noch gar kein Update bekommen, da die Provider immer länger brauchen neue Software (mit ihrem Branding) freizugegeben. Deswegen ändern ja soviele hier ihren Produktcode.
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