Ein schönes, funktionsfähiges 1610 für 3,50 Euro:
Beiträge von booner
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Ein C45 ohne Kamera:D ) für 25€
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3355290823&category=36909
EDIT:ist schon wech...
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Zitat
Original geschrieben von vesat
Ich meinte das eigentlich andersherum.
Ich meinte, dass wenn der Käufer den Kauf übers Netz wiederruft, dann muß der Verkäufer (sofern es innerhalb der Widerrufsfrist ist) das zurückgesendete Paket annehmen und den Kauf stornieren......Das sollte ja eigentlich schon geklärt sein.
Das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen ist ja die Voraussetzung dieses Threads. Es geht hier nur noch um dessen Ausgestaltung...
Zitat
Das besagt, dass der Kunde, da er beim Kauf übers Netz die Ware nicht begutachten und prüfen kann, ohne Angabe von Gründen die Ware zurückgeben kann. Der Verkäufer muß dann den Preis zurückerstatten. Wertminderung ist im Falle von Benutzung der Waren oder Zeitwertverlust möglich.Ja und Nein.
Die Pflicht zum Wertersatz bei Verschlechterung infolge bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme der Sache kann den Verbraucher nur dann treffen, wenn er vom Unternehmer dahingehend belehrt wurde.
Der Verbraucher muss also vom Unternehmer bei Vertragschluss deutlich und unmißverständlich darüber informiert werden, dass er im Falle des Widerrufs die durch die Ingebrauchnahme entstandenene Verschlechterung zu ersetzen hat.
Gleichzeitig muss der Verbraucher auch darüber informiert werden, wie er die drohende Wertminderung vermeiden kann.Dies kann z.B. dadurch erfolgen, dass der Unternehmer den Verbraucher darauf hinweist, er solle die Kaufsache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen, da er ansonsten bei Verschlechterung Wertersatz leisten müsse.
Ein Zeitwertverlust hat der Verbraucher dem Unternehmer nicht zu ersetzen, das ist dessen Problem. Es sei denn, der Verbraucher kommt mit der Rücksendung in Verzug.
Zitat
Wer die Kosten des Transportes in so einem Falle übernimmt kann der Verkäufer entscheiden, sofern es in seinen AGB steht.Der Unternehmer kann dem Verbraucher nur bei einem Bruttowarenwert <40 Euro die Rücksendekosten regelmäßig vertraglich auferlegen.
Ansonsten ist eine enstsprechende Klausel in den AGB unwirksam.Gruss Nick
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Zitat
Original geschrieben von Butterfly
Warum muß er das Paket annehmen? Gibt es da einen Grund für?Nein, er muss das Paket nicht annehmen.
Theoretisch kann der Kunde schon 5 Minuten nach der Bestellung im Onlineshop seine auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung widerrufen.
Wenn der Vk dann die Ware noch rausschickt, ist das sein Problem.Durch den Widerruf entsteht ein Rückgewährschuldverhältnis, mit der Folge,
dass die empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind.Natürlich kann der Vk eventuelle spezielle Rückgewährmodalitäten wirksam
in den Vertrag miteinbeziehen. Z.B. keine unfreie Rücksendung.Aber wie soll ich etwas auf eine vertraglich vereinbarte Weise zurückgewähren, wenn ich (bei Nichtannahme des Pakets) keine Leistung empfangen habe?
Zitat
Außerdem ist die Rücklieferung dann außerhalb des Verantwortungsbereiches des Kunden.Die Gefahr der Rücksendung bei Widerruf trägt unabdingar gem. § 357 II 2 der Unternehmer.
Zitat
Würde das Paket bei einer Annahmeverweigerung nicht kostenlos dem Absender zugestellt werden?Solange es sich um keine Nachnahme handelt, sollten bei Nichtannahme dem Versender ausser den ursprünglichen Portokosten keine weiteren entstehen.
Und nochwas: Der Käufer muss bei einem Warenwert <40 Euro die Rücksendekosten _nur_ tragen, wenn ihm dies vertraglich auferlegt wurde.
Also nicht generell!Gruss Nick
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klar, kein problem:)
Gruss Nick
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Kann ich leider nicht "riechen"....
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