Beiträge von booner
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Ein 9110i für 59€ (leichter Displaydefekt)
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3354985261&category=22332
Ein 9110i zum Basteln für 29€
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Zitat
Original geschrieben von flep15
ach vergesst es ich nehme es hier raus setze es jetzt bei ebay rein da bekomme ich auch 250 , also lasst diese diskussionen hier ist das falsche forum dafürLass es lieber deine Mutter reinsetzen....
Und pass auf, nicht das dem ursprünglichen Vk das Ding noch runter /ins Klo fällt, oder es sich das Kind/ der Hund schnappt, wenn er mitbekommt, dass er es zu billig verkauft hat.
Sonst hast du ein Problem:p
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wer vermiest dir das geschäft?
siehs doch eher als werbung:D
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§110 BGB wäre natürlich auch dann tatbestandsmäßig, wenn der Kaufpreis 5000€ wäre, und ihm die Eltern 5000€ zur freien Verfügung überlassen würden und hierdurch konkludent ihre Zustimmung erteilen.
§ 110 BGB ist nicht an die "Grössenordnung" des Vertrages geknüpft.
Es muss ausserdem kein Taschengeld sein...
Ich bin einfach mal vom Geldbeutel eines 15-Jährigen ausgegangen, wobei man das heute auch nicht mehr so pauschal sagen kann...
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Zitat
Original geschrieben von Intruder
Wobei er mit seiner Funktionskontrolle mal glatt gelogen hat.Nicht unbedingt. Er schreibt ja nicht, dass er diese selbst durchgeführt hat.
Viel schlimmer finde ich "nagelneu": Wenn jemand anderes da seine Wurstfinger schon dran hatte, kann es niemals nicht mehr nagelneu sein.
Zitat
Abgesehen davon, mit 15 ist man ja noch nicht voll geschäftsfähig, darf man denn dann schon bei eBay handeln?Gemäß ebay-AGB nicht. Mindestalter 18 und volle Geschäftsfähigkeit.
Gesetzlich theoretisch schon, als beschränkt Geschäftsfähiger mit der Einwilligung, also mit vorheriger Zustimmung oder nachträglicher Genehmigung des gesetzlichen Vertreters.
Eine Ausnahme davon erlaubt grundsätzlich § 110 BGB, der "Taschengeldparagraph", welcher aber bei einem Kaufpreis > 200€ natürlich nicht mehr anwendbar ist.