Beiträge von booner

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    Original geschrieben von Bayernpeter
    Kann man eigentlich nichts falsch machen! Hat noch über 50 Stück! Der Typ hat fast 5000 Bewertungen! Eigentlich brauch ich ja keins, aber bei dem Preis....


    Der Vk ist glaube ich schon ein alter Bekannter mit eher gemischten Erfahrungen:rolleyes:

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    Original geschrieben von Michael
    Mal OT: Seid Ihr Euch sicher, dass Sofort-Kauf nach Gebotsstreichung wieder möglich ist? Selbst nach Gebotsstreichung kann man z.B. ja auch nichts mehr an der Beschreibung ändern.


    Ist definitiv wieder möglich.
    Sowohl bei Gebotsrücknahme als auch bei -streichung.


    Gruss Nick

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    Original geschrieben von Snake
    Nochmal zum nachhaken zur Beweislastumkehr:
    Wie kann man generell nach 6 Monaten beweisen, dass der Fehler schon bei der "Übergabe" vorlag? Das geht doch prinzipiell schon mal gar nicht. Dazu müsste ja permanent 24h/ Tag ein Notar vor dem Gerät gestanden haben, um jegliche Fehlbehandlung ausschließen zu können, oder denke ich jetzt verkehrt?



    So schlimm ist das auch wieder nicht...


    Vor dem 1.1.02, also vor der Modernisierung des Schuldrechts, musste man generell bei der Geltendmachung eines Gewährleistungsanpruchs den Nachweis führen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
    Da gab es (wie nun beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten der Mängelhaftung) keine Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers...
    Und trotzdem war die damalige Gewährleistung keine aussichtlose Sache für den Kunden, oder?



    Wenns vor Gericht geht, wird die Sache wohl nur gutachterlich zu klären sein.


    Aber vielleicht ist es ja ein bekanntes Problem, dass die Akkus des Herstellers X beim Gerät Y viel zu früh den Geist aufgeben. Wenn man anhand anderer Beispielsfälle so einen bekannten oder zumindest gehäuft auftretenden Produktions-/Serienfehler "nachweisen" kann, hat man schoneinmal bessere Karten.
    Das sollte in Zeiten der Internetforen ja nicht allzuschwer sein...


    Anderseits sollte man ersteinmal, wie Da Funk schon angesprochen hat, prüfen, ob das Leistungs- oder Kapazitätsdefizit des Akkus überhaupt einen Sachmangel darstellt.


    Wenn alle baugleichen Akkus des Herstellers oder vergleichbarer Notebooks nach dieser Zeit keinen Saft mehr haben, wäre dies nicht der Fall. Ausser man hätte mit dem Verkäufer explizit vereinbart, der Akku muss so und so lang seine volle Kapazität behalten.

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    Original geschrieben von Intruder
    Beweise, Beweise. :)


    Ein Gentleman genießt und schweigt:p
    Naja, vielleicht genießen...


    Meinen Nick, auch wenn ihn der ein oder andere hier kennt, mag ich nicht nennen.
    Aber von mir aus ein geschwärzter Screenshot per PN (kann man da attachments anhängen?). Auch wenn der natürlich leicht manipulierbar wäre...


    PS: Hat der ein oder andere Schnäppchenjäger in letzter Zeit auch eine Häufung von 5-Jährigen Kindern festgestellt, die glatt ihren Eltern das so eben viel zu günstig versteigerte Handy auf den Boden werfen?:D


    Langsam machts keinen Spass mehr:rolleyes: