Zitat
Original geschrieben von equinox
Werde mich morgen nochmal an den händler wenden und trotzdem morgen meinem PB den Hals umdrehen 
Hol dir doch schnell einen Hund aus dem Tierheim:p
Tust damit dir und dem Vieh was Gutes:D
Mal im Ernst: Ich hatte zwar persönlich noch nicht das Vergnügen mit der DPAG, bei Bekannten lief es aber nach folgendem Schema ab:
Wenn du der Post mal bewiesen hast, dass die Sendung/der Inhalt nicht durch deine Hände beschädigt worden ist haben sie den nächsten Joker parat.
Der heisst mangelhafte Verpackung. Der Inhalt wurde nur beschädigt, weil er durch die schlechte Verpackung unzureichend geschützt war.
AFAIR stand mal im Kleingedruckten für den Paketversand, dass der Inhalt so gut verpackt sein müsse, dass er einen Sturz aus 1m Höhe schadlos übersteht.
Spricht für DHL
Dann kommt Level 3: Wenn Du jetzt immer noch nicht aufgegeben hast, und am Besten noch ein Schreiben vom RA dazulegst, bequemen sie sich dazu, dir den Wert des Inhalts gutzuschreiben. Das kann dann auch noch Monate dauern...
Und grad bei ebay gibts noch das Problem, wenn der Kaufpreis kleiner dem Wert der Sache ist. Bei echten Schnäppchen sollte man dann bei der Post das Wort ebay nicht erwähnen:D
--> Mach lieber Druck beim Vk, wenn er sich auf § 447 I BGB beruft, soll er sich gleich noch die §§ 474 II und 446 durchlesen.
Viel Erfolg!