Beiträge von booner

    Hallo,


    Folgendes Problem:


    Die "Nach-oben-Funktion" des Joysticks geht zäher als die anderen Richtungen. Man muss viel fester drücken als bei den anderen Richtungen.


    Auch die "Druck-Funktion", z.B. wenn man in ein Menü rein will, arbeitet nicht ganz sauber. Oft springt der "Cursor" dann nach links oder rechts.



    Ich habe fast den Verdacht, dass eher die SW (R1A) zu langsam reagiert, als dass der Joystick selbst defekt ist.


    Wenn ich den Tastatur-Service-Test mache, funktioniert der Stick fast problemlos....


    Ist das Problem bekannt? Wenn es hardwarseitig sein sollte, kann man nach Abbau der OS den Joystick reinigen?


    Kann mir jemand helfen:confused:




    Gruss Nick

    Hi,


    ein Bekannter besitzt ein an sich schönes T610, leider mit dem Rausch-Bug und mit leichten Joystick-Problemen.


    Nun hab ich ihm gesagt, dass das Rauschen wohlbekannt ist, und das Handy deswegen geswapt oder repariert werden kann.


    Er hat er aber seinen Kaufbeleg verlegt.


    Macht Ericsson das wie Nokia, d.h. prüfen sie anhand der IMEI, ob noch Garantie auf das Gerät besteht, oder verlangen die für Update oder Reparatur zwingend eine Rechnung?


    Das T610 ist auch T-Mobile gebrandet. Es kommt also unweigerlich von denen.


    Wenn er jetzt in einen TeePunkt geht, machen die ihre Finger ohne Rechnung krumm oder geht da nichts?


    Das t610 hat er vertragsfrei erworben...


    Das Rauschen ist ja nicht durch SW-Update behebbar, oder? Macht /// ein Update ohne Rechnung umsonst?


    Danke,


    Nick

    Zitat

    Original geschrieben von equinox
    Werde mich morgen nochmal an den händler wenden und trotzdem morgen meinem PB den Hals umdrehen ;)


    Hol dir doch schnell einen Hund aus dem Tierheim:p
    Tust damit dir und dem Vieh was Gutes:D


    Mal im Ernst: Ich hatte zwar persönlich noch nicht das Vergnügen mit der DPAG, bei Bekannten lief es aber nach folgendem Schema ab:


    Wenn du der Post mal bewiesen hast, dass die Sendung/der Inhalt nicht durch deine Hände beschädigt worden ist haben sie den nächsten Joker parat.
    Der heisst mangelhafte Verpackung. Der Inhalt wurde nur beschädigt, weil er durch die schlechte Verpackung unzureichend geschützt war.


    AFAIR stand mal im Kleingedruckten für den Paketversand, dass der Inhalt so gut verpackt sein müsse, dass er einen Sturz aus 1m Höhe schadlos übersteht.


    Spricht für DHL:rolleyes:


    Dann kommt Level 3: Wenn Du jetzt immer noch nicht aufgegeben hast, und am Besten noch ein Schreiben vom RA dazulegst, bequemen sie sich dazu, dir den Wert des Inhalts gutzuschreiben. Das kann dann auch noch Monate dauern...


    Und grad bei ebay gibts noch das Problem, wenn der Kaufpreis kleiner dem Wert der Sache ist. Bei echten Schnäppchen sollte man dann bei der Post das Wort ebay nicht erwähnen:D


    --> Mach lieber Druck beim Vk, wenn er sich auf § 447 I BGB beruft, soll er sich gleich noch die §§ 474 II und 446 durchlesen.


    Viel Erfolg!

    Zitat

    Original geschrieben von equinox
    Der Händler ht mir freundlcih, und für mich logisch erklärt, das die Schuld die Post hat, nicht er.


    Dir kann egal sein, wer letztendlich daran schuld ist. Es liegt ein Verbauchsgüterkauf vor, demzufolge trägt der Händler das Risiko, dass die Ware heil zu dir kommt.
    Egal ob sein Frachtführer Scheisse baut oder nicht!


    Muss er sich halt bei der Deutschen Post schadlos halten.

    Zitat

    Original geschrieben von equinox
    Ja war nur eingeworfen worden (klingt das bescheuert ;))


    Das Ding war richtig aufgerollt in den Einwurfbriefkasten geklemmt :(


    Morgen werde ich mal den Postboten zur rede stellen, mal gucken was der sagt.


    Lass den armen PB in Ruhe:D


    Der Händler hätte ja wohl auch noch ein "Vorsicht zerbrechlich" Etikett anbringen können. Wende dich in der Angelegenheit an den Händler, da wirst du in jedem Fall schneller an Geld bzw. ein neues Display kommen!

    Zitat

    Original geschrieben von equinox
    Nicht zu fassen oder? Ich komme mir mächtig verarscht vor! Woher soll cih denn bitte vor Öffnung des Kompaktbriefes wissen, was drin ist?


    Wäre schön, wenn jemand etwas dazu sagen könnte.



    Die Post stellt sich bei sowas immer quer, da könnt ja auch jeder ankommen:D


    Ich nehme an, du hast das Display bei einem Unternehmer gekauft? Wenn du in privater Tätigkeit gekauft hast, liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor.


    D.h., der Verkäufer kann nicht das Risiko des Untergangs der Kaufsache während des Versands auf dich abwälzen. Dieses Gefahr geht erst mit Übergabe der Sache an dich auf dich über.


    Insoweit würde ich mich an den Händler wenden und eine Ersatzlieferung verlnagen. Der und nicht du hat den Vertrag mit der Post.


    Alternativ kannst du dir des Händlers Ansprüche gegen die Post auch abtreten lassen. Bist du das Geld von der Post wieder hast, kann aber Monate dauern.



    Wieso musstest du eigentlich bei versicherter Sendung nicht unterschreiben? War es ein Einwurfeinschreiben?


    Gruss Nick

    Zitat

    Original geschrieben von DirkP
    Du könntest dir einen Mahnbescheid besorgen.
    Wenn du ihn mit einem Mahnbescheid in verzug bringst, dann kannst du wenn er innerhalb von 2 Wochen keinen wiederspruch einlegt, das Geld pfänden lassen.



    Ein Mahnbescheid bringt ihm im Moment gar nichts!
    chrisch hat momentan ggü. dem VK nur einen Anspruch auf Lieferung und Übereignung der gekauften Sache aus Kaufvertrag, und kann (momentan) keine Geldforderung gegen den VK geltend machen.
    Mit einem Mahnbescheid, der dem Gläubiger ja nur einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner verschaffen soll, setzt man auch niemanden in Verzug.


    chrisch muss dem VK vielmehr zuerst eine angemessene Frist zur Lieferung und Übereignung setzten. Bei erfolglosem Fristablauf kann er dann vom KV zurücktreten und es tritt ein Rückgewährschuldverhältnis ein. War voher kein Liefertermin vereinbart, gerät der Schuldner mit Fristablauf in Verzug.


    Sollte der VK dann die empfangene Leistung, also Kaufpreis + Porto + evtl. angefallene Mahnkosten nicht zurückgewähren, kann ein Mahnbescheid beantragt werden.


    chrisch:


    Versuch halt mal per Telefon den Vk zu erreichen. Die Mahnkosten muss er tragen. Wenn du also wirklich in die vollen gehen willst, also vom KV zurücktreten, dann evtl. Kaufpreis und Porto vom Vk einklagen willst, können dir die 6 € für ein Rückscheineinschreiben ja auch wurscht sein :D



    Gruss Nick