Beiträge von booner

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    Original geschrieben von Hakixx
    wenn das handy mit einer x-tra card verkauft wird, musst du dir eigentlich denken können, das es ein gelocktes handy ist.
    seit kurzem wird das 5210 auch als callya paket angeboten.


    Das 5210 wurde aber nicht mit einer Xtra-Karte verkauft:)


    Ich hab nur das Gerät gekauft und meine Xtra rein.
    Und solange in der Beschreibung nichts von SL erwähnt wird, ist dieser immer noch ein Sachmangel.


    Leider ist der VK Grieche und der deutschen Sprache kaum mächtig...

    Zitat

    Original geschrieben von polli
    Ich wollt nur kurz anmerken:
    als ich letzte Woche ein Call Ya 5210 mit meiner Vertragskarte ausprobiert hab kam die von booner angesprochene Fehlermeldung = IMHO Simlock und kein Fehler!



    das ist interessant. Nicht das ich mich im NSC blamiere :D


    Edit: Hat sich erledigt. Unter dem Akku steht T-Mobile S SL 1.
    Hab gar nicht gedacht, dass es Sl-5210 gibt....


    Um das Problrm zu beheben, wechsele ich jetzt lieber das Forum :D

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    Original geschrieben von equinox
    Garantieansprüche können nur bei Volage eines Garantiebeleges (Rechnung, Kassenbon,...) in Anspruch genommen werden.


    PS: In einem NSC auf Kulanz zu hoffen, halte ich für beinahe zwecklos



    Naja, ersteinmal will ich ja nur ein SW-Update.
    Gängige Praxis im NSC ist es doch, anhand der IMEI das Produktionsdatum auszulesen.
    Dadurch wird bis 15 Monate nach diesem Datum ein Garantieanspruch vermutet.
    Oder hat sich da was geändert?


    Gewährt Nokia die Garantie nur ggü. dem ursprünglichen Käufer, oder auch ggü. einem Dritteigentümer?

    Kann ich dir nicht sagen.
    Ich habs schon länger von ebay, und dummerweise anfangs eine Xtra mit abgeschalteter PIN rein, damit funktionierts ja reibungslos...


    Gestern wollte ich eine CallYa reintun, dann trat das Problem auf. Analog mit weiteren Karten...



    Gruss Nick

    Hallo,


    ich hab hier ein 5210, SW 5.20 welches nur mit Simkarten mit deaktivierter Pineingabe funktioniert.


    Mit verschiedenen Simkarten mit aktivierter Pineingabe kommt nach Eingabe eben dieser nur "Sim ungültig"



    Kann ja eigentlich nur ein SW-Problem sein:confused:
    Ist dieses Problem bekannt?




    Garantie hab ich noch:D

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    Original geschrieben von EsCab


    Die Verpackung ist übrigens bis heute nicht angekommen, obwohl sie schon seit 1,5 Wochen unterwegs sein soll. Gibt es einen Weg, über die Nichtlieferung was zu erreichen? Auf emails antwortet er auch nicht mehr. Was sollen wir denn jetzt tun? (totale Verzweiflung)


    Theoretisch könntest du natürlich auch auf die OVP als Kaufgegenstand abstellen und vom VK Lieferung und Übereignung eben dieser verlangen.


    Du könntest also bei Nichtlieferung der OVP dem VK eine angemessene Lieferfrist setzen, und, sollte die Frist erfolglos ablaufen, vom KV zurücktreten.


    Durch den Rücktritt ensteht ein Rückgewährschuldverhältnis, welches den VK verpflichtet, deinem Bruder den Kaufpreis zurückzugewähren.


    Du hast dabei aber 2 Probleme:


    Zum einen liegt hier ein Versendungskauf gem. § 447 I BGB vor, da anzunehmen ist, dass der VK in privater Tätigkeit verkauft.
    D.h. , die Gefahr des Untergangs der OVP ist mit der Ablieferung der Sache an die Post durch den VK vom VK auf deinen Bruder übergegangen.


    Was für eine Versandart wurde vereinbart?


    Wenn Päckchen, schauts eh schlecht aus.
    Ein Zeuge, der bei der Ablieferung bei der Post dabei war, ist schnell gefunden :D


    Bei Paket, hätte der VK bei Verlust der Sendung Ansprüche ggü. der Post, welche er an deinen Bruder abtreten könnte. Hilft Dir aber aber auch nicht weiter, denn was ist die OVP schon wert...



    Einen Strick könntest du dem VK nur daraus drehen, wenn er entgegen der Abmachung/ und Bezahlung unversichert verschickt hat.


    Also z.B. ausgemacht und bezahlt war Paket, aber er kann keinen Einlieferungsbeleg nachweisen oder hat als Päckchen verschickt.


    Dann ist er für den Schaden verantwortlich.



    Zweitens verbaust du dir, wenn du Lieferung und Übereignung der OVP verlangst, die Möglichkeit zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.


    Schaut dann halt so aus, als wollte dein Bruder wirklich nur die OVP haben, folglich hätte der VK bei ihm keinen Irrtum erregt...



    Zitat


    PS: Der Verkäufer wurde übrigens von ebay ausgeschlossen, wegen eines weiteren Verpackungsverkaufes. Hilft uns das? Müssen wir unseren Verkauf auch irgendwie ebay melden?


    Der Auschluss des VK von ebay tut rechtlich nichts zur Sache.
    Moralisch schon eher:D


    Ebay hat mit eurem zivilrechtlichen Problem wenig zu tun.
    Die werden auch kaum ihren Ar*ch hochbekommen. Nur wenns die Verkäufer zwickt tut sich bei denen was, denn die sind ja die Melkkühe.


    Sie werden dir höchstens dazu raten, einen Anwalt zu nehmen...


    Aber trotzdem melden, vielleicht stimmen ja die Daten des VK nicht, kann später mal nützlich sein.
    Auf jeden Fall die Auktionsseite und sämtliche Konversation mit dem VK ausdrucken/archivieren!


    Wann und wie hat dein Bruder eigentlich genau erfahren, dass er "nur" die OVP gekauft hat?


    Ist dein Bruder rechtsschutzversichert? Oder eure Eltern wenn er noch zuhause lebt?



    Gruss Nick

    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Oder wenn er etwas kleinere Brötchen backen möchte, könnte er eine Anfechtung wg. Irrtums versuchen.


    Vorteil:
    Ein Irrtum liegt eindeutiger vor, als eine arglistige Täuschung.


    Aber eine Irrtumsanfechtung dürfte hier an der fehlenden Unverzüglichkeit der Anfechtungserklärung scheitern.


    Die Auktion endete ja schon am 1.8.


    Wahrscheinlich hat er ja schon vor Lieferung der OVP durch den email-Kontakt mit dem VK Kenntnis von seinem Irrtum erlangt.


    Gruss Nick

    Da hast du doch weiter oben schon gefragt. Ich dachte, ihr hättet das Problem mittlerweile gelöst:confused:


    ich sehe die Auktion zwar jetzt nicht als die klassische OVP-Abzocke, immerhin hat der VK ja im Klartext geschrieben, auf was geboten wird: Eben auf eine Verpackung, nicht auf die Kamera. Auf dem Bild ist auch nur die OVP zu sehen, nicht die Kamera.


    Dennoch könnte der VK deinen Bruder arglistig getäuscht haben.


    Dazu müsste der VK bewusst, d.h. vorsätzlich durch Vorpsiegelung falscher bzw. Unterdrückung wahrer Tasachen einen Irrtum beim Käufer erregt oder aufrechterhalten haben, um den Getäuschten vorsätzlich zur Abgabe einer Willenserklärung (= Gebot) zu veranlassen.


    Dies würde ich zumindestens bei der Artikelbeschreibung nicht bejahen.
    Eine Täuschung könnte jedoch das Einstellen der OVP in die Kategorie Digitalkameras darstellen. Wahrscheinlich hat sich dein Bruder auch daran orientiert, und deswegen geboten.


    Das liegt aber letztendlich im Ermessen des Richters, wenns so weit kommt.
    Und die meisten Richter sind in Sachen ebay, sagen wir mal eher unerfahren:D


    Probieren würde ich eine Anfechtung wg. arglistiger Täuschung auf jeden Fall. Vielleicht kennst du ja einen RA, der dir günstig eine entsprechende Anfechtungserklärung aufsetzt, dass sollte dann beim VK Eindruck machen.


    Gruss Nick