Zitat
Original geschrieben von EsCab
Die Verpackung ist übrigens bis heute nicht angekommen, obwohl sie schon seit 1,5 Wochen unterwegs sein soll. Gibt es einen Weg, über die Nichtlieferung was zu erreichen? Auf emails antwortet er auch nicht mehr. Was sollen wir denn jetzt tun? (totale Verzweiflung)
Theoretisch könntest du natürlich auch auf die OVP als Kaufgegenstand abstellen und vom VK Lieferung und Übereignung eben dieser verlangen.
Du könntest also bei Nichtlieferung der OVP dem VK eine angemessene Lieferfrist setzen, und, sollte die Frist erfolglos ablaufen, vom KV zurücktreten.
Durch den Rücktritt ensteht ein Rückgewährschuldverhältnis, welches den VK verpflichtet, deinem Bruder den Kaufpreis zurückzugewähren.
Du hast dabei aber 2 Probleme:
Zum einen liegt hier ein Versendungskauf gem. § 447 I BGB vor, da anzunehmen ist, dass der VK in privater Tätigkeit verkauft.
D.h. , die Gefahr des Untergangs der OVP ist mit der Ablieferung der Sache an die Post durch den VK vom VK auf deinen Bruder übergegangen.
Was für eine Versandart wurde vereinbart?
Wenn Päckchen, schauts eh schlecht aus.
Ein Zeuge, der bei der Ablieferung bei der Post dabei war, ist schnell gefunden 
Bei Paket, hätte der VK bei Verlust der Sendung Ansprüche ggü. der Post, welche er an deinen Bruder abtreten könnte. Hilft Dir aber aber auch nicht weiter, denn was ist die OVP schon wert...
Einen Strick könntest du dem VK nur daraus drehen, wenn er entgegen der Abmachung/ und Bezahlung unversichert verschickt hat.
Also z.B. ausgemacht und bezahlt war Paket, aber er kann keinen Einlieferungsbeleg nachweisen oder hat als Päckchen verschickt.
Dann ist er für den Schaden verantwortlich.
Zweitens verbaust du dir, wenn du Lieferung und Übereignung der OVP verlangst, die Möglichkeit zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Schaut dann halt so aus, als wollte dein Bruder wirklich nur die OVP haben, folglich hätte der VK bei ihm keinen Irrtum erregt...
Zitat
PS: Der Verkäufer wurde übrigens von ebay ausgeschlossen, wegen eines weiteren Verpackungsverkaufes. Hilft uns das? Müssen wir unseren Verkauf auch irgendwie ebay melden?
Der Auschluss des VK von ebay tut rechtlich nichts zur Sache.
Moralisch schon eher:D
Ebay hat mit eurem zivilrechtlichen Problem wenig zu tun.
Die werden auch kaum ihren Ar*ch hochbekommen. Nur wenns die Verkäufer zwickt tut sich bei denen was, denn die sind ja die Melkkühe.
Sie werden dir höchstens dazu raten, einen Anwalt zu nehmen...
Aber trotzdem melden, vielleicht stimmen ja die Daten des VK nicht, kann später mal nützlich sein.
Auf jeden Fall die Auktionsseite und sämtliche Konversation mit dem VK ausdrucken/archivieren!
Wann und wie hat dein Bruder eigentlich genau erfahren, dass er "nur" die OVP gekauft hat?
Ist dein Bruder rechtsschutzversichert? Oder eure Eltern wenn er noch zuhause lebt?
Gruss Nick