Beiträge von booner
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naja, vielleicht doch ein schnäppchen:

hier ihre hp: http://www.traumurlaubtipps.de/
vgl. auch http://www.google.de/search?q=…TF-8&oe=UTF-8&hl=de&meta=
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Zitat
Original geschrieben von me too.
Mmmhh... der Ort, wo die herkommen, ist ca. 10min von mir weg.
Sollte ich zuschlagen, was meint ihr?du glaubst doch nicht, die is so dämlich, und gibt ihren "echten" wohn/firmenort an?
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http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3333954357&category=29022
10x T68i für 79 €/Stück
seriös? nur vorkasse....
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http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…=3332727886&category=9357
eigentlich fast schon ein Schnäppchen dieses majestätische Handy...
Verträgt sich aber nicht mehr mit dem Hörgerät, und der böse Butler hat die Garantieunterlagen verschlampt:p
Aber wenigstens ist der Akku frischer als die Gräfin:Dlol, hat wohl einen Handywahn die Gräfin:
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http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3332512788&category=44424
da ist doch irgendwas faul.... der hatte 3 x P 800 neu zu diesem Preis
drinnen.
und auch noch zig andere hochpreisige handies sehr billig, vgl:http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISA…1&rows=25&since=30&rdir=0
naja, die bewertungen werdens zeigen:D
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Zitat
Original geschrieben von Martin Reicher
bei einem Startpreis von 1 € muss man doch nur 1€ bieten und nicht 2€, so wie das die Seite vorschlägt :confused:wer weiß, ob das ob das ab 1.7. auch noch so ist?
vielleicht hat ebay im zuge der gebührenerhöhung gleich den geringsten
erhöhungsschritt auf 1 € angehoben:flop:verkauft wirds den bietern dann unter dem aspekt der übersichtlichkeit:D
Gruß Nick
ups,:gpaul: ist ja noch gar kein gebot vorhanden.
im usenet kursieren dennoch gerüchte, der erhöhungsschritt werde von 50 cent auf ein euro angehoben.
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Zitat
Original geschrieben von equinox
Wie ist die Sache eigentlich rechtlich zu sehen?entweder als wirksamer kaufvertrag oder als scheingeschäft, jenachdem, was sich die beiden Parteien dabei gedacht haben:)
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Zitat
Original geschrieben von ra-kessel
Im übrigen "hängt" die mögliche Gewährleistung am Gerät, nicht an der Person, beim fehlenden Kaufbeleg hilft ggf. die Kulanz, bei einem möglichen Schaden durch unsachgemäße Handhabung des Vorbesitzers eher nicht.Gruß.
Ck
Hab den VK mal angeschrieben, ob er von seinem Neffen noch die Rechnung/ sonstigen Beleg mit Kaufdatum organisieren kann.
IMO handelt es sich beim Siemens-Austauschservice nicht um eine Maßnahme i.S.d der gesetzlichen Gewährleistung, sondern um eine (freiwillige) Garantiemaßnahme.
Der Vorbesitzer hat das Gerät ja aller Wahrscheinlichkeit nach nicht bei Siemens direkt, sondern bei einem Händler gekauft.
Und bezüglich seiner Garantiebedingungen kann Siemens ja schalten&walten wie sie wollen...
Natürlich kann es seitens Siemens interne Vereinbarungen mit den Händlern geben, so dass sämtliche Gewährleistungsansprüche des Endkunden ggü. dem Händler über den Siemens-Austauschservice direkt abgewickelt werden sollen:confused:Gruß Nick
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danke.
Hab bei my-siemens.de schon alles gefunden:top:Gruß Nick