Beiträge von booner

    Anspruch hast du unabhängig von der Formulierung keinen, da solche Prospektofferten nie ein verbindliches Angebot darstellen.


    Die Canon Cashback Aktion ist m.W. völlig unabhängig von der "Inzahlungnahme" eines Altgerätes, da musst du nur die Barcodes ausschneiden und mit Rechnungskopie an Canon schicken. Oder hast du mit 80€ Canon-Cashback und nochmals 80€ für das Altgerät gerechnet?


    Zur Canon-Cashback-Aktion gibt es einen Extrathread, musst du mal suchen...

    Zitat

    Original geschrieben von lizzard
    hilfe - kinder, wollt ihr jetzt ernsthaft alle produkte hier einzeln aufführen?


    Jup, damit Papi endlich seinen Infarkt bekommt :p


    Das N95 gibts seit ein paar Minuten auch für 282€ Fixkosten. Leider nur in "sand" ;)

    6 Frist zum Monatsende heißt nur, dass die Wirkungen einer ausgesprochenen Kündigung mit mindestens 6 Wochen Nachlauf, ggf. auch mehr (eben bis zum Ende eines Monats) eintreten. Gekündigt werden muss also nicht binnen 6 Wochen nach Abschluss.

    Da ist wohl jemand ganz ganz dringend auf ebay als Absatzkanal angewiesen :D


    Vielleicht sollte man deren Angebot annehmen und anschließend den Schriftwechsel ebay zukommen lassen. Man verpflichtet sich ja scheinbar nicht, dies zu unterlassen...

    Zitat

    Original geschrieben von TSA
    Wenn Dein Vertrag aktiviert worden ist, ist Dein Widerrufsrecht erloschen. Sollte der Slider dann defekt sein, greifen die Gewährleistungsrechte gemäß dem BGB ein.


    Man wird Handykaufvertrag und Mobilfunkdienstvertrag in solchen Konstellationen als rechtlich selbständige Rechtsgeschäfte ansehen können mit der Konsequenz, dass jedes Rechtsgeschäft für sich selbst widerruflich ist, falls ein Fernabsatzgeschäft vorliegt. D.h. dann auch, dass das Erlöschen der Widerruflichkeit eines Rechtsgeschäfts die Widerruflichkeit des anderen Rechtsgeschäft nicht berührt.


    Selbst wenn man von einem einheitlichen Rechtsgeschäft ausgehen will:


    Die reine Aktivierung des Vertrags wird man wohl nicht als widerrufsrechtausschließende Ausführung der Dienstleistung ansehen können. Überdies stellt die Aktivierung der SIM i.d.R. (erst) die Annahme des Kundenangebots auf Abschluss eines Mobilfunkvertrags dar. Damit wäre es widersinnig, dem Verbraucher nur genau für diese (juristische) Sekunde ein Widerrufsrecht einzuräumen.

    Bei mir ging es damals um Mängelrechte, nicht um das Widerrufsrecht als solches. Allerdings wurde mir später "vorgehalten", ich hätte doch einfach von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen sollen. Von daher würde ich jetzt mal davon ausgehen, dass es bei dessen Ausübung generell keine Probleme gibt.


    Außerdem hast du ja das Gesetz im Rücken, das sollte als Argument doch reichen. Das Widerrufsrecht ist wie ich oben schon schrieb nicht ausschließbar. Und Gründe für den Widerruf braucht es auch nicht. Es ist also völlig egal, ob das N95 fehlehraft ist oder du plötzlich doch lieber sand haben möchtest. Lass halt den Vertrag unberührt, also nichtmal die SIM auspacken, dann kannst du im Zweifel das gesamte Geschäft rückgängig machen.