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Tja. Gute Frage. Dafür bin ich aber der falsche Adressat 
BTW: Die Normen des Untertitels des BGB über Fernabsatzgeschäfte sind nicht abdingbar, egal was der Unternehmer schreibt oder tut.
Dass diese Normen zu deinen Gunsten Anwendung finden setzt natürlich voraus, dass du als Vebraucher kaufst.
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Original geschrieben von ctfreak90
Ich weiß nicht, ob das hier hin gehört aber ich habe ein paar Fragen zum Ablauf bei DaRappa.
1. Bestellt man bei ebay oder bei ihm persönlich?
Über ihn, jedoch schließt man den Vertrag nicht mit ihm selbst, er arbeitet für die Elektrohaus Kurzer GmbH.
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2. Wie ist die Widerrufsbelehrung von seiner ebay Auktion zu verstehen?
Das Widerrufsrecht ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Fernabsatzgesetz ausgeschlossen. Bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde. Unter diese Regel fallen alle Mobilfunkprodukte bei denen ein Vertrag mit dem jeweiligen Netzbetreiber zustande kam, auch bei Prepaid Paketen. Die Darstellung der Produkte stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung
Erstens betrifft dich diese Belehrung in keinster Weise, wenn du nicht via ebay kaufst bzw. in Textform belehrt wirst. Zweitens gibt es das Fernabsatzgesetz nun seit über 5 Jahren schon nicht mehr. Drittens fallen Verträge im Zusammenhang mit Mobilfunkdienstleistungen keinesfalls unter den Ausschlusstatbestand der "kundenspezifischen Anfertigung".
Zitat
So wie ich es verstehe, bedeutet das, dass wenn man ein Handy mit Vertrag bei ihm kauft, man kein Widerrufsrecht hat? Was sollte man denn z.B. tun, wenn der Slider fehlerhaft ist?
Doch, hat man. Das Widerrufsrecht bzgl. des geschlossenen Mobilfunkdienstleistungsvertrags erlischt jedoch bereits in dem Moment, in welchem die Leistungen (Anrufe, SMS ...) erstmals in Anspruch genommen werden.
Zitat
SWIW Überweisung oder Nachnahme.,
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4. Gibt es das N95 bei ihm auch in deep plum?
Grds. ja. Aber aktuell nicht lieferbar, ich warte selbst. Aber lieber warten und ein (slider-)fehlerfreies bekommen...
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Re: Re: RS77
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Original geschrieben von RS77
"Required" heißt "nicht nötig". Also bedeutet dieser Satz:
* Not required for Nokia N95.[/i]
Required heißt "erforderlich". Sonst bedeutete der o.g. Satz wegen doppelter Verneinung ja wieder, dass für das N95 eine GPS-Empfänger erfoderlich ist. 
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Re: Angaben der verbesserungen ?
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Original geschrieben von Symbian OS
Warum gibt Nokia eigentlich nicht bekannt welcher Veränderungen eine Firmware update mit sich bring dann bräuchte man nicht zu rätseln und könnte besser einschätzen ob man es braucht oder nicht. 
Weil die versammelte Kundschaft dann die vielen Fehler schwarz auf weiss hätte 
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Für eine Tangens Xtra kann ich den Wegfall der Gültigkeitsansage bestätigen. Ebenso ist sie aus der Messagetime aufgewacht.
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Das hatten wir bei anderen Angeboten auch schon. WIMRE bekommt o2 es nicht gebacken, seine Formulare anzupassen.
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AFAIK sind alle URLs in emails und SMS nicht änderbar mit dem WAP-Browser verknüpft. Dessen Verbindungsprofil müsstest du aber eigentlich umkonfigurieren können, aber er kommt halt nicht an den Internetbrowser ran.
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lizzard: Danke, meinte nur die Modalitäten bezüglich zu übermittelnder Dokumente.
Leider ist meine EC derzeit abgängig. Habe aber noch einen alten Scan.
Eigentlich bestätige ich nie, etwas erhalten zu haben, bevor ich es erhalten habe. Aber hier liegt wohl unmittelbarer Zwang vor.
Handy und SIM-Karten kommen hoffentlich nich via PostIdent? Weiß jemand, womit Handybar verschickt?
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Zitat
Original geschrieben von Brombeerklumpen
Telefonstart fehlgeschlagen. Kontaktieren Sie den Händler... ääääh...??? :eek:
Hast du den Neckstring etwa vor dem Flashen nicht entfernt? 