Beiträge von booner

    Danke für den Wortlaut/Abbildung!


    Ich entnehme dem Schreiben, dass der Bestellung ohne weiteres und wie angetragen ausgeführt wird. Das kann ein durchschnittlich informierter Verbraucher nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nur als Annahmeerklärung verstehen.


    Leider finde ich in meiner Sammlung aktuell zu dieser Problematik nur


    AG Butzbach, Urteil v. 14.06.2002, Az. 51 C 25/02, CuR 2002, 765 f.


    Ich meine aber, dass es dazu bereits alndegerichtliche oder sogar obergerichtliche Rechtsprechung gab. Habe seinerzeit dazu was in dem Thread über die falsch ausgepriesene 80GB 2,5" HDD von Vobis (Werbeforum) geschrieben, muss ich nachher mal suchen, muss gleich weg...

    Wie bereits erwähnt, ich sehe den Schrieb "Wir liefern die bestellte Ware in xx Wochen" als Annahme des Kundenangebots, so dass, vorausgesetzt es sollte nicht vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugegangen sein (ein Stornovermerk in einem für den 08/15-Kunden nicht einsehbaren Kundenkonto reicht dafür gewiß nicht aus) ein wirksamer Kaufvertrag über eine A640 zu 129€ (abzgl. Gutscheinwert) zustandegekommen ist und NM bei schuldhafter Nichtlieferung dem Käufer auf das Erfüllungsinteresse (A640 neu) haftet.


    Ggf. steht NM ein Anfechtungsgrund wegen Erklärungsirrtums oder Übermittlungsirrtums zu, welchen NM aber unverzüglich nach Kenntnis dem Käufer erklären muss. Daher werde ich mich bis in 3 Wochen NICHT bei NM rühren. Sollte danach eine Anfechtung erfolgen wäre diese in jedem Falle verfristet.


    Die entgegenstehenden AGB ändern daran nichts, selbst wenn sie eine doppelte Schriftformklausel enthalten sollten. Immerhin wurde und schriftlich die Annahme erklärt und nicht nur mündlich...


    EDIT: Ich habe das Schreiben nur telefonisch mitgeteil bekommen. Wenn da natürlich ein Vorbehalt drinsteht, dass noch kein KV zustande kommen soll, stellt sich die Lage anders dar. Leider geht auch mein Fax nicht, evtl. kann jemand das Schreiben mal geschwärzt online stellen?

    Re: Re: Re: Nächste Stufe erreicht



    Und? Das Schreiben von Neckermann kann man durchaus als Annahme des Kundenangebots werten, da verbindlich die Lieferung zugesagt wird.


    Sollten Änderungen stattgefunden haben (etwa Lieferzeit), lässt es sich als neues, auf den Abschluss eines KV gerichtetes Angebot werten, welches der Kunde nur noch anzunehmen braucht.

    So, hatte gestern nochmal ein Telefonat mit der Dame. Sie rief mich ganz geschockt und entrüstet an und konnte nicht nachvollziehen, warum ich sie bei der Polizei "angezeigt" hätte. Ich hätte doch zugesagt, dass ich mich wieder melden würde mit Kostenvoranschlag.


    Da waren die Herren in Grün wieder richtig taktvoll. Von der Zeugin, die den Sachverhalt immerhin 4 Stunden vor mir gemeldet hat, und davon, dass § 142 StGB kein Antragsdelikt ist haben sie ihr nichts erzählt...


    Ich werde mich nun direkt an die Hafptlichtversischerung halten. Die Dame kann diese ja immer noch freistellen, so dass sie nicht hochgestuft wird.


    Zu den Bagatellschäden & Polizei: Evtl. hilft es ja, wenn man beim Gegenüber eine Fahne gerochen hat. Verriechen ist ja nicht strafbar. Allerdings sollte man selber nüchtern sein und einigen Abstand beim Telefonieren anhalten. Ob bei blindem Alarm dann auch gleich der Unfall aufgenommen oder sich wieder verzogen wird ist aber die Frage.




    BTW: Geil war der letze Satz des Gesprächs: "Ach, sie klingen so nett. Schade dass wir uns auf diese Weise kennen lernen mussten". :D Aber der seltene Name i.V.m. mit Google lassen mich eine Entschädigung in natura nicht länger in Betracht ziehen...

    Zitat

    Original geschrieben von Konfusius
    Ich habe damals einen Brief bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass Artikel XY nicht lieferbar sei ... Neckermann ist halt ein "Traditionsunternehmen" und nutzt demnach auch vorzugsweise die traditionellen Kommunikationswege ;)


    Das einzige was dort Tradition hat ist Kundenverarsche...

    Zitat

    Original geschrieben von hasenhirn
    wer sagt denn, dass dieser gutschein nur einmal genutzt werden darf?


    Das steht einerseits so in den Nutzungsbedingungen und müsste einem andererseits auch die Logik sagen, oder meinst du, NM schenkt dir mehrmals hintereinander 20€?


    Zitat


    und wo soll es betrug sein, wenn jeder in der familie einzeln bestellt oder ich mir 2 accounts anmelde... kann ja gründe haben. tier und co jetzt mal nicht eingeschlossen!


    Wenn du für Angehörige bestellst, gibst du keine falsche Identität an. Du handelst ggf. nur als Vertreter ohne Vertretungsmacht. Wenn du dir 2 Accounts mit deinen korrekten Daten ameldest, und NM das zulässt, sehe ich darin auch kein Problem.



    Wenn du aber gezielt dein Daten manipulierst (anderer Vorname etc.), um nochmals in den Genuss des Gutscheins zu kommen, täuscht du ggf. den Sachbearbeiter von NM über die Tatsache, dass du bereits den Gutschein in Anspruch, in dessen Folge irrt NM, und trifft eine Vermögensverfügung, indem es nochmal für 20€ verbilligt an dich verkauft, woraus ggf. ein Vermögensschaden resultiert. Den Zweiaccount unter falschen Daten meldest du wohl nachweisbar vorsätzlich an, um dich stoffgleich und rechtswidrig zu bereichern, wobei du die Rechtswidrigkeit der Bereicherung wohl auch zumindest eventuell voraussiehst. Warum sollte, wenn nicht zur nochmaligen Nutzung des Gutscheins auch ein neuer Account mittels falscher Daten angelegt werden?



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