Beiträge von booner

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    Original geschrieben von m4rco
    Mich würde nun wirklich interessieren, ob mit der schrifltichen Aussage "Nachlieferung ab 15.04.2007" ein gültiger Kaufvertrag mit entsprechenden Pflichten seitens Neckermann entstanden ist.


    Du findest doch bereits entsprechende Äußerungen hier im Thread. Verbindlich wird hier niemand rechtsberatend tätig werden. Wenn du eine rechtssichere Auskunft willst, gehe zu einem RA oder einer VZ, und selbst da musst du noch Glück haben.


    Kann heute niemand mehr die Füße stillhalten? Wenn jetzt noch zig Leute wegen dem Schreiben bei NM anrufen, dann ...

    Leute, es ist doch kackegal ob NM die Kamera am Lager hat, ob es Probleme bei der Beschaffung gibt usw. NM hat sich im Wege einer Gattungsschuld verpflichtet, uns irgndeine Kamera aus der Gattung Canon A640 zu liefern. Damit hat NM eine Beschaffungsgarantie übernommen. Unmöglichkeit der Leistung liegt deswegen noch lange nicht vor, wenn NMs Haus- und Hoflieferant keine A640 mehr liefern kann.


    Dann muss sich NM eben auf dem Markt umsehen und ggf. mehr investieren...


    Noe: Ich bin mir ziehmlich sicher, dass du der Zweitaccount von Martyn bist! :D

    Zitat

    Original geschrieben von maddsch
    In dem Heise-Artikel ist aber die Rede von "richtigen" Bestätigungs-E-Mails, in unserer E-Mail steht ja immer noch der Zusatz "Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Auslieferung der Ware." und somit ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen und der Händler auch nicht verpflichtet, die Ware zu liefern....


    Es geht hier - wie schon erwähnt - um ein separates Schreiben per Post, das unmissverständlich den Erhalt der Ware ankündigt, und somit bei einer Auslegung nach dem objektivierten Empfängerhorizont nur so verstanden werden kann, dass NM sich binden will. Daher liegt nach m.E. in diesem Schreiben entweder die Annahme des Kundenangebots oder aber bei Abänderungen (Lieferfrist statt vorher 2 jetzt 4 Wochen bspw.) ein neues, auf den Abschluss eines KV gerichtetes Angebot (was natürlich jeder Vernünftige annhemen wird).


    Dass in der email oder in den NM-AGB etwas anderes hinsichtlich des Zustandekommen des KV stand, ist irrelevant, da die Parteien des KV im Einvernehmen solche Bedingungen jederzeit abändern können.

    Ja, ihr habt Recht. Gauner arbeiten branchenunbhängig...


    Mir solls egal sein, will die gegnerische Haftpflicht einen genauen Nachweis über den Schaden, soll sie ihn bezahlen.


    Taktisch sinnvoller wäre es wohl gewesen, nichts von einem Unfall zu erwähnen. Dann hätte man mir evtl. einen KVA umsonst erstellt. Andererseits wäre dann der Schaden wohl auch nur bei 300€. Zahlt ja eh die Versicherung :)

    Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    Naja, der Punkt ist in dem Fall der folgende. Das Angucken und Schätzen ist Arbeit. Das schriftliche genauso. Und das macht man nicht umsonst. Fertig. Wenn du das Ding dort reparieren lässt, werden dir normalerweise die Kosten angerechnet, so dass der KVA umsonst war/ist. Gehst Du woanderst hin, hast Du zumindest die erbrachte Leistung bezahlt. Ist durchaus normales Geschäftsgebahren.


    Wobei ich auch dazu sagen muß, dass ich bei "meiner" Werkstatt, bei der ich immer bin, sowas auch ziemlich frech finden würde.


    bastian


    Das Dumme an der Sache ist aber, dass die Leistung ja schon zweimal erbracht worden ist. Das Schadensbild wurde vorgestern und heute untersucht, die Kosten der Behebung erläutert. Dafür wird ausdrücklich nichts verlangt. Nur das Ausdrucken dieses "Befunds" soll plötzlich 40€ kosten. Letztendlich ist es also nichts anderes wie eine Art Schutzgebühr, damit der Geschädigte nicht "fremdgeht". Dafür finde ich 40€, also knapp 10% der Schadenshöhe schon beträchtlich...

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    Original geschrieben von brasax
    ein kostenvoranschlag kostet geld. meisten ein fixer preis...


    Ach was :D Wie gesagt, 20€ wäre ich zu zahlen bereit gewesen, wobei auch das in meinen Augen schon gesalzen ist. 40€ schlägt dem Fass aber den Boden aus.

    War heute nochmal beim dem Autohaus, die wollen allen Ernstes dafür, dass sie mir die vom Meister geschätzten 450€ schwarz auf weiss geben (und dann 479,33€ draus werden) 40€ sehen. Es ist wie gesagt ein rein kosmetischer Schaden, sofort zugänglich und ohne jede Bauteilprüfung etc.


    Selbst als Akademiker kann man von solchen Stundensätzen nur träumen.


    Meine Schmerzgrenze lag bei 20€. Aber in echtem Geld 80DM für 5 Minuten Schreibkram? Never.