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Original geschrieben von superheldin
Also ich kenne keinen Händler der etwas nicht umtauschen würde gegen Bargeld innerhalb von 14 Tagen - erst recht wenn es defekt ist aber auch so! Das einzige (wozu auch hier einige beitragen) ist die VERUNSICHERUNG der Bevölkerung, die viele Geschäfte versuchen auszunutzen und erstmal sagen "Nein wir tauschen nicht um" oder die eben dann versuchen dass man es doch nicht umtauscht oder erstmal was von Einschicken faseln.
Man hat als Käufer darauf schlicht keinen Anspruch, da das Gesetz dem Verkäufer bei Mängeln das Recht zur zweiten Andienung einräumt, quasi als zweite Chance, ordnungsgemäß zu leisten.
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Original geschrieben von Marco
Ein Umtauschrecht gibt es nicht.
Das ist eine Kulanzregelung. Diese besagt, dass innerhalb von 14 Tagen gekaufte,
unbenutze und original verpackte Ware zurückgegeben werden kann.
Das ist eben keine Kulanzregelung, da ein vertragliches Rückgaberecht vereinbart wird, aus welchem dem Kunden bei Ausübung ein Rechtsanspruch zusteht.
Zitat
Bei defekter Ware verhält sich das natürlich etwas anders.
Aber auch dann ist es innerhalb der ersten 14 Tage i.d.R. kein Problem und es
wird direkt gegen ein neues Gerät getauscht (DOA).
Das ist die gesetzlich geregelte Nacherfüllung bei Sachmängeln in der Form der Nachlieferung. Mit Umtausch im eigentlichen Sinne hat das nicht viel zu tun.
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Original geschrieben von superheldin
Wenn man ein defektes Gerät kauft ist jeder Händler verpflichtet es in den ersten 2 Wochen zurückzunehmen gegen bargeld(voller kaufbetrag natürlich)!
Nö.
@BB:
Klar ist es Cache. Aber soll MM ersteinmal nachweisen, dass diese Zusicherung meine Kaufentscheidung nicht beeinflusst hat. Wenn ich das Prospekt ausdrucke, in dem sich die Rücknahmezusage ja auf alle Artikel, nicht nur auf Prospektartikel erstreckt, dem Richter vorlege ist ersteinmal MM dran.
Ob die AGB am Eingang mittlerweile ein solches Recht ausdrücklich ausschließen, ist mir nicht bekannt.
EDIT: Gut versteckt, aber ohne Cache:
http://www.mediamarkt.de/unternehmen/innovation.php
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Original geschrieben von BigBlue007
Wo? Die Zeiten, in denen das pauschal für alle Märkte galt, sind vorbei.
Ich kann nur für die Münchner Gegend sprechen. Da ist der von tribal-sunrise abgebildete Ausschnitt regelmäßig in den Werbebeilagen abgedruckt...
Edit: Das was du schreibst, stimmt so nicht:
http://209.85.135.104/search?q…&hl=de&ct=clnk&cd=4&gl=de
http://209.85.135.104/search?q…&hl=de&ct=clnk&cd=5&gl=de
Zumindest letzteres stammt aus KW 10/07.
Evtl. Seite ausdrucken 
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Frage zu Vista Upgrade:
Habe nun einmal die Rechnung per email, dann nochmal per Fax dorthin geschickt.
Der momentane Status sieht so aus:
Auftragsnummer : 309XXXX
Auftragsstatus : COA gültig
Versanddatum :
Carrier : Standard
AWB-Nr. :
So sah es aber auch schon unmittelbar nach der telefonischen Bestellung aus.
Ich meine was gelesen zu haben, dass sich der Status auf "überprüft" ändern sollte.
Kann ich jetzt schon überweisen?
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Original geschrieben von aikoN_Nokia
Wieso gibt es in München eine S-Bahn S1, S2, ..., S7,S8,...S20, S27 usw. aber keine S3?
Es gab jahrelang eine S3, deren Linienast wird aktuell von der S4 bedient.
Vgl. hier, Seite 7.
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Der Münchner Hauptbahnhof hat Gleise von 5-38, wo sind Gleis 1-4???
Gleis 1 + 2 müssten die S-Bahngleise im UG sein, auch bezeichnet als Hbf. (tief).
Vgl. hier:
http://www.igsbahn-muenchen.de/ris/mh.htm
Aber wo sind Gl. 3 + 4? Evtl. werden die U-Bahngleise für U1/U2 (4 Stück) und U4/U5 (m.W. nach 2 Stück) nicht einzeln gezählt.
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Bei mir geht eine 2GB SanDisk einwandfrei...
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Media Markt wirbt doch mit einem 14-tägigen Rückgaberecht. Dafür sollte es ohne Belang sein, wenn die Kaufsache mangelhaft/defekt ist, solange der Mangel/Defekt nicht schuldhaft vom Käufer verursacht worden ist.
Alternativ bestehen Mängelrechte, die primär einen Anspruch auf Nacherfüllung geben, der in der Form der Nachlieferung eines mangelfreien Fernsehers geltend gemacht werden kann, solange diese Nachlieferung möglich ist und keine unverhältnismäßigen Kosten verursacht.
Für diesen Nacherfüllungsanspruch ist Leistungsort der Belegenheitsort des Fernsehers.
Wenn MM den Käufer beauftragt, die mangelhafte Sache ins Ladengeschäft zu karren, kann der Käufer dafür Aufwendungsersatz verlangen
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Ich wollte es ja nur nochmal bestätigt haben. Andernfalls wäre ich vor Übertragung der Rest-Stars Plus-Kunde geworden...
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Payback Plus - Punkteverdoppelung
Bei PB Plus zählen bis 31.07 Punkte doppelt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dies auf für die Stars Übertragung gilt.
https://www.payback.de/pb/plus/id/28884/index.html
Es heißt nur:
Zitat
*Alle Punkte von Einkäufen, die Sie mit der PAYBACK Plus Karte bei den teilnehmenden PAYBACK Partner bis 31.07.2007 bezahlen, werden verdoppelt. Nur gültig, wenn Sie sich bis
zum 31.05.2007 für PAYBACK Plus anmelden.
Stars übertragen ist nach meiner Meinung ≠ Einkauf. Oder hat jemand so schon seine Stars verdoppelt?