Knarzt es, wenn man die braune Abdeckung links Richtung Displaymitte drückt? Knarzt es, wenn du die linke Displaytaste drückst?
Beiträge von booner
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Mein o2 E65 hat denselben Mangel am Slider, habe ein weiteres von einem Bekannten und im o2-Shop geteset, dort kein Spiel links. Eine dermaßen schlampige Verarbeitung ist in dieser Preisklasse wirklich nicht hinnehmbar, habe es zurückgeschickt.
Akkudeckel passte auf einer Seite ebenfalls nicht, stand ab. So wurde das Knarzen des Gehäuses von einem Knistern des Akkudeckels untermalt....
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Re: tomtom
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von cyberty
...da hab ich doch gleich noch ne Frage:Ich habe tomtom 6.01 bei mir laufen. Eigentlich ein super Navi - nur:
beim aussuchen des Zielortes über "Kontakte" ist die Auswahl extrem langsam und wenn ich z.B. zum "h" möchte und zweimal das "g" tippe (wie auf den Tasten angegeben), dann dauert es unendlich lange, bis erst ein "g" erscheint und dann NICHT auf das "h" umspringt, sondern ein zweites "g", also "Gg" angezeigt wird.
Woran kann das liegen?
Europa- oder Länderkarte? Wenn ersteres, evtl. mal letztere probieren.
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Ich kann den Jaguar
Junior empfehlen. Hat mehr Durchzug als die << Serie! -
Zitat
Original geschrieben von offline
Also einfach hinschreiben, dass ich als Privatverkäufer nichts von der Sache weiss und dass er sich bitte an den Frachtführer wenden muss für den Schaden?Nein, s.o.
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Zitat
Original geschrieben von offline
Danke erstmal, du hast aber noch eine PNBitte Signatur beachten. Danke.
EDIT: Jetzt wo ich die Auktion sehe:
1. Mit 312 Bewertungen absolut bei 295 Bewertungen von Käufern, oft Neuware und Mehrfachaktionen, und insbesondere bei dem Mitgliedsnamen "...trading" ist das Risiko, von einem Richter als Unternehmer eingestuft sehr hoch.
2. In der Folge läge dann ein Verbrauchsgüterkauf vor, d.h. mindestens 1 Jahr Mängelhaftung. Haftungsauschluss selbstredend unwirksam, überdies bei dieser Getsaltung der Angebote hohes Abmahnrisiko.
3. Würde dann § 476 BGB greifen mit der Folge, dass ein nicht erkennbar vom Käufer verschuldeter Mangel, der sich binnen 6 Monaten ab Übergabe zeigt, regelmäßig zur Vermutung der Mangelhaftigkeit der Kaufsache bei Übergabe führt, was wiederum dem Käufer die Mängelrechte eröffnet.
4. Verstehe ich nicht, warum du den Umfang deiner Tätigkeit nicht früher bekannt gemcht hast.
5. Da kann ich nur empfehlen, einen qualifizierten Steuerberater und RA aufzusuchen, um für die Zukunft vorzubauen.
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Suche mal im Geplauder nach Fernseher + 444, da gibt es eine ausführliche Diskussion zu dem Thema.
Die Einbaukosten wären, wenn der Käufer nicht in seinen Mängelrechten präkludiert ist, und das Vorliegen eines Sachmangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nachweisen kann, übrigens nur dann im Rahmen der frustrierten Aufwedungen zu ersetzen, wenn die Vss. des Schadenseratzes statt der Leistung erfüllt sind, was an ein Vertretenmüssen der mangelhaften Leistung geknüpft ist.
Dies ist bei arglistiger Täuschung über den Mangel wohl anzunehmen.
Da dem Käufer ein Arglistnachweis aber in aller Regel nicht gelingen wird, wäre er nur dann nicht präkludiert, wenn der Haftungsausschluss aus anderen Gründen (etwa Verstoß gegen AGB-Vorschriften, Verbrauchsgüterkauf) unwirksam ist. Dann müsste er für die Ersatzfähigkeit der Einbaukosten aber zusätzliche ein Vertretenmüssen der mangelhaften Lieferung nachweisen können.
BTW: Was ist mit dem Schluchtenscheisser geworden?
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Also: Es ist egal, wer Inhaber der PB-Karte ist, es geht rein nach Kartennummer.
Anruf pünktlich um 19 Uhr, wie versprochen. Es gibt tatsächlich noch Kundenservice.
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Die Entfernungspauschale ist grds. verkehrsmittelunabhängig!
Das Problem ist die 4.500€ Grenze für die Entfernungspauschale. Für die Tage, für die deine Frau Mitfahrerin war, wird sie wohl nur pauschal abrechnen können.
Diese 4.500€ Deckelung gilt aber nicht, wenn ein eigener oder zumindest zur Nutzung überlassener PKW für die Fahrten genutzt wird. Das trifft für die Tage zu, an welchen deine Frau selbst fuhr. Diese Fahrleistung muss aber auch glaubhaft gemacht werden (Belege fürs Tanken, für Inspektionen etc.)
Fazit: Wenn eine wechselseitige FG vorlag, kann für die Tage, an denen nicht selbst gefahren wurde (der Steuerpflichtige als Fahrgast war) nach Pauschale bis max. 4.500€ pro VZ in der Summe abgerechnet werden.
Im Anschluss wird mit den Pauschalsätzen, aber ohne die Deckelung (4.500€) für die Tage gerechent, an denen selbst gefahren worden ist.Die Summe der beiden Beiträge ergibt dann die anzusetzenden Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte.
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Bzgl. Deutscher vorlesestimme: link hier im thread. Beitrag ist von meilow.