ZitatOriginal geschrieben von devilsdance
Ich habe selbst versucht, bei DHL einen Nachforschungsauftrag für die Skier zu eröffnen. Dort sagte man mir dann, dass dies nur der Absender machen kann und ich als Empfänger darüber leider nicht zu entscheiden habe. Daher kann ich doch als Käufer gar nicht direkt mit DHL in Kontakt treten, sondern muss alles über den Verkäufer/Absender abwickeln, oder?
Obwohl ja, da ich Privatkäufer bin, alle Rechte mit Abgabe des Paketes auf mich übergegangen sind, oder?
Tja, bei DHL baut man auf Verzögerung und Abwimmelung. Wenn alles noch zwischen Verkäufer und Käufer koordiniert werden muss, wird es halt kompliziert, dauert doppelt so lang und viele geben entnervt auf. Erst Recht, wenn es wegen der Sache zum Streit zwischen Verkäufer und Käufer kommt.
Fakt ist, dass der Empfänger materiell-rechtlich aus §§ 421 I 2, 425 HGB anspruchsberechtigt ggü. dem Frachtführer ist. Ebenso kann er direkt gegen ihn vorgehen, wenn er die Ansprüche vom Verkäufer abgetreten bekommt.
DHL verweist gerne auf ihre AGB. Nur haben die im Verhältnis Empfänger - DHL i.R.d. §§ 421ff. HGB keine Relevanz.
Vielleicht hilft es, DHL per Einschreiben den Schaden mitzuteilen, Nachweise für die Schadenshöhe beizubringen und die Legitimation mittels Kopie des Einlieferungbelegs nachzuweisen und eine Frist zur Begleichung des Schadens zu setzen bzw. die Zahlung anzumahnen.
Für den Fall der schuldhaften Nichtleistung trotz Fälligkeit und Mahnung käme DHL in Schuldnerverzug und hätte grds. erforderliche Rechtsverfolgungskosten (RA, Mahnverfahren etc.) zu ersetzen.