Beiträge von booner

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    Original geschrieben von devilsdance
    Ich habe selbst versucht, bei DHL einen Nachforschungsauftrag für die Skier zu eröffnen. Dort sagte man mir dann, dass dies nur der Absender machen kann und ich als Empfänger darüber leider nicht zu entscheiden habe. Daher kann ich doch als Käufer gar nicht direkt mit DHL in Kontakt treten, sondern muss alles über den Verkäufer/Absender abwickeln, oder?
    Obwohl ja, da ich Privatkäufer bin, alle Rechte mit Abgabe des Paketes auf mich übergegangen sind, oder?


    Tja, bei DHL baut man auf Verzögerung und Abwimmelung. Wenn alles noch zwischen Verkäufer und Käufer koordiniert werden muss, wird es halt kompliziert, dauert doppelt so lang und viele geben entnervt auf. Erst Recht, wenn es wegen der Sache zum Streit zwischen Verkäufer und Käufer kommt.


    Fakt ist, dass der Empfänger materiell-rechtlich aus §§ 421 I 2, 425 HGB anspruchsberechtigt ggü. dem Frachtführer ist. Ebenso kann er direkt gegen ihn vorgehen, wenn er die Ansprüche vom Verkäufer abgetreten bekommt.


    DHL verweist gerne auf ihre AGB. Nur haben die im Verhältnis Empfänger - DHL i.R.d. §§ 421ff. HGB keine Relevanz.


    Vielleicht hilft es, DHL per Einschreiben den Schaden mitzuteilen, Nachweise für die Schadenshöhe beizubringen und die Legitimation mittels Kopie des Einlieferungbelegs nachzuweisen und eine Frist zur Begleichung des Schadens zu setzen bzw. die Zahlung anzumahnen.


    Für den Fall der schuldhaften Nichtleistung trotz Fälligkeit und Mahnung käme DHL in Schuldnerverzug und hätte grds. erforderliche Rechtsverfolgungskosten (RA, Mahnverfahren etc.) zu ersetzen.

    Nein, es ist nicht Problem des privaten Verkäufers, da die Gefahr, den Kaufpreis bezahlen zu müssen obwohl man die Ware nicht erhält bereits mit Abgabe der Skier an DHL auf den Käufer übergegangen ist. Aus diesem Grund wäre bspw. ein Rücktritt des Käufers wegen Nichtleistung gesperrt bzw. bei Unmöglichkeit der Leistung (wovon ja auszugehen ist, da Skier nicht mehr auffindbar) würde der Verkäufer von der Leistung frei, behielte aber seinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung (bzw. falls dieser bereits erfüllt wurde, kann der Käufer den Kaufpreis nicht zrucükverlangen).


    Ein Schadensersatz ließe sich gegen den Verkäufer nur dann begründen, wenn er entgegen einer Versandvereinbarung gehandelt hätte (was hier augenscheinlich nicht der Fall ist).


    So bleibt nur die direkte Inanspruchnahme von DHL durch den Käufer gem. §§ 421 I 2, 425 HGB oder eine Inanspruchnahme durch den Käufer aus (vom Verkäufer) abgetretenem Recht wegen Pflichtverletzung des Frachtvertrags (ggf. ist der Verkäufer im Rahmen der Grundsätze der Drittschadensliquidation zur Abtretung dieser Ansprüche verpflichtet).


    Grds. müsste DHL in natura leisten, d.h. identische Skier beschaffen. Dies ist bei gebrauchten Dingen jedoch selten möglich, daher würde DHL dann Geldersatz in Höhe des objektiven Wertes der Skier schützen. Dieser lässt sich oftmals am Kaufpreis bemessen. Sollten die Skier aber nachweisbar weitaus mehr wert gewesen sein als der Kaufpreis, so deckelt der Kaufpreis nicht die Höhe des Schadens.

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    Original geschrieben von devilsdance
    Ok, aber wie sieht es aus mit dem Zeitpunkt der Erstattung, kann ich dem Verkäufer sagen, dass ich jetzt die 279,- Euro zurück haben möchte und er sich das Geld von DHL erstatten lassen soll, oder muss ich warten, bis der Absender das Geld von DHL erstattet bekommen hat und habe erst dann einen Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises?


    Sollen wir hier Rätsel raten?


    Wie wäre es mit einem Link zum Angebot? Es ist nicht ganz unerheblich, ob es ein Verbrauchsgüterkauf war oder nicht.

    Nun ist ein amtsgerichtliches Urteil contra Internetfallenbetreiber neuerer Art gefallen. Getroffen hat es einen der fragwürdigen Lebensprognosedienste:


    http://www.verbraucherrechtlic…-internet-vertragsfallen/


    http://www.focus.de/digital/in…rnetseiten_nid_44891.html


    Die Argumentation - fehlende Einbeziehung der Entgeltpflichtklausel in den Vertrag wegen überraschender Klausel - überzeugt. Vielleicht glauben es die "pacta sunt servanda" und "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil" Vertreter hier nun endlich...

    Re: Re: Re: Re: T-Online Passwort verschollen


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    Original geschrieben von karsten26
    siehe mein Beitrag weiter oben...


    Klar, das kann passieren. Wie du aber selbst schriebst ("versehentlich"), liegt der Fehler bei dir.


    Ein Brief, in welchem mich T-Com auffordert für den gebuchten Call & Surf ab dem XX.XX.2007 ausschließlich folgende Einwahldaten zu nutzen, würde ich für ziemlich unmißverständlich halten. Das mindeste wäre auch eine schriftliche Information über den Tarifwechsel bei T-Online (den manche auch bekommen zu haben scheinen, ich jedenfalls aber nicht).


    Für mich liegt der Auslöser aber grds. immer noch bei der T-Com, da es einfach an einem einheitlichen, übersichtlichen Vorgehen fehlt. Der eine bekommt trotz bestehendem T-Online-Tarif neue Daten, beim anderen wird der alte Tarif umgestellt. Und das provoziert Mißverständnisse, die im Zweifel nur für den Kunden teuer werden.


    Daher halte ich nachwievor an meiner Kritik an T-Com fest. Und damit stehe ich bestimmt nicht alleine da:


    http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=88246

    Unabhängig von der juristischen Beurteilung: In der Praxis wird der liefernde Verlag w bei Nichtzahlung der zweiten Quartalsrate die Belieferung einstellen.


    Dann musst du aktiv werden, um ggf. dir zustehende Rechte durchzusetzen, was Ärger und Aufwand bedeutet.

    Re: Re: Re: Re: T-Online Passwort verschollen


    Zitat

    Original geschrieben von boecki
    Wieso geht es jetzt auf einmal um Kosten? Du machst ein Topic auf, weil Du dein TOL-PW nicht mehr hattest.


    Weil du mir unterstellt hast, es würde für den Fall, dass T-Online einen neuen Account anlegen würde, Geschrei geben.

    Zitat


    *LOL* ja genau, das erwarten die. Warum sollten die bei einem Tarifwechsel (nichts anderes ist die Umstellung auf C&S) dir nochmal neue Zugangsdaten schicken? Du bekommst deine PIN vom Handy bei einem Tarifwechsel doch nicht auch nochmal zugeschickt.


    Was für ein dämlicher Vergleich.


    Aber um deinen magentafarbenen Dummfug mal fortzuspinnen:


    Ich habe eine T-Mobile Xtra-Prepaid-SIM und eine Telly-Laufzeitvertrag-SIM. Nun möchte ich mit Telly in Relax wechseln. T-Mobile düfte mir im Zuge des Tarifwechsels also meine Xtra-SIM abschalten? Oder gar verlangen, dass ich für die Internetnutzung bei Relax die Xtra-SIM nutze?

    Re: Re: T-Online Passwort verschollen



    Oh boecki, du allwissendes Genie, da muss ich deine felsenfeste Überzeugung etwas erschüttern:


    1. Kannst du scheinbar nicht korrekt lesen. Ich habe die email vorher sporadisch via pop3 über Congster abgerufen, wie hätten mir da Kosten entstehen sollen? Überhaupt: Wenn man mir per Post neue Zugangsdaten zuschickt, was soll dabei schiefgehen? Das ist die sicherste Lösung und wird bei Neukunden angewandt.


    2. Habe ich auch über die Umstellung auf C&S hinaus mit der Deutschen Telekom AG, T-Com einen Vertrag über die grundgebührenfreie Internetbenutzung "by call". Diesen habe ich mit der Beauftragung von C&S weder gekündigt noch geändert. Sie hätten die alte Adresse also gar nicht löschen dürfen.


    Wieso hätte ich dann also schreien sollen?


    3. Mangelt es dir an Kompetenz, über die Begründetheit meines Auskotzens zu urteilen. Ich kenne deinen Realitätsbezug nicht, evtl. würdest du eine Firma, die bei einer Tarifumstellung


    - die Tarifumstellung in ihrer Internetvertragsverwaltung 2x fehlerhaft als erfolgt kennzeichnet, so dass der Kunde in der Meinung, er könne kostenfrei telefonieren, was aber tatsächlich nicht der Fall ist, telefoniert,


    - für alle MSN die Übermittlung der Rufnummer entgegen der Beauftragung deaktiviert,


    - es bis heute nicht schafft, vertragsgemäß Rechnung online als C&S Inclusivprodukt bereitszustellen, und einen Aufschlag für die gar nicht gewünschte Papierrechnung erhebt,


    - für die Ausführung schlappe 24 Tage benötigt (es geht um einen Tarifwechsel, nicht um einen Neuanschluss!)


    - mich im T-Online-Kundencenter mit Geburtsdatum 1.1.1753 führt


    für ihr gelungenes Vertragsmanagement lobpreisen.