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In welchem Zusammenhang sollte der Versand der Mahnungen per normalem Brief mit einer Unbegründetheit eines Verzögerungsschadens stehen?
Der TE könnte bereits 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne weitere Mahnung mit der Zahlung der Abschleppkosten in Schuldnerverzug geraten sein.
Henni:
Was bedeutet "Rechnung an den Fahrzeughalter"?
Bist du als Nichthalter gefahren, hattest die Panne und den Auftrag erteilt? Gingen die Mahnungen und der nun erlassenen Mahnbscheid dann auch nicht an dich, sondern an den Halter?
Wenn du die Auskunft der Versicherung nachweisen könntest, würde die Versicherung für diese "Schäden" haften. Schaut bei einem Telefonat natürlich schlecht aus.
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Zitat
Original geschrieben von tribun72
den Preisvorschlag von 75.-€ hat er abgelehnt. Kann bzw. darf er das im nachhinein akzeptieren ???
Mit für dich verpflichtender Wirkung: Nein.
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Wenn deine Firma ein eigenes Netzwerk betreibt, kann man i.d.R anhand der IP-Adresse (die der Gegenseite ja vorliegt) mittels eines Reverse-DNS-Lookup den Domänennamen und dann mit einer whois-Abfrage den Betreiber ausfindig machen. Also kein großes Kunststück.
Evtl. hast du auch dein Diensthandy genutzt, und es liegt eine entsprechende Mailboxansage vor.
Aber warum machst du dir wegen der Arbeit große Gedanken? Ist die private Internetnutzung untersagt worden?
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Wieso ist eine BDA nur als .pdf verfügbar?
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Aufgrund der individuellen Konfiguration von Notebooks ist kein Auschlusstatbestand des Fernabsatzwiderrufrechts erfüllt. Das ist bereits höchstrichterlich geklärt 
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kl_diva:
Hast du dir den Thread durchgelesen? Da findet sich eigentlich so ziemlich alles, was man ohne Rechtsbeistand unternehmen kann.
Zitat
Original geschrieben von DaFunk
Nach dem Smiley zu urteilen, war das als Scherz gemeint.
Da aber in der Beschreibung steht, dass man als Schuldner Ratenzahlung "anfordern" kann, scheint mir dein Gedankte traurige Realität zu sein. :eek:
Ne, war kein Scherz. Läuft wirklich so. Häufig schicken die dann sogar per Post eine Ratenzahlungsvereinbarung, die man "zur eigenen Sicherheit" unterschrieben zurückschicken soll.
Auf in den Urkundsprozess 
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Der Router ist bereits mit Übergabe der von CHIP eingesetzten Transportperson, spätestens mit Zahlung des Kaufpreises in dein Eigentum übergegangen.
Du darfst ihn also nicht nur jetzt schon mit dafür vom Urheber freigegenener Firmware flashen, du kannst ihn auch zertreten oder anzünden 
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Bis 1100€ Reparaturkosten solltest du problemlos ersetzt bekommen.
Du kannst den Schaden auch für den Verursacher melden.
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Zitat
Original geschrieben von Dilbert
hmm geändert auf 105 euro
+ 8,50€ Versand macht 113,50€ :confused:
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Zitat
Original geschrieben von digi101
Danke für den Link. Manchmal lohnt sich abwarten doch.
:cool:
Ob du das nächste Woche auch noch so siehst?
Egal, langsam werde ich auch schwach 