Beiträge von booner

    Die 2 Wochenfrist beginnt nur zu laufen, wenn in Textform über das Widerrufsrecht belehrt worden ist. Außerdem sollen hier Waren geliefert werden, somit beginnt die Frist frühestens mit Eingang der Ware, der hier ja gerade nicht vorliegt.

    Zitat

    Original geschrieben von tommy2007
    mein ziel ist es doch meine mir zustehende lieferung schnellstmöglich zu bekommen!


    Verständlich.


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    wie soll ich das den anstellen??


    o2 eine angemessenen Nachrfrist zur Lieferung setzen und für den Fall des fruchtlosen Verstreichens den Rücktritt erklären. Oder die VVL widerrufen, da wohl Fernabsatzvertrag und neu abschließen.


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    wenn die dhl sagt: wir haben ihr paket verloren, dann müssen die sich erstmal mit o2 auseinandersetzen und den schaden bezahlen. damit hab ich doch nichts zu tun, oder?


    Du könntest dich, wie oben bereits erwähnt, auch direkt an DHL halten. Ob das empfehlenswert ist, kann nur die Praxis zeigen. Auf jeden Fall wird es sehr lange dauern.



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    o2 wiederrum muss mir mein handy zustellen und zwar so schnell wie es geht und nicht erst n mehrern wochen!


    Das kommt ganz darauf an, was vereinbart wurde. Wurde kein verbindlicher Liefertermin genannt wurde, müsstest du o2 eine Frist zur Leistung setzen.



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    wie lang dürfen die sich den zeit lassen, bis sie mir die mir zustehende leistung (aufgrund vvl) liefern??


    Siehe oben.


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    ich mein, für die schlampigkeit der dhl, kann o2 nichts.....


    Direkt nicht, aber es fällt in o2s Risikobereich und kann dir egal sein.

    Seine Bewertungen sehen jetzt nicht nach dem typischem ebay-Querulanten aus.


    Er müsste im Prozess nachweisen können, dass die Karte defekt war, als sie bei der Post abgeschickt wurde. Dass du an der Karte rumgebastelt hast, bietet einen Angriffspunkt, wenn da was grob falsch gemacht wurde.


    Wenn nicht, sehe ich wenig Chancen für den Nachweis.


    Bei Elektronikkomponenten reicht ja schon ein nicht antistatischer Arbeitsplatz, um sie zu killen.


    Existieren zeugen für die Funktionsfähigkeit? Fotos vom Zustand, Fotos von der Seriennummer?


    Wenn der Richter deinen Haftungsausschluss für wirksam hält, dann müsste der Käufer sogar ein arglistiges Verschweigen des Mangels nachweisen können, um überhaupt Mängelrecht zu haben.



    BTW: Neulich habe ich erneut ein Urteil eines AG-Richters erlebt, der in dem Wort (es war nur dieses Wort, sonst nichts!) "Topzustand" die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gesehen hat (damit fliegt der Haftungsausschluss insoweit!). Das ist zwar grob falsch, da aber die Berufung nicht zugelassen und die Berufungssumme nicht erreicht worden ist, kann sich der Verkäufer gegen so ein Urteil nicht mehr wehren.


    Wer Problemen dieser Art aus dem Weg gehen will, sollte reisserische Werbeanpreisungen dieser Art tunlichst vermeiden.

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    Original geschrieben von tommy2007
    das hoffe ich auch!
    wie gesagt, da o2 der auftraggeber ist kann ich da nichts machen außer warten und
    hoffen, dass o2 sich nich wie sonst immer ewig zeit läßt! und schnell den antrag stellt usw.!


    Doch, du kannst aus eigenem Recht gegen DHL vorgehen, vgl. § 421 I 2 HGB.