Beiträge von booner

    Eigentlich schon pervers. Hoffentlich geht mein Toshiba kaputt, bitte, bitte :D


    Die einzelnen Geräte wie WLAN-Modul, Brenner haben doch oft keine eigene Seriennummer bzw. diese wird nicht vom Hersteller erfasst. Dann holt man sich über ebay bspw. eine defekte Intel Wireless Karte aus demselben Produktionszeitraum, baut diese ein und bringts zum Service. Dann bekommt man den Kaufpreis zurück (und macht sich strafbar).

    Warum setzt du dich eigentlich dermaßen kindisch für deinen Mitarbeitgeber E-Plus ein?


    Du arbeitest doch angeblich auch noch für andere Provider in der Netzplanung?


    Etwas Neutralität würde der Diskussion sicherlich nicht schaden.


    Es geht ja hier nicht um ein E+-Bashing von D1, D2 oder o2 Nutzern. Hier beschweren sich Kunden deines Arbeitgebers.

    Zitat

    Original geschrieben von HandyFreak9999 Wieso können 95% in München oder Berlin oder Köln oder oder oder Perfekt Telefonieren nur bei ein paar anderen geht es nicht und die haben rund um die Uhr Tag und Nacht Netzprobleme.


    Diese Frage hat E-Plus zu beantworten und innerhalb angemessener Zeit Abhilfe zu schaffen. Andernfalls ist es dem Nutzer unzumutbar, sich für die Restlaufzeit am Vertrag festhalten zu lassen, logische Konsequenz des mündigen Kunden: Die außerordentliche Kündigung.


    Oder kennst du einen nichtzahlenden E-Plus Nutzer, der sich gegen weitere Schritte seitens E-Plus mit der Argumentation zur Wehr setzt, 99,5% der anderen Kunden würden doch ordnungsgemäß und problemlos ihre Rechnung bezahlen? (hink-hink ;) )

    Zitat

    Original geschrieben von Sencer
    Feplatte defekt, ausgebaut, beim Mediamarkt vorbeigebracht, nach 5 Werktagen abgeholt.


    Ein Bekannter hat seinen Netzteilanschluß am Gerät kaputt gemacht (die Kinder haben es irgendwie geschafft den "reinzudrücken"), eingeschickt, nach 4 Werktagen das Gerät repariert in Händen gehalten. Beide Ereignisse im Jahr 2006.



    Na das klingt ja mal ganz gut. Hoffe trotzdem, ihn nie in Anspruch nehmen zu müssen...


    Dann hatte die Zentrale in Ingolstadt doch recht, dass das "nachkommende" Acer 5611 WMLi nur eine "abgespeckte" Version ist.

    Zitat

    Original geschrieben von Justin
    Hallo zusammen!


    Nur mal kurz eine kleine Verständnisfrage von mir: Die alte Kfz-Versicherung muß bis zum 30.11.2006 gekündigt sein. Reicht es, wenn der Antrag bei der neuen Kfz-Versicherung bis spätestens zum 01.01.2007 vorliegt? Oder muß der Antrag bei der neuen Kfz-Versicherung ebenfalls bis zum 30.11.2006 gestellt sein?


    Viele Grüße!
    J


    Bis 30.11. nicht, aber 1.1. ist auch zu spät, außer du legst vorher die Versicherungsbestätigung bei deiner Zulassungsbehörde vor.


    Selbst bei einem Tag ohne Versicherungsschutz dürften die ansonsten wohl schon das Entstempelungsprocedere über ihre grüne Hilfsmannschaft in die Wege leiten.

    Das hängt von dem konkret zum Ausdruck kommenden Willen der Gegenseite ab.


    Lässt sich nur entnehmen, dass bei Abschluss eines solchen Vertrages die Studenteneigenschaft vorliegen muss, kann dir der weitere Verlauf egal sein.


    Anders, wenn dir die Pflicht auferlegt wird, die Beendigung der Studenteneigenschaft der Gegenseite mitzuteilen oder der Wille, nur während der Studiendauer verbilligt leisten zu wollen anderweitig erkennbar wird, etwa wenn bei bei Inanspruchnahme einzelner Leistungen jeweils die Studenteneigenschaft nachgewiesen werden muss (und daher auch jeweils noch bestehen muss, z.B. Vorzeigen der Bahncard und des Studentenausweises als Gültigkeitsvoraussetzung für den verbilligten Fahrpreis).