Beiträge von booner

    Mal wieder der klassische Fehler: Nicht an den Verkäufer gewandt zwecks Mängelbeseitigung. Ich unterstelle jetzt mal, dass du das Notebook nicht von HP direkt gekauft hast.


    Hättest du dich an deinen Verkäufer gewandt, und ihm eine Frist zur Nachbesserung gesetzt, dann hättest du wohl schon beim ersten Mal vom Vertrag zurücktreten können, da die 43+ Tage Reparaturdauer (er hätte es wohl auch zu HP eingeschickt) nicht mehr angemessen sein dürfen. Aber spätestens wenn das Notebook das zweite Mal wegen desselben Mangels nicht erfolgrreich repariert werden konnte, hättest du dem Verkäufer den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären können.

    Habe neulich von dem telefonischen Anwaltsservice der HUK gelesen, weiß aber nicht ob das eine eigene Art der RS-Versicherung ist oder nur eine Art Option.


    Die ARAG hat wirklich eine steile Talfahrt hinter sich :D Dabei hat man doch 2004 alle unrentablen Kunden abgestoßen, offiziell um die durch das neue RVG enstehende Kostenlast abzufangen. Dann müsste man eigentlich heute wieder genug Geld haben, um ordentlich arbeiten zu können.


    Die Zeiten der einen gelben ARAG-Aufkleber tragenden Querulantenkarren sind eindeutig vorbei. Selbst beim LIDL stapeln sich die 50€-ARAG-Sorglospaket Boxen noch en masse. War die Aktion nicht schon im September?


    Da fällt mir auch noch eine heftige Geschichte ein:


    Ein Bekannter, zum relevanten Zeitpunkt 25 Jahre alt, Student ohne eigenes Einkommen, ledig und zuhause bei den Eltern lebend sah sich wegen eines ebay-Verkaufs einer Rechtsstreitigkeit ausgesetzt.


    Alle dachte sofort an die Mitversicherung der Kinder in der ARAG-RS der Eltern. Dann kamen Zweifel auf, ob diese bis zum 25. oder bis zum 26. Lj. gelte. Der Originalvertrag datiert in den frühen 70er Jahren, auch die Kündigungswelle 2004 hatte man überlebt. Die damaligen ARB waren zur Recherche untauglich, da es damals die Kindermitversicherung noch nicht gab.


    Nun ruft der Bekannte bei der ARAG-Hotline an. Das erste Mal am Wochenende, er bekommt einen ARAG-Juristen dran. Klar sei er mitversichert, aber er habe Glück gehabt, da er ja in 4 Monaten 26 würde. Um sicher zu gehen werktags erneuter Anruf bei der Vertragsfragenhotline. Da hieß es zuerst, er sei nicht verischert, da Altvertrag ohne Kinderversicherung. Nach etwas Computerrecherche stellte man aber doch fest, dass irgendwann eine Vertragsänderung stattfand und sicherte wiederum Schutz bis zur Vollendung des 26. Lj zu. Man wollte ihm sogar Unterlagen für eine Anschlussversicherung bei der ARAG zuleiten, da er ja bald 26 würde. Mit so einer Anschlussversicherung kann man die 3monatige Karenzzeit umgehen.


    Nun saher er dem Streit mit dem Käufer gelassen entgegen.


    Es kam wie es kommen musste, ein Anwaltschreiben des Käufers flatterte ins Haus.


    Daraufhin Anruf bei der ARAG, zwecks Deckungszusage.


    Man sehe keine Grundlage für einen Versicherungsschutz, da das 25. Lj. doch schon lange vollendet sei. Bekannter wendet die zweimaligen Falschauskünfte an der Hotline ein. Der unfreundliche Hotliner konnte die beiden Anrufe sogar im System sehen. Es tue ihm leid, aber diese Auskünfte waren unverbindlich.


    Man könne höchstens einen Kulanzantrag stellen. Diese wurde nach einer Woche "im Interess aller Versicherten" abgelehnt.


    Ein Glück, dass der Streitwert sehr niedrig war. So hat die ARAG wieder einen 30 Jahre treuen Kunden und einen potentiellen Kunden verloren. Aber dann muss die ARAG wenigstens nicht von sich aus kündigen, da kann man schon wieder eine Menge Porto einsparen...

    Zitat

    Original geschrieben von Andreas Braun
    Es ist vollkommen egal, welcher Mangel am Gerät auftritt.


    Schonmal vollkommen falsch, da ein ein Mängelrücktritt einen erheblichen Mangel erfordert, und nicht jeder Mangel einen erheblichen Mangel darstellen muss.

    Von telefonischer Rechtsberatung würde ich in komplexeren Fällen eher abraten.


    Man stelle sich vor, das Klauselwerk des eben geschlossenen Vertrags dem kompetenten DAS Fachanwalt zu buchstabieren...


    Und genau diese Fälle sind es ja, wo dem Laien meist komplett die Orientierung fehlen wird. Bei einfacher gelagerten oder gar alltäglichen Rechtsprobleme bekommt man oft nach kurzer Internetrecherche einen Riecher, ob man im Recht ist oder nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      booner:


    Persönlich war der Brief bzw. der Anruf beim BPV am erfolgreichsten. Meine damalige "Gegnerversicherung" war allerdings die HDI (!?).


    Zur Kollegin: Warum ist das nach hinten los gegangen ? Ist sie nicht "clever genug" oder weil die Versicherung jetzt mauert ?


    Was ist denn BPV genau? Ich finde nur das Schweizer Bundesamt für Privatversicherungen. Dort wirst du dich ja kaum beschwert haben, oder? :)


    Mittlerweile, nach 5 Tagen Lagerzeit, wurde mein Einschreiben abgeholt.

    Hallo,



    bekomme seit ein paar Monaten etwa in zweiwöchigen Abstand folgende email zu jeder meiner simyo-Karten:



    Betreff: Wichtige Erinnerung zu Ihrer simyo Rufnummer 01777777701


    Guten Tag,


    haben Sie Fragen oder Anregungen, die Sie uns mitteilen möchten?


    Bei uns bleiben Ihre Fragen nicht unbeantwortet. simyo belegte im Servicetest von Teletalk den 2. Platz bei der Bewertung der Kundenbetreuung.


    So finden Sie z. B. detaillierte Antworten auf Ihre Fragen in unserem ausführlichen Kunden-Handbuch. Rufen Sie einfach http://www.simyo.de auf, loggen Sie sich ein und gehen Sie in den Bereich „Service“ unter „Handbuch“.


    Gerne stehen wir Ihnen auch per Kontaktformular mit Rat und Tat zur Seite. Unter http://www.simyo.de einloggen und unter Kundenservice das Kontaktformular ausfüllen und sofort abschicken.


    Natürlich sind wir auch persönlich für Sie da. Sie erreichen uns telefonisch unter
    0180/5 45 44 55* und per Fax unter 0180/5 45 44 56*
    *0,12 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz.


    Mit der Kurzwahl 1145 erreichen Sie uns mit Ihrer simyo SIM-Karte für 0,49 Euro/Min. im Inland.


    Wir hoffen, so bleiben keine Fragen offen, und wünschen Ihnen weiterhin viel Freude beim einfachen und günstigen Mobiltelefonieren mit dem Einfachheits-Gen.


    Ihr simyo Service Team
    Susanne Lehmann


    Mittlerweile bestimmt schon die zehnte Welle...


    Bin ich da eine Einzelfall?