Beiträge von booner

    Wir haben es ja hier mit dem Grundproblem eines jeden Schäppchenthreads zu tun. Im Ergebnis halte ich die Lösung, dass Diskussionen (auch in technischer Hinsicht) in diesem Thread erwünscht sind, für die bessere.


    Die Variante mit einem jeweiligen Begleithread halte ich für unpraktikabel, weil


    1. man gar nicht weiß wie groß das Echo zum jeweiligen Schnäppchen ist. 1,2 Beiträge im Schnäppchenthread sind m.E. weniger störend als ein neuer Thread der nach 1, 2 Beiträgen "stirbt".


    2. auch immer mindestens ein OT-Beitrag im Schnäppchenthread fällig wird, um auf den exteren Thread zu verlinken.


    3. Es immer wieder einige Spezialisten geben wird, die trotz des "Verbots" und des Hinweises auf die externe Diskussion im eigentlichen Thread weiterdiskutieren bzw. posten.


    4. Dieses Verhalten dann wieder alle Puristen auf den Plan ruft, die meinen, mit ihren Mahnungen dann auf die wahre Natur des Schnäppchenthreads hinweisen zu müssen (auch wenn der schwerste Fall mittlerweile kuriert zu sein scheint ;) ), was wiederum eine Flut von OT-Beiträgen verursacht.


    5. Gerade bei guten Schnäppchen Eile geboten ist. Jemand der spontan was kurzes zur Sache beitragen kann, wird eher einem Beitrag im Schnäppchenthread posten, als einen komplett neuen Beitrag aufmachen.


    Für sinnvoller halte ich einen einzigen Schnäppchen-Ankündigungsthread im Werbe, wo Schnäppchen aller Genres von Nichtgewerblichen eingestellt werden und ein Beitrag, der kein neues Schnäppchen enthält bei Strafe verboten ist.


    Da geht unseren email-notify-Fetischisten dann einer ab, denn in jeder Benachrichtigung zum Thread steckt ein neues Schnäppchen und keine unstatthafte Diskussion zu Preis oder Technik mehr.


    Wo haben sie dich denn rausgelassen? Ich plädiere für eine Neueinweisung.

    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Ohne das was booner geschrieben hat jetzt gaaanz genau verstanden zu haben, haben doch mehrere Gerichte bereits zu Gunsten der VK entschieden, die mit solchen oder solch ähnlchen Sätzen das Gewährleistungs- und Rückgaberecht als Privatperson ausschießen wollten. Selbst bei nicht ganz "sauber" vormulierten Sätzen ("keine Garantie, da Privat usw...") gaben die Richter den VK Recht, da eigentlich jeder weiß was gemeint ist. Natürlich imer unter der Vorraussetzung: privat und keine verschwiegenen Mängel!
    Meiner Meinung nach also ein durchaus wichtiger Satz, v.a. dann wenn man neue Ware verkauft!


    Es geht hierbei auch nicht um die Unwirksamkeit des Ausschlusses wegen des Gebrauchs falscher Begriffe ("Garantie", "nach EU-Recht"). Diesem Problem kommt man - wie von dir schon erwähnt - mit dem Instrument der Auslegung von Willenserklärungen erfolgreich bei.


    Vilemehr geht es um die Unwirksamkeit solcher Ausschlüsse nach AGB-rechtlichen Vorschriften.


    Der Grund liegt darin, dass mit einem Ausschluss a la "Privatauktion - kein Umtausch oder Gewährleistung" sämtliche Mängelrechte des Käufers ausgeschlossen werden sollen, also auch solche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und wegen groben Verschuldens des Verkäufers bzw. ihm zuzurechnender Hilfspersonen. Dies verbietet aber § 309 Ziff. 7 litt. a), b) BGB. Weiterhin kann bei einem Kauf-/Werkvertrag über neue Sachen überhaupt keine Haftung für Mängel ausgeschlossen werden, § 309 Ziff. 8 litt. b) aa) BGB.


    Daher ist der Satz "Privatauktion - kein Umtausch oder Gewährleistung" unwirksam, sofern er eine AGB darstellt. Und das tut er schon, wenn er vom jeweiligen Verkäufer nur für eine mehrmalige Verwendung konzipiert wurde.



    BTW: ebay auch hier tot, Congster.

    Die Grenze bildet § 439 III BGB, der Verkäufer kann eine Nachbesserungsvariante verweigern, wenn sie ggü. der anderen relativ unverhältnimäßige Kosten mit sich bringt bzw. auch beide Arten der Nacherfüllung soweit sie sich als absolut unverhältnismäßig darstellen.


    Wer hat denn die Pflichtverletzung begangen? Richtig, der Verkäufer. Als hat er auch alle aus der Pflichtverletzung resultierenden Mehrkosten zu tragen. Wieso sollte der Käufer dafür aufkommen müssen? Ein Umzug oder das bundesweite Verbringen von Gegenständen ist alltäglich und legitim. Solange er die Sache nicht gerade rechtsmißbräuchlich vor dem Verkäufer "versteckt"...

    Zitat

    Original geschrieben von Saluton
    Moin!


    Noch besser wäre es gewesen, wenn man bei D2 auch einen Aufladecode bekommen würde, weil dieser ja nahezu 1:1 in Geld getauscht werden kann, weil Vodafone-Kunden diese ja auch für ihren Vertrag nutzen können.


    Kai


    ...und scheinbar auch anstandslos den CallYa-Vertrag selbt kündigen und sich das Guthaben auszahlen lassen können.

    Zitat

    Original geschrieben von dabe76
    Tja, danach ist man immer gescheiter. Wäre für mich ein zusätzlicher Aufwand gewesen, da Verkäufer ca. 40 km entfernt - im nachinein wäre dies noch das kleinste Übel gewesen...


    Anrufen oder besser schriftlich Frist zur Nachbesserung oder Nachlieferung setzen. Verkäufer muss zu dir kommen, denn Leistungsort der Nacherfüllung ist der Belegenheitsort der mangelhaften Kaufsache.

    Erfahrungen mit Käuferschutz


    Es geht um den Standardkäuferschutz. Antrag wurde bereits im August gestellt, letzte Aktion war, dass ich ausgedruckte emails, die die Vereinbarung versicherten Versand belegen sollen an ebay faxen sollte, was ich auch getan habe.


    Nun ist seit über einem Monat Funkstille. Nachfragen wird wohl auch nichts bringen. Da es um den Höchstbetrag (175€) geht und ich gegen den eigentlichen Schuldner zwar einen vollstreckbaren Titel habe, dieser jedoch redlicher Hartz-IV-Empfänger ist, liegt mir doch einiges am Erfolg meines Käuferschutzantrages.


    Ich habe schon öfter davon gehört, dass sich vor einer Auszahlung wochen-/monatelang nichts mehr getan hat, also keinerlei Rückmeldung von ebay.


    Um meine Chancen etwas taxieren zu können, frage ich daher:


    Gibt es einen Antragsteller, der einen ähnlich langen Zeitraum nichts zum Status erfahren hat und dann eine Ablehnung kassiert hat? Bzw. mit welchem Abstand zum letzten Kontakt mit ebay kam bei euch in etwa die Ablehnung des Antrags?