Beiträge von booner

    Es besteht keine Pflicht zur Rücksendung, lediglich eine Pflicht zur Aufbewahrung. Solltest du es zurückschicken, führst je nach Sachlage für Neckermann einen Auftrag aus oder besorgst ein fremdes Geschäft für Neckermann ohne Auftrag mit dem Willen, dieses für Neckermann zu führen. Da die Rücksendung auch dem wirklichen Willen entspricht, schuldet Neckermann dann genau wie beim Auftrag Aufwendungsersatz.


    Gesetzliche Ansprüche seitens Neckermann sind gerade nicht ausgeschlossen, da es sich um eine irrtümliche Lieferung handelt, was du auch erkannt hast, vgl. § 241a II BGB.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69


    Zur Kollegin: Warum ist das nach hinten los gegangen ? Ist sie nicht "clever genug" oder weil die Versicherung jetzt mauert ?


    Sowohl als auch. Ob sie "unclever" oder "faul" ist, kann ich nicht sagen. Ein befreundeter RA hat die Sache kanzleiintern abgegeben. Wenn die StA die Akten wirklich so lange nicht rausgerückt hat, trifft sie keine Schuld an der Verzögerung. Aber ich denke man hätte auch mehr Druck ausüben können.


    Bei der Mietwagenthematik hat sie mich nur darauf hingewiesen, dass ich eine Klasse "tiefer" wählen müsse. Ich habe ausdrücklich erwähnt, dass ich in der Woche Reparaturdauer mit meinem PKW nur etwa 60km zurücklegen werde.


    Hätte ich dafür einen Mietwagen genommen, wäre ich der Gelackmeierte und dürfte mehrere hundert € aus eigener Tasche zahlen bzw. der RAin in Rechnung stellen.


    Dann kann Sie mir die genaue Höhe der Nutzungsausfallpauschale nicht nennen, ich soll bei der Werkstatt oder der Versicherung fragen. War der Sanden/Danner/Küppersbusch wohl zu teuer.


    Die Idee mit der Anzeige der Rückabtretung kam auch von mir.


    Alles in allem keinesfalls optimal.

    OT: Schon in gewisser Hinsicht schade, dass man 0171 jetzt gekickt hat, in Sachen Prepaid war er hier die Referenz.


    Mir war seine multiple Erscheinung (Simsala, VIP-Nummer (?) etc. pp.) auch etwas suspekt, aber das kann doch nicht alles gewesen sein?

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    Original geschrieben von AdministratorDr
      Bonner
    Nur mal rein aus Interesse: Hast du bei dem besagten Unfall die Polizei gerufen, die das ganze in einem Protokoll festgehalten hat?


    Ich kam dazu, da war die Pozilei schon da. Denn mein Auto war geparkt, die gute Frau hatte dem anderen Wagen die Vorfahrt genommen und diesen dann auf mein Fzg. geschleudert.


    Polizeiliche Tagebuchnummer ist mir auch bekannt. Die Sache ging dann zu StA, wohl wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung beim anderen Beteiligten.


    Die Tante roch sogar noch nach Alkohol, aber wenn das die Bullen nicht von selbst merken...

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    Original geschrieben von Timeslot
      booner


    Bzgl. der Streitgenossenschaft stellt sich die Frage, ob Du unmittelbar Ansprüche gegen V bestitzt oder zunächst nur gegen VN. Gibt es da versicherungsrechtl. Vorschriften die die Inanspruchnahme der Versicherung unmittelbar durch den Geschädigten ermöglichen?
    Womöglich ist hier die Drittschadensliquidation anwendbar.


    Jup, § 3 Ziff. 1 S. 1 PflVG, siehe oben.


    Und IIRC besteht zwischen V und VN nach BGH-Rspr. auch keine notwendige, sondern nur einfache Streitgenossenschaft.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      booner:


    Vertrittst du dich inzwischen "selbst" oder hast du es einem unserer (fast) Kollegen übergeben ?..:-)


    Meine Erfahrung in den HP-Sachen liegt zumeist darin, das die Versicherer ganz empfindlich auf Briefe vom Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) / Ombusmann reagieren.


    In der Sache vertritt mich eine Kollegin. Einfach schon deswegen, weil ich möglichst wenig Zeit und Aufwand damit verbringen wollte. Dieser Schuss ist aber kräftig nach hinten los gegangen...


    Evtl. werde ich demnächst an die von dir genannten Stellen herantreten. Man liest im Netz im Zusammenhang mit AXA öfters mit Auszahlungsverzögerungen.


    Einen Verzögerungsschaden habe ich erst seit seit Freitag letzter Woche, da musste ich knapp 4.000€ an die Werkstatt bezahlen, da die sich aus meinem erfüllungshalber abgetretenen Anspruch gegen die AXA natürlich nicht befriedigen konnten.


    Das Übergabeeinschreiben an die AXA samt Anzeige der Rückabtretung und Mahnung liegt seit 4.11. beim Postamt zur Abholung. Unglaublich dass so ein Unternehmen keine Posteinlaufstelle hat.


    worst case wäre jetzt, wenn die AXA mangels Kenntnis von der Rückabtretung befreiend an die Werkstatt leistet und diese insolvent geht :)