Kündignungsbestätigungen sind mittlerweile da, nach etwa 3 Wochen.
Wo bleibt die Ankündigung von Fon über die Erhebung der 45€?
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Kündignungsbestätigungen sind mittlerweile da, nach etwa 3 Wochen.
Wo bleibt die Ankündigung von Fon über die Erhebung der 45€?
ZitatOriginal geschrieben von Timeslot
Die Beklagte wird sich dann ja überlegen, ob sie die Verfahrenskosten durch Bestreiten und folglich für sie zwecklose Zeugenladungen hochtreiben möchte.
Würdest du VN und V nicht als einfache Streigenossen beklagen?
Bliebe nur das Risiko der Solvenz der Schädigerin, ihrem Fahrzeug und den übrigen Umständen nach spricht vieles für Hartz IV. So schnell schmeiße ich dem schlechten Geld kein gutes mehr hinterher, bin in Sachen Hartz IV-Schuldner ein gebranntes Kind.
Und der Versicherung die Verfahrenskosten aufzubürden setzt ja auch zumindest einen Verzug oder eine Zahlungsverweigerung derer voraus. Da ich aber mometan schon Probleme habe eine Mahnung per Einschreiben zuzustellen...
Ein bißchen Zeit gebe ich Ihnen noch, diese Woche ging die Akte der StA zur Versicherung.
galahad13: Weswegen Strafanzeige? Ich habe keinen Körperschaden und eine (vorsätzliche) Sachbeschädigung zu unterstellen halte ich auch für weit hergeholt.
ZitatOriginal geschrieben von butchooka
dir kann es mal total egal sein, ob der andere es seiner Versicherung meldet oder nicht, du hast nen direkten Anspruch gegenüber der gegnerischen Haftpflicht, ganz einfach. Wenn der Unfallgegner siene Obliegenheiten nicht einhält ist das sein Problem nicht deins! Zur Leistung sind die dennoch verpflichtet.Sollen die doch notfalls dem VErursacher hinterherrennen, ist ja deren Kunde.
Und was nützt mir der Anspruch aus § 3 Ziff. 1 S.1 PflVG wenn die Versicherung nicht mitspielt? Auf dem Klagewege gehts sicherlich auch nicht schneller.
Für die anspruchsbegründenen Umstände bin ich als Geschädigter nunmal darlegungs- und beweispflichtig. Wie soll ich auf die Schnelle nachweisen dass ein Unfall geschehen ist und dass der VN der Schädiger gewesen ist?
Zitat
am Rande: schiebt den Anwälten das Geld doch nicht unnötig mit der Schubkarre in den Garten, wenns auch einfacher geht...![]()
Dann viel Spaß bei der Beantragung der Akten...
Sie sind wieder da...
Kaum ist es bisserl wärmer, wieder alles voll. Nicht so krass wie letztes Mal, aber dennoch einige.
Was passiert mit denen wenns Frost hat? Man sieht aber nirgends tote rumliegen.
ZitatOriginal geschrieben von Teddie_Neubert
Schon heftig der Preis,
wenn man bedenkt, dass das ein Viertel des Preises einer neuen einfachen MW ist.
Porto kost ja auch noch was
Hier ist es 1/5 des Neupreises... ![]()
Aber über ebay eine defekte für 3,75€ zu holen lohnt auch nicht, da mit Versand auch locker über 10€..
ZitatOriginal geschrieben von HT483
Rechtlich gesehen ist der Unfallverursacher verpflichtet den SChaden schnellstmöglich seiner Haftpflichtversicherung zu melden. Spätestens 7 Tage nach dem Unfall muß er es getan haben.
Eigentlich müßte man mit einem schreiben des Anwaltes an das Versicherungsunternehmen viel erreichen. Sowas wäre bei uns undenkbar. Sobald wir in der Geschäftstelle eine mitteilung bekommen aus der Zentrale das einer unserer Kunden einen SChaden nicht gemeldet hat, versuchen wir alles um uns mit dem Kunden in verbindung zu setzen. Zur not Fahren wir Persönlich raus und nehmen den Schaden an der Tür auf.
Dann arbeitest du nicht bei der AXA ![]()
Ich meinte ersteres.
Das ist zur Zeit wohl groß in Mode.
Bin selbst betroffen, Unfall Mitte Juli bis heute keine Zahlung. Alles Erdenkliche getan, von Gutachter, Rechtsanwalt, eigene Briefe und Anrufe. "Frau *************** hat uns bislang keinen Schadensfall gemeldet".
Der Haftpflichtversicherung passt so eine Obliegenheitsverletzung sehr gut in den Kram. Man stellt sich blöd und behauptet, da war doch gar kein Unfall.
Dann wird nach Aktenlage entschieden. Aber bis Polizei bzw. Staatsanwaltschaft mal die Akten rausrücken, vergehen auch ein paar Monate (bei mir 2,5).
Ordentlicher Zinsvorteil.
Schlimm genug dass die blöde S** schon zu dumm zu Autofahren ist, aber dann noch so was abzuziehen?
Dabei bin ich mit meinen vorgstreckten 5.000€ vergleichsweise gut dran, der dritte Beteiligte (wie ich 0% Mitverursachung) hat einen Smart mit Totalschaden und Körperschäden.
Ich kann in dieser Hinsicht auch nur von der AXA Colonia Versicherung abraten, bis heute nichts Schriftliches in der Hand, keine Ankündigung der Regulierung des Schadens, nichts.
Einschreiben werden nicht abgeholt. Unterstes Niveau dieser Verein.
Wobei es bei mir wohl keinen Unterschied macht:
Krad bei altem Versicherer ab 1.1.06 in SF 1/2 (70%). Seitdem ist ein schadenfreies Jahr vergangen, also komme ich sowohl beim alten als auch beim neuen Versicherer in SF1 (60%), der SF-Klasse die 1 Kj. schadensfreier Vertragsdauer entspricht. Oder hab ich was übersehen?
Der "Bonus" bei meinem alten Versicherer war quasi nur für das erste halbe Jahr, danach wäre ich ohnehin in SF 1/2 einzustufen geswesen.
Nochwas: Wenn beim selben Versicherer ein SF-Rabatt 1:1 von einem Kfz auf ein anderes übertragen wird (z.B. statt Krad jetzt PKW) ist der Folgeversicherer schon an diesem "übernommenen" SF-Rabatt gebunden?
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Sehe ich auch so. Es gilt das, was auf der Abrechnung steht. Die neue Versicherung weiß ja letztlich garnicht wie lange der Vertrag beim Vorversicherer bestand.
Evtl. gibt es da ein zentrales Verzeichnis wo die Vertragsdauer abrufbar ist.
Wenn ich das gerade mit der Schadensnachmeldung beim Rabatretter lese, bin ich mir bei meinem Fall gar nicht mehr so sicher.