Beiträge von booner

    So ein Teil gibt es schon ewig für PKW/LKW/Motorrad/Yacht, nennt sich Trackstar. Funktionieren würde das Ganze auch mit einer Prepaidkarte, sinnvollerweise eine mit SMS-Flat/Billigtarif. Oder für die Sicherheitsfetischisten mit einer Auslands-SIM die in allen 8 deutschen Netzen roamingfähig ist ;)


    Der Knackpunkt ist neben dam happigen Preis die Akkuhaltbarkeit von sage und schreibe 24 Stunden (Standby). Und das ist eine Herstellerangabe!


    Bei dem kleinen Hundeding wird der Akku noch mickriger sein...


    Und was bringts? In Zeiten von Tasso und Konsorten bekomme ich schon irgendwann mit, wo mein Köter steckt.


    Ist er tot wird er auch irgendwann gefunden, das will ich nicht unbeding ad hoc wissen.


    Ist er verschluckt (Rohr, Kanal, Loch, Fuchsbau etc.) habe ich damit keinen Satfix.


    Mehr als Spielerei sehe ich darin nicht. Besser Klöten ab und für den Rest ein paarmal Essengehen...

    Zitat

    Original geschrieben von Sirocco_011
    Nein, hatte leider keinen Rechtsanwalt, da die Forderung meine Selbstbeteiligung überschritten hätte. Ich habe dem Amtsgericht ein paar Paragraphen um die Ohren gehauen in meiner Stellungnahme, aber das hat die null komma null interessiert.


    Ich bin der gearschte geblieben und er hat mich abgezockt !!!


    Ich wünschte mir, das Sie diesen Typ mal für lange Zeit verknac..n, aber bei solchen Gerichten, da lacht er sich doch in Fäustchen.


    Ohne Spott: Das war ein Fehler! Der Richter wollte die Sache bequem vom Tisch haben und du warst leichte Beute. So ist das nunmal.


    Man sollte Profis im Beitreiben zwielichtiger Forderungen auch professionell entgegentreten!



    PS: Jetzt hast du auch noch deinen Zweitaacount geoutet.

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Hattest Du Dir einen RA genommen?


    Darauf will er wohl nicht antworten, siehe vorherige Seite. Ich tippe stark auf "nein".




    Zitat

    Und wieso war die Forderung nach 5 Jahren nicht schon verjährt?


    Weil durch die Zustellung des Mahnbescheides die Verjährung gehemmt wird. Und nach Dans Angaben wurde der MB in 2005, als die Forderung noch nicht verjährt war, zugestellt.


    Das wäre mir neu :rolleyes:


    Dein Beispiel ist denkbar ungeeignet: Wir disktutieren hier einerseits um kaufrechtliche Sekundäransprüche, im Urteilssachverhalt geht es um die werkvertragliche Erbringung von Bauleistungen. Anderseits beschäftigen wir uns hier mit Normen des BGB n.F., der dem Urteil zugrundliegende Werkvertrag kan dagegen im September 2000, also nach maßgeblichen Normen des BGB a.F. zustande.



    Zitat


    Hier eine gute Erklärung direkt zur Unverhältnismäßigkeit:


    http://www.secjur.de/juristisc…-maengeln/nacherfuellung/


    Damit widersprichst du dir selbst: In deiner Quelle steht genau das von mir oben geschriebene zur relativen Unverhältnismäßigkeit. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass die Nachlieferung eines anderen, neuen E90 kostenmäßig die Reparaturaufwendungen am mangelhaften Gerät um 10% übersteigt. Was kostet so ein E90 neu? Doch mindestens 500,-€?


    Blieben nur noch "schwerwiegende Nachteile" für den Käufer bei der Alternative der Nachbesserung, ebenfall bereits von mir oben angeführt. Dazu bedarf es aber weiterer Sachverhaltsinformationen.

    Zitat

    Original geschrieben von bery95
    Schon die Symbian-Freak Seite gelesen? Da steht, dass es einen hat. Der GPS-Chip des N95 und des N95 8GB sind baugleich.


    Noch sand in den augen? Dass es einen hat ist mir klar. Die frage ist nur welchen, den aus den beiden n95 oder den aus dem 6110.