Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von miarie
    Ich habe meine Kündigung per mail geschickt (6 Wochen vor Alauf des Jahres-Vertrages), woraufhin mir base nach 14 Tagen zurückschrieb, dass ich meine Unterchrift einscannen müssen, da sonst die Kündigung nicht wirksam sei. Gerade noch rechtzeitig - meinte ich - nämlich 4 Wochen vor Ablauf des Vertrages, konnte ich die Kündigung mit eingescannter Unterschrift noch abschicken. Woraufhin ich eine Kü.-bestätigung für Sept. 2007 (!) erhielt.



    Welche Kündigungsfrist hattest du denn? 1 Monat oder 3 Monate zum Ende der MVLZ hin? Siehe AGB bei Vertragsschluss bzw. neuere AGB, wenn zwischenzeitlich einbezogen (Tarifwechsel o.ä.)


    Wenn 3 Monate war es hier schon zu spät.


    Wenn 1 Monat, dann genügte deine email-Kündigung wohl nicht dem vertraglich vereinbarten Formerfordernis der Schriftform für Kündigungserklärungen (vgl. AGB), da eine email keine eigenhändige Namensunterschrift trägt.


    GGf. kommt aber die Erleichterung des § 127 II 1 BGB in Betracht, wonach vermutet wird, dass bei vertraglich vereinbarter Schriftform die telekommunikative Übermittlung (Fax, email ohne eigenhändige Namensunterschrift) genügt. Dazu müsste man die AGB kennen. Dafür würde bspw. sprechen, wenn BASE in den AGB eine Kontaktemailadresse angibt.


    Voraussetzung ist aber, dass die email oder das Fax den Aussteller eindeutig erkenn lassen (Namensunterschrift)


    Was meinst du mit "konnte ich die Kündigung mit eingescannter Unterschrift"? Wieder eine email oder einen Brief verschickt?


    Hier kommt es nämlich nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe der Kündigung, sondern auf den des Zugangs bei BASE an. Wenn der Brief am letzten Tag der Frist abgesendet wurde, kann er nicht mehr rechtzeitig zugegangen sein, eine email dagegen schon. Es kommt hierbei nämlich nicht auf die tatsächliche Kenntnisnahme der BASE-KB von der mail an, die Möglichkeit ist bereits ausreichend.


    Ein konkludents Abweichen von der vereinbarten Schriftform (vorausgesetzt in den AGB steht keine doppelte Schriftformklausel) kann man im ersten Schreiben von BASE nicht sehen, dort wird ja gerade die Unwirksamkeit der email-Kündigung herausgestellt.

    Hilfsweise käme auch noch ein Fernabsatwiderruf in Betracht. Verfristung droht nicht, da keine Belehrung über das bestehende Widerrufsrecht erteilt worden ist.


    Ein Erlöschen durch Inanspruchnahme bzw. Veranlassung der Ausführung der Dienstleistung sehe ich auch nicht, da die Dienstleistung (die E+ als wirksam vereinbart ansieht) ja erst im April 2008 anschließt.




    Hier mal ein Scan vom betreffenden Formular:


    Hallo,



    mein AV meldet mir heute in der WINRAR.exe den Trojaner "Trojan-Spy.Win32.Lydra.bm". Die .exe liegt nachwievor im normalen WINRAR Verzeichnis.


    Jotti.org und Virustotal melden jweils nur bei Kaspersky einen Fund.


    Kann das bitte jemand mit Kaspersky + heutigen Definitionen und WINRAR (3.51) nachvollziehen?


    Danke!

    Jetzt schlägts dreizehn :flop:


    Habe einen TM 50, abgeschlossen im April 06. Gleich danach gekündigt. Danach kam ein "Teueangebotsschreiben" von E+, für die Rücknahme meiner Kündigung verspricht man mir 30€ Gutschrift.


    Erst wollte ich dieses Angebot gar nicht wahrnehmen, nachdem hier im TT einige E+ Mitarbeiter aber geschrieben haben, die 30€ Gutschrift würden auch bei einer erneuten Kündigung nicht "eingezogen", habe ich es gewagt.



    Und was sehe ich heute in der KBO: Laufzeit bis April 2010 :o


    Die spinnen doch... Will E+ jetzt auch das Niveau von VV sinken?



    Das von maximumhandy Geschriebene ist völlig zutreffend. Es liegt in keinster Weise eine Einigung zur Änderung des Vertrages dahingehend vor, dass die Laufzeit um 24 Monate über das Ende der bisherigen MVLZ verlängert wird



    Im Übrigen kann das schon gar nicht funktioneren, da dieses "Treueangebotformular" mit Sicherheit für eine Vielzahl von Veträgen formuliert ist, mithin AGB vorliegen. § 309 Ziff. 9 litt. a BGB erklärt AGB, die dem anderen Teil eine MVLZ >24 Monate auferlegen für unwirksam.


    Ich halte diese Praxis von E+ für wettbewerbswidrig und werde mal einige VZ anschreiben.


    Ich würde anrufen und um schriftliche Bestätigung bitten und dann, falls diese nicht eintrifft ggf. kurz vor Ablauf der 6 Wochen noch ein Einschreiben aufsetzen und die Kosten E+ in Rechnung stellen.


    E+ wird niemals den Zugang und schon gar nicht den Zeitpunkt des Zugangs des Hinweisschreibens nachweisen können (außer sie geben deinen Anruf zu).

    Hallo,



    besitze ein Dell Inspiron 6400 mit o.g. WLAN-Modul. In der letzten Zeit bekomme ich ständig Bluescreens mit unterschiedlichsten Stop-Codes. Meistens ist der Fehler "DRIVER_IRQL_NOT_LESS_OR_EQUAL.


    Ich habe jedoch festgestellt, dass die Bluescreens ausschließlich auftreten, wenn mein Wifi aktiv ist und das W-LAN Modul zu einem AP/Router Verbindung hat.


    Schalte ich Wifi ab oder ist keine Verbindung aktiv -> keine Bluescreens.


    Intel Treiber waren die aktuellsten.


    Nun habe ich das Modul mal aus dem System geschmissen und probiere es komplett neu zu installieren.


    Wenn das auch nicht hilft, liegt wohl ein Hardwaredefekt vor. Frage daher: Ist das Centrino WLAN-Modul festgelötet (liest man oft) oder steckt es austauschbar in einem Steckplatz (Mini PCI)?