Hallo,
ich habe heute den Einstellungsbescheid nach § 170 II StPO von der StA Köln erhalten. Az. ist bei mir übrigens 89 Js 1501/05.
Das Ermittlungsverfahren gegen Frau C.Z. wurde also eingestellt, da sich bei den Ermittlungen gegen sie keine Anhaltspunkte für ein strafbares Handeln ergeben haben. Ihre Daten sind also von Friedrich bzw. Honecker mißbraucht worden, wobei C.Z. die Mutter von Friedrich sein soll.
Das Ermittlungsverfahren gegen Friedrich und Honecker wurde an die Jugendabteilung der StA abgegeben.
Ich hatte in der Vergangenheit auch desöfteren telefonischen Kontakt mit C.Z:, der ruhig und sachlich verlief. Anders als bei einem anderen TT-Mitglied wollte sie mir jedoch den Kaufpreis nicht zurückzahlen, da sie mittlerweile schon einiges dafür ausgegeben hat und nicht mehr länger für ihren wohl volljährigen Sohn geradestehen möchte.
Eine Anschrift konnte/wollte sie mir von ihm nicht nennen, angeblich besteht kein Kontakt mehr. Friedrich sei jedoch pleite.
Von daher bin ich am Überlegen, ob ich mir von der StA überhaupt die Daten von Freidrich und Honecker geben lassen soll, um zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Man will dem schlechten Geld ja kein gutes hinterherwerfen...
Mal abwarten, welche Rolle Honecker eingenommen hat und ob Honecker solvent ist, dann kann es losgehen 
Gibts bei den übrigen was Neues?