Beiträge von booner
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Original geschrieben von sportfreund
Rechte können nicht abgetreten werden, nur Forderungen.Wenn du deinen GK ZR erfolgreich abgeschlossen hast, wirst du noch zu § 413 BGB vorstoßen.
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Original geschrieben von H&S
Moin moin,...btw., nach der Schuldrechtsreform von 2000 (?) ist die rechtliche Begrifflichkeit "Wandlung" weggefallen.
Zum 1.1.2002.
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Wie schon geschrieben, o2 ist in diesem Falle nicht Verkäufer, "muss" daher kein Ersatzgerät o.ä. rausgeben.Müssen sie schon, wenn der TE aus abgetretenem Recht gegen o2 vorgehen kann bzw. vom Erstkäufer zu Ausübung etwaiger Gestaltungsrechte ermächtigt worden ist.
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Original geschrieben von FraDi
Stimmt, aber zumindest o2 akzeptiert zwei fehlgeschlagene Reparaturversuche, egal ob diese vom o2-Servicecenter oder von einem anderen Servicepunkt durchgeführt wurden. Hatte selbst mal den Fall wo der Kunde sein Gerät in einem Nokiashop hat reparieren lassen. Hab dann extra bei o2 nachgefragt als die Wandlung anstand und die sagten mir das es egal ist wo die Reparaturen gemacht wurden, Hauptsache es gibt Belege dazu. Hat auch einwandfrei geklappt. Bei VF z.B. ist das wieder anders AFAIR, da müssen die Reparaturen wirklich vom VF-Service gemacht worden sein.Wie es "praktisch" aussieht ist immer einzelfallabhängig, klar. Ich kann hier nur die juristische Seite darstellen. Das Gesetz sieht nun mal eine ausdrückliche zweite Chance des Verkäufers vor. Und wenn ich "woanders" hingehe, um den Mangel beseitigen zu lassen, und ohne dass mich der Verkäufer dazu ermächtigt hat, kann er diese Chance naturgemäß nicht wahrnehmen.
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