Es gibt drei Probleme:
1. Wo wurde das Gerät repariert? Wurde es (ohne Anweisung seitens o2 bzw. seitens des Dresdner Shops) zu SE geschickt? Wenn ja, dann "zählen" diese Reparaturversuche leider nicht.
2. Du hast keine origäneren Rechte gegenüber dem Shop in Dresden bzw. gegenüber der Fa. o2. Du hast nur einen Kaufvertrag mit deinem ebay-Verkäufer. Von diesem allerdings kannst du dir regelmäßig seine kaufvertraglichen Rechte ggü. dem Shop bzw. ggü. o2 abtreten lassen, so dass du aus abgetretenem Recht gegen den Shop bzw. gegen o2 vorgehen kannst.
3. Ich kenne mich bei o2 nicht aus, es kann also sein, dass es sowohl o2 "Company" Shops gibt, die also rechtlich zu o2 GmbH & Co. KG gehören, und andere, z.B. nach dem Franchisingprinzip betriebene , rechtlich selbständige Shops.
Wenn der besagte Dresdner Shop unter die erste Kategorie fällt, bzw. wenn er zwar rechtlich selbständig ist, die Handys aber in Namen und Rechnung der o2 GmbH & Co. KG verkauft, solltest du dich an o2 direkt bzw. an jeden anderen o2 eigenen Shop wenden können.
Ansonsten müsstest du zum Shop in Dresden und diesem auch nochmals mindestens zwei Nachbesserungsversuche einräumen, bevor der Rücktritt wirksam erklärt werden kann.