Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Normalerweise zählen Nachbesserungen über ein offizielles Reparaturcenter genauso.


    Nein, nur wenn wenn der Verkäufer solche Reparaturen ausdrücklich vorgeschlagen (z.B. AGB) oder eben im Einzelfall gebilligt hat.

    Es gibt drei Probleme:



    1. Wo wurde das Gerät repariert? Wurde es (ohne Anweisung seitens o2 bzw. seitens des Dresdner Shops) zu SE geschickt? Wenn ja, dann "zählen" diese Reparaturversuche leider nicht.



    2. Du hast keine origäneren Rechte gegenüber dem Shop in Dresden bzw. gegenüber der Fa. o2. Du hast nur einen Kaufvertrag mit deinem ebay-Verkäufer. Von diesem allerdings kannst du dir regelmäßig seine kaufvertraglichen Rechte ggü. dem Shop bzw. ggü. o2 abtreten lassen, so dass du aus abgetretenem Recht gegen den Shop bzw. gegen o2 vorgehen kannst.



    3. Ich kenne mich bei o2 nicht aus, es kann also sein, dass es sowohl o2 "Company" Shops gibt, die also rechtlich zu o2 GmbH & Co. KG gehören, und andere, z.B. nach dem Franchisingprinzip betriebene , rechtlich selbständige Shops.


    Wenn der besagte Dresdner Shop unter die erste Kategorie fällt, bzw. wenn er zwar rechtlich selbständig ist, die Handys aber in Namen und Rechnung der o2 GmbH & Co. KG verkauft, solltest du dich an o2 direkt bzw. an jeden anderen o2 eigenen Shop wenden können.


    Ansonsten müsstest du zum Shop in Dresden und diesem auch nochmals mindestens zwei Nachbesserungsversuche einräumen, bevor der Rücktritt wirksam erklärt werden kann.


    Technische Ursachen sind es nicht.


    Zum einen hat TM wohl eine sehr hohe Datenschutzschwelle, bei Fleet Online ist die Ortung deutscher TM-Handys möglich, allerdings muss davor ein Formular, unterschrieben vom Ortungsdienstleister und Karteninhaber an TM gefaxt werden. Bei D2, E+ oder o2 klappt die Zustimmung ja schon per SMS (was ich wiederum für bedenklich halte).


    Andererseits kann es natürlich auch sein, dass TM deutlich mehr für die Bereitstellung dieser Daten an den Ortungsdienstleister verlangt, als die anderen Netze, so dass es sich nicht rentiert.

    Wer nicht gewerblich handelt, seine Ware ehrlich und objektiv beschreibt, ein paar Vorkehrungen trifft (nur versicherter Versand, Zeugen beim Einpacken dabei, Fotos von der Ware mit Details wie Seriennummer machen), nur nachVorkasse liefert, keine Zahlungen von dritter Seite annimmt und ausländische Bieter aussperrt kann eigentlich nicht viel falsch machen.

    Die AGB haben ja auch einen Uraltstand. Ortung im D1-Roaming funktioniert seit mindestens 2003 schon! Bei o2 wird allein die Position des Senders in der Karte gemeldet, bei D1 Stationen oft einige hundert Meter in Sektorstrahlrichtung verschoben. TA-Wert wird jedenfalls nicht miteinbezogen.