Beiträge von booner
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Original geschrieben von uwm
Das soll eigentlich dem Käufer sagen, das ich z.B. nicht Nokia bin und ihm weder eine Garantie noch eine Gewährleistung gebe, er sich aber da Originalrechnung dabei, eben gerne an Nokia wenden kann, wenn das Gerät nicht tut ... und er gerne auch Nokia, aber Bitte nicht mich, verklagen kann, sollte das Gerät irgendwas nicht können, was Nokia aber gesagt hat, das es das kann ... und sollte es explodieren soll er Bitte ebenfalls Nokia und nicht mich verklagen ...
Da fällt mir ein - ich könnte das doch auch so drunterschreiben, wäre das o.k ?
Das wäre genausowenig ok, da es genauso ein Kahlschlag hinsichtlich der Mängelhaftung ist, wie in deiner ersten Formulierung, der formularmäßig halt nicht wirksam vereinbart werden kann.
Das Gesülze mit Rücknahme & Privatverkäufer & Nokia-Herstellergarantie kann man sich sparen, da rechtlich von keiner Relevanz.
"Ich schließe eine Mängelhaftung für die verkaufte Sache ausdrücklich aus; nicht ausgeschlossen ist jedoch eine Haftung meinerseits für Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und grobes Verschulden. Die Beschreibungen im Angebot sind reine Eigenschaftsbeschreibungen aus der Laiensphäre, eine Beschaffenheitsgarantie wird ausdrücklich nicht übernommen" würde ich bei einer gebrauchten Sache nehmen.
Bei einer neu hergestellten Sache geht das wiederum nicht. Dort hilft nur ein individualvertraglicher Ausschlusss.
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Original geschrieben von uwm
Da fällt mir grade ein ... reicht es denn Grundsätzlich, wenn ich z.B (wie ich es bisher getan habe) wenn ich unter meine Auktion schreibe " Privatverkauf, keine Garantie Gewährleistung, Rücknahme oder sonstige Sachmängelhaftung - Garantieansprüche können unter Vorlage der Originalrechnung beim Hersteller geltend gemacht werden" ?Für was soll es reichen?
Für eine Abtretung deiner Mängelhaftungsansprüche gegen deinen Verkäufer an deinen Käufer oder für eine wirksame Freizeichnung von der Mängelhaftung?
Für letzteres reicht es m.E. nicht, wenn diese Formulierung für mehr als einen Verkauf von dir gedacht ist. Dann handelt es sich nämlich um eine AGB, die einer Inhaltskontrolle nicht standhalten würde, da du dich mittels der Klausel pauschal von der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit des Käufers bzw. pauschal auch für eine Haftung infolge grober Fahrlässigkeit ffreizuzeichnen versuchst, mithin das Klauselverbot des § 309 Nr. 7 litt. a,b BGB greift.
Du müsstest also eine Haftung für solche Fälle wieder aus dem eigentlichen Haftungsausschluss herausnehmen.
Selbst dann würde die Klausel wieder kippen, wenn es sich um eine neue Sache handelt.
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Original geschrieben von Der mit dem Bart
Wobei natürlich die AGB zu prüfen sind, die damals auch Vertragsbestandteil geworden sind (nur zur Klarstellung).Selbst wenn ein Abtretungsverbot greifen sollte, ist auch immer noch fraglich ob dies wirksam ist. Herrschend geht das auch in AGB, aber der BGH vertritt die Ansicht, dass der Schuldner die Zustimmung zur beabsichtigten Abtretung nicht unbillig verweigern darf, wenn der Vertragspartner diese verlangt.
Aber ohne entsprechende Klausel ist das ja sowieso egal.
Ja, da könnten wir uns fein unterhalten...
Aber wir wollen ja laientauglich bleiben

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Als erstes musst du mal deine Begrifflichkeiten sortieren: Mängelhaftung --> Mediaonline (24 Monate, wovon nur die ersten 6 wirklich Sinn machen). Garantie --> der der sie versprochen hat, i.d.R.der Hersteller, also LG.
Als nächstes trittst du deine Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Mediaonline an den Käufer ab. Dies hast du evtl. schon "stillschweigend" getan, wenn du in deinem Angebot damit "geworben" hast.
Ich habe auf die schnelle in den AGB mediaonline kein Abtretungsverbot gefunden, d.h. der Käufer kan "wie du" aus abgetretenem Recht gegen Mediaonline vorgehen. Er soll denen die Abtretung anzeigen, wenn sie sich weigern, Frist setzen und (ggf. nach vorheriger Ermächtigung durch dich) den Rücktritt erklären.
Was die Garantie betrifft: Ein Blick in die Garantiebedingungen hilft. I.d.R. ist eine Übertragung an Dritte ausgeschlossen.
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Ich werde wohl auch warten bzw. evtl. in letzter Sekunde schießen und ggf. von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
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Original geschrieben von Shani Ace
Tun sie doch jetzt auch. :confused:
Den Student gab's ja nur vom 01.03. bis 30.04. - also nicht gerade lange. Wenn die das jetzt also Anfang April entschieden haben, passt das mit dem 30.04. ja - solche Aktionen laufen ja i.d.R. immer zum Monatsende ab.Sie hätten Sie aber auch schon zum 2.4. oder 16.4 oder wann auch immerfrüher beenden können....
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Wenn Sie was bereuen sollten, dann hätten Sie die Aktion längst beendet.
Vor allem verursacht eine Zweit-SIM, die tendenziell eher in einem Notebook/PDA/Modem zur PC-Anbindung zum Einsatz kommt doch deutlich mehr Traffic als eine kombinierte Telefon- und Daten-SIM, die wohl zu 90% in einem Handy/Smartphone steckt :confused:
Ich hätte es andersrum verstanden, wenn es verbilligt keine 2-Sim-Lösung gäbe. Aber so?
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Original geschrieben von Shani Ace
EDIT: Geil, die Hotlinerin hat mich gerade nochmal zurückgerufen, mit dem Hinweis, dass ich die Studentenkonditionen behalten könnte, wenn ich die Internetflat auf einer separaten SIM buchen würde. Ich teilte ihr natürlich mit, dass ich gerne alles auf einer SIM hätte, sie sagte dann, dass sie es nur nochmal erwähnen wollte, damit ich mich nicht später ärgere, dass ich den Studentenbonus unnötig verloren hätte, und dass die SMS dann wie versprochen kommen wird.
Ich bin echt begeistert, was für ein Service! :eek:Was findest du daran jetzt geil? Sie sagte: 2 x SIM = Student. Du: Will 1x SIM. Ergebnis: Keine Studentenkonditionen. Oder hab ich es falsch verstanden?
Wer so bürokratisch-unnötige Regelungen wie die 2-SIM-only Sache für Studenten aufstellt muss sich auch damit auskennen. Service nenne ich das nicht...