Beiträge von booner

    Re: Sülzer


    Zitat

    Original geschrieben von Berater
    Hier sind wohl mehr ornanierende Sülzer am Start, als Leute die wirklich Handys kaufen?


    Zitat


    mal versucht" ordentliches - d.h. mit gängiger Grammatik und Rechtschreibung - deutsch zu schreiben, bevor man von unhöflich oder peinlich redet? VollProll


    Lol, "Ornanieren" :top: Bist du Dekorateur von Beruf?


    Zitat


    Werde wohl das Gerät lieber am Wochenende bei Ebay einstellen...


    Anmeldung erst ab 18+!


    Ich verabschiede mich dann schonmal von dir...

    Und wer hat heute noch eine email bei GMX ;)



    Sind beides nicht meine Systeme. Jedoch surft meine Freundin mit XP SP2 und demdort standardmäßigen Blocker. Ich glaube nicht, dass sie gmx.de freigegeben hat.


    Edit: Blocker war doch deaktiviert. Hätte ich ihr gar nicht zugetraut.

    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    :D
    Aber die Anfechtung muss doch "zeitnah" erfolgen!?
    Egal, ist ja somit auch schon, und wenn er ne Adresse mailt kann ers auch gerne schriftlich haben! :rolleyes:
    Danke booner, jetzt gehts mir wieder etwas besser... :D


    Sie muss ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Wenn du dich bemühst, seine Anschrift herauszufinden, es dir aber nicht gelingt, zögerst du schonmal nicht, erst recht aber nicht schuldhaft. Außerdem passt das per email schon.

    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Ok.
    Um eine wirksame Anfechtung zu bewirken muss ich aber den Typen direkt anschreiben, nicht nur über die Ebaymitteilungen, oder reicht das?
    Hab ihm geschrieben, daß "ich den (seiner Meinung nach) zustandegekommenen Kaufvertrag wegen Irrtum nach §119 anfechte"
    Reicht, oder?


    Keine Form, jedoch Zugang erforderlich. Falls er sich in einer Antwort auf die Anfechtung bezogen hat, hast du den Zugang nachgewiesen. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst: Übergabeeinschreiben (wenn du viel Geld hast auch mit Rückschein). Du musst keine §§ nennen, es reicht, wenn du deutlich machst, dass du das Geschäft nicht gelten lassen willst und die tatsächlichen zur Anfechtung berechtigenden Umstände nennst ("vertippt").


    Zitat


    Dann würde es aber doch immer reichen wenn ich Anfechten würde, weil ich "will" daß die Auktion an einem, meinetwegen "Nicht-Werktag" (also Ostermontag, oder eben Sonntag) ausläuft, oder? Ich hab ja "erklärt", daß die Auktion am Mi ausläuft, was ich so nicht wollte...!? :D


    Die Abgrenzung ist nicht ganz einfach. In einem solchen Fall würde ich jedoch eher zu einem unbeachtlichen Motivirrtum tendieren.