Beiträge von booner


    Du brauchst dazu kein grünes Licht vomm Support. Das kannst du selbst unter mein ebay veranlassen, irgendwo unter Verkaufte/Nicht verkaufte Artikel. bzw. sucche in der beay-Hilfe mal nach "Nicht bezahltem Artikel" oder "Gutschrift". Normalerweise 7 Tage Wartefrist, da aber kein Mitgleid mehr, geht es sofrto.


    Abbuchungen lassen sich bis zu 6 Wochen kostenfrei widerrufen. Wenn er die Kontobewegungen regelmäßig überprüft, sehe ich kein Risiko.


    Ich habe z.B. beim Sparkassen Onlinebanking von Haus aus die Daten des Überweisenden drin.


    Suche im Thread oder in ganz TT nach Nigeria. Da steht alles schonmal geschrieben. Fazit: Warten bis der liebe farbige Betrüger fliegt und Provsionsgutschrift beantragen. Keine Daten weitergeben und schon gar nicht die Ware verschicken! Vor dem Wiedereinstellen in mein-ebay Käuferkreis beschränken ("Nur Käufer aus Ländern zulassen, in die ich verschicke")


    Ein paar Seiten vorher ist ein Link, wo du nach einsetzen seines ebay-Nicks alle Angebote sieht, worauf er geboten hat. Da wirst du staunen.


    Edit: Mit deinen Daten wird ein Account z.B. bei UPS eingerichtet, über den dann der Expressversand nach Nigeria erfolgt. Hinterher blüht dir dann neben dem Warenverlust noch eine (nichtberechtigte, aber Ärger machende) Forderung i.H.v. 150-300€ von UPS für den Versand.


    Da er schon rausgeflogen ist, kannst du jetzt schon eine Gutschrift beantragen und wiedereinstellen.



    Wer macht eine Ngeria-FAQ?


    zu 1.) Nein, einen wirklichen Sinn macht diese Option im Falle dass bereits Gebote vorliegen nicht. Natürlich hält Sie weitere Bieter ab, so dass sie schon sinnvoll ist, wenn man ggü. dem bisherigen Höchsbietenden anfechten kann.


    zu 2.) Nach h.M. handelt es sich bei einer ebay-Auktion nicht um eine Versteigerung i.S.v. § 156 BGB. Rechtliche Bindungswirkung ist aber nichtsdestotrotz gegeben, denn der Kaufvertrag kommt eben etwas atypisch durch Verkauf gegen Höchtsgebot zustande.


    Zitat


    Doch, hab ich! Ich hab übersehen, daß im Turbo Lister die Laufzeit auf 7 Tage eingestellt ist, ich wollte aber ja nur eine 5 Tagesauktion machen, damit sie wie gewünscht am (Oster-)Montag ausläuft! Ändert das was?


    Gut, darin sehe eher ich einen relevanten Erklärungsirrtum, da du dich bei Bestimmung der Frist, binnen derer dein Angebot durch potentielle Käufer angenommen werden kann, vertan hast, also das von dir Gewollte und das tatsächlich Erklärte auseinanderfallen.


    Zitat


    Wie käme man da dran!? :eek: :confused:


    Scheinkauf! Wird häufig praktiziert, um bei Rechtsverletzungen an die Daten des Verletzers zu kommen, da ebay Nutzerdaten wohl nur ggü. der Staatsanwaltschaft oder bei richterlicher Anordnung herausrückt.

    Tja, dumm gelaufen...


    Solange du in deinem Angebot keinen Vorbehalt hattest, nicht unter einem gewissen Preis oder nicht an bestimmte Personen zu verkaufen ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.


    Diesen könntest du nur durch Anfechtung deines Angebots wieder beseitigen. Ob aber der Irrtum über den Endzeitpunkt des Angebots einen relevanten Erklärungsirrtum darstellt, würde ich bezweifeln.


    Was hast du eigentlich bezweckt? Die "Tipps", Angebote Sonntag abends auslaufen zu lassen haben sich doch längst überholt? In der Angebotsdauer hast du dich ja nicht geirrt, diese lässt sich m.W. ja auch bei laufendem Angebot noch verlängern.



    Ich würde einfach schauen, über diesen Account nichts mehr zu verkaufen und die Bewertungen auf privat setzen. Dann kommt der "Käufer" erstmal gar nicht an deine persönlichen Daten, welche zur Durchführung zivilrechtlicher Schritte unabdingbar sind.


    Andere Tricksereien, z.B. das Vortäuschen eines zur Anfechtung berechtigenden Irrtums, um den Käufer von der Wahrnehmung seiner kaufvertaglichen Rechte abzuhalten, könnten dagegen schon den Betrugstatbestand erfüllen.


    Ich habe aber mal gehört, dass man in gewissen Nachbarländern Accounts ohne Realtitätsbezug schaffen kann, ideal für solche Fälle, da man solche Personen ja auch verwarnen lassen kann...

    Zitat

    Original geschrieben von jonasm
    Ich häng mich mal hier dran: Habe einen Eplus Vertrag mit einem Online Händler hier aus dem Forum abgeschlossen, nun ist an dem Handy (Nokia 6230) leider etwas mit dem "Lautsprecher" kaputt. Ich verstehe den Gesprächspartner kaum noch. Jetzt das Problem: der Vertrag ist gekündigt und läuft am 30. April 2006 aus. Hab ich noch irgendeine Chance, das Gerät getauscht zu bekommen? Wende ich mich an den Onlinehändler, einen Eplus Shop (original Eplus Vertrag) oder an einen Nokia Händler?


    Wenn es sich um einen 24-Monatsvertrag handelt, dann hast du wohl Pech gehabt, da Nokia erst seit 1.4.2005 24 Monate Herstellergarantie verspricht, siehe hier:


    http://www.nokia.de/de/service…tellergarantie/15356.html


    Dir bliebe also nur noch im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung gegen den Verkäufer (entweder Onlinehändler oder E-Plus) vorzugehen. Das wird aber schwierig, da doch nachweisen musst, dass der Lautsprecher ds 6230 schon bei Übergabe vor knapp zwei Jahren defekt gewesen ist. Deiner Beschreibung nach war er das nicht, sondern ist erst im Laufe der Zeit kaputtgegangen. Selbst wenn er von Anfang an fehlergaft gewesen sein sollte, ist der Nachweis sehr schwierig.


    Aber: So ein Lautsprechertausch ist eigentlich eine Kleinigkeit. Clip-on Cover runter, Schrauben mit 6er Torx aufdrehen, Ls raus, neuen Ls einsetzen und wieder zuschrauben. So ein Ls sollte bei ebay nicht mehr als 5 Euro kosten.
    Ohne Garantie, bei einem 6230 habe ich es noch nie gemacht, und mein 6230i schraube ich deswegen nicht auf :D


    Selbst ist der Mann :top:

    @ Deifie: Danke. Dann freue ich mich auf mein neues E+ 6680 und werde den VF Dreck wieder abstoßen :D


    Weiß jemand, ob die neue 5.04.07 von E-Plus schon freigegeben worden ist?