Seit dieser Woche verlangt man bei meinem BK für den Studentenrabatt eine "Aktionskarte". Genaueres konnte ich dem Schichtführer mangels dessen Deutschkenntnissen nicht entlocken ![]()
Egal, auf zum goldenen M ![]()
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Seit dieser Woche verlangt man bei meinem BK für den Studentenrabatt eine "Aktionskarte". Genaueres konnte ich dem Schichtführer mangels dessen Deutschkenntnissen nicht entlocken ![]()
Egal, auf zum goldenen M ![]()
Weiß jemand, bis zur welcher FW-Version sich das 6680 mit der operator.sis verträgt? Ist es dabei von Belang, ob es sich um ein gebrandetes Gerät handelt?
Oder funktioniert es mit allen Versionen?
@ handy-sascha.de & Hilden:
Das heißt dann, dass man als Student, der beide Flats auf einer SIM möchte, nur die Provision für die Telefonflat bekommt, richtig?
In welchem zeitlichen Abstand muss denn das "Nachbuchen" erfolgen?
Kannst du mal deinen Außendienstler fragen, was diese Politik soll? Steckt das System dahinter oder gibt nur die Software nichts anderes her?
Und bitte gib Bescheid, wenn die Aktion doch verlängert werden sollte...
Wer hat denn schon BASE Student, und beide Flats auf einer SIM?
Laut teltarif.de solles nämlich nicht gehen...
Sollte das wirklich zutreffen stellt sich mir die Frage, was der Anlass für diese beschissene Produktpolitik im Hause Base ist.
ZitatOriginal geschrieben von TheBastian
Mal ne ganz dumme Frage:
Wenn ich schauen möchte, ob und wo Eplus eine GSM900-Station in Betrieb hat, reicht es da nicht aus, meine simyo-Karte in ein altes D-Netz-Monoband-Handy zu stecken und zu warten, bis sich das Handy eingebucht hat?
Zum Test möchte ich in den nächsten Tagen ein altes Siemens E10D verwenden, werde ich damit Erfolg haben (können)?
Das dürfte daran scheitern, dass alte D-Netz Geräte wie das E10D nur das konventionelle 900MHz-GSM-Band können, nicht das erweiterte E-GSM Band,welches E-Plus jetzt nutzt.
Lässt sich bei diesen spärlichen Angaben nicht sagen.
Ist beispielsweise eine "Eingangsbestätigung" ergangen, die aus objektiver Empfängersicht als Annahme des Kundenangebots gewertet werden kann (z.B: "Wir werden den Versand schnellstmöglich veranlassen"), könnte schon ein Kaufvertrag zustande gekommen sein.
Ist dem Verkäufer bei der Willensbildung zur oder bei Abgabe der Erklärung ein relevanter Irrtum unterlaufen, kann er die Erklärung anfechten, und damit den Kaufvertrag nachträglich beseitigen.