Beiträge von booner
-
-
-
-
-
-
-
-
Einschränkend gilt aber noch, dass der Käufer nie die Rücksendekosten zu tragen hat, wenn die gelieferte Sache nicht der bestellten entspricht, z.B. weil sie mangelhaft war.
-
Zitat
Original geschrieben von Dp|A13kz
Hallo,ich glaube bei Warenwert ab 40EUR muss der Verkäufer beim Umtausch der Ware die Rück-versandkosten tragen, soweit richtig??
Kommt drauf an. Um was geht es: Rückversand wegen Mangel zur Nachbesserung bzw. Nachlieferung bzw. Rücktritt infolge Mangel oder Widerruf innerhalb von 14 Tagen?
Im ersten Fall trägt immer der Verkäufer die Rückversandkosten, im zweiten kann er dem Käufer auch bei einem Warenwert über 40€ vertraglich die Rückversandkosten auferlegen. Diese muss der Verbraucher aber nur dann zahlen, wenn er im Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufs noch nicht den vollen Kaufpreis an den Unternehmer geleistet hat. Diese Regelungen sind im Verhältnis Unternehmer als Verkäufer und Verbraucher als Käufer zwingend.
Zitat
Ist es dem Verkäufer gestattet diese Kosten auf den Kunden abzuwälzen, also allgemein zu sagen Versandkosten trägt der Kunde?Ich verstehe deine Frage nicht. Ansonsten siehe oben.
-