Re: Notebook Umtausch (Rechtliche Frage)
Zitat
Original geschrieben von Dread
Hallo,
es geht um folgendes:
Am 9.März ist mein "DELL Inspirion 9400" bei mir eingetroffen. Die zwei Wochen Widerrufsrecht sind demnach am letzten Freitag abgelaufen.
Nicht zwangsläufig.
Die Widerrufsbelehrung in den "DELL Geschäftsbedingungen" genügt nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Textform. Wenn DELL nun erst nach Vertragsschluss ordnungsgemäß belehrt hat, beträgt die Widerrufsfrist abweichend einen Monat ab Wareineingang.
Vertragsschluss soll laut AGB der Zeitpunkt sein, in dem dem Verbraucher die Annahme dessen Angebots an DELL, also die "Auftragsbestätigung" zugeht.
Belehrt nun DELL erst im Anschluss an diese Bestätigung bzw. noch später, liegt eine Belehrung nach Vertragsschluss vor. Wobei sich darüber streiten lässt, ob eine Belehrung bei Vertragsschluss (z.B. Annahme und Belehrung in einunderselben email) eine Belehrung nach Vertragsschluss i.S.d. § 355 II 2 BGB darstellt. M.E. schon.