Beiträge von booner


    Darüber sollte man sich bei Vertragsschluß im Klaren sein und, falls man auf solchen Schutz Wert legt, einen geeigneten Versicherer wählen.


    Stichwort: Verzicht auf Erhebung der Einrede der groben Fahrlässigkeit.

    Zitat

    Original geschrieben von Usul
    Was genau meinst du mit "testen"? Willst du eine Kanne Kaffee auf die Tastatur schütten und Baseball mit der Maus spielen, um die Robustheit der Sachen zu "testen"?
    Solange die Dinge ganz normal benutzt, kann und wird niemand etwas dagegen sagen. Das ist ja der Sinn dieses Widerrufsrechts... daß man eben das, was man normalerweise im Laden machen kann - nämlich ausprobieren - zu hause macht. Und bei Nichtgefallen vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
    Daß dieses Vorgehen bei einigen Produkten wie z.B. Lebensmitteln oder CDs und DVDs nicht ohne weiteres geht, dürfte klar sein und wird sich in den AGB finden (wenn nicht, dann gilt es auch da ohne Einschränkung).


    Kurz: Solange man die Geräte nicht über Gebühr beansprucht oder gar beschädigt und das ganze dann in der Originalverpackung zurückschickt, sollte alles klappen.


    Da verdrehst du jetzt aber was.


    In welchem "normalen" Laden um die Ecke kann ich einkaufen und die Ware zurückgeben, bzw. die Ware soagr testen und dann zurückgeben? Das funktioniert i.d.R. nur bei großen Ketten, die diese Möglichkeit freiwillig anbieten, nicht aber beim PC-Händler um die Ecke.


    Und: Nicht das Rückgaberecht im sationären Handel "war zuerst da", so dass im Fernabsatz ein Widerrufsrecht eingeführt werden musste um den Kunden zu schützen, sondern die die meisten stationären Händler bieten diesen Service an, um mit den Fernabsatzverkäufern konkurrieren zu können (da der Kunde natürlich lieber dort kauft, wo er sich problemlos vom Vertrag lösen kann).


    Im Ergbenis hast du aber recht, und Frank nicht: Auch nach einer Kaffeekur kann man den Kaufvertrag über die Tastatur noch widerrufen, bekommt aber u.U. nicht den vollen Kaufpreis ersetzt, da man dem Unternehmer wegen der eingetreten Verschlechterung zum Wertersatz verpflichtet ist.

    Könnte ein Farbcode sein. Bei meinem alten Fahrzeugschein (Motorrad) findet sich im Feld Bemerkungen der Eintrag "Farbe: - / -".


    Bei meiner Zulassungsbescheinigung Teil I (PKW) gibt es ein eigenes Feld R (für Farbe, dort steht z.B. BLAU), dahinter ein Feld 11 ("Code zu R") in dem eine 5 steht.