Beiträge von booner
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Original geschrieben von MischaStgt
Es ging um folgende Auktion: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=9115967760
Der Verkäufer hat mein Gebot gelöscht und dann sofort die Auktion frühzeitig beendet!
Es gab keine Einschränkungen mit 10 positiven Bewertungen etc.Wenn du die dumme Uschi bist, und dem Verkäufer bei Abgabe seines Angebots kein Irrtum unterlaufen ist bzw. er sich generell nicht über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Kaufsache geirrt hat, oder, wenn ein solcher Irrtum vorlag, und anzunehmen ist, dass er das Angebot bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben hätte, er aber dir ggü. nicht oder nicht unverzüglich die Anfechtung erklärt hat, dann hast du m.E. gem. § 433 I 1 BGB einen Anspruch gegen den Verkäufer auf Lieferung und Übereignung des Handys nach Vorausleistung von 2,22€ zzgl. Porto oder gegen Zahlung von 2,22€ bei Abholung.
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Zitat
Original geschrieben von virus-k
@ MischaStgtDer Verkäufer kann entscheiden,mit wem er eventuell einen Vertrag eingeht.Wenn ihm irgendetwas nicht passt,wie zum Beispiel das Bewertungsprofil eines Bieter,dann kann er sein Gebot löschen.
Dann muss er sich dies aber vor Abgabe einer wirksamen Willenserklärung in den Rechtsverkehr überlegen.
Hat er mit dem Einstellen ein Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages abgegeben (was in 99% der ebay-Fälle so ist) und keinen Vorbehalt gesetzt (z.B. keine Bieter unter 10 positiven Bewertungen) bzw. wird dieser vom Bieter nicht erfüllt, geht er mit dem bei Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietenden einen rechtswirksamen Vertrag ein und kann dessen Gebot vorher nicht durch "Streichung" beseitigen.
Beendet der Verkäufer z.B. unmittelbar nach so einer Streichung das Angebot vorzeitig, kommt der Kaufvertrag mit dem Bieter, dessen Gebot gestrichen wurde zustande.
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Original geschrieben von MischaStgt
Ich habe auf einen Artikel geboten und mein Gebot wurde ohne Angabe eines Grunds gelöscht.
Ist dies erlaubt?
Weil sonst könnte man ja alle Gebote die einem als Verkäufer nicht passen, löschen!Verboten ist es nicht, nur entfaltet so eine Gebotsstreichung rechtlich regelmäßig keinerlei Wirkung.
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