Bei mir geht mal wieder nix ![]()
Gestern fiel mir schon auf, dass die Verbindungsdaten seit 10.02. vormittags eingefroren waren.
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Bei mir geht mal wieder nix ![]()
Gestern fiel mir schon auf, dass die Verbindungsdaten seit 10.02. vormittags eingefroren waren.
Ich denke man könnte hier in die Äußerungen seitens FSC eine ernsthafte und endgültige Verweigerung sowohl von Nachbesserung als auch von Nachlieferung reinlesen.
Damit ist ein Mängelrücktritt ohne Fristsetzung möglich.
Dieser wurde bei laiengünstiger Auslegung der Äußerungen des Käufers auch ggü. FSC erklärt. Somit wurde der Kaufvertrag in ein Rückgewährschuldverhälntis nach den §§ 346 ff. BGB gestaltet. Insbesondere haftet der Käufer hierbei nicht für eine durch eine bestimmungsgemäße Erstingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung, § 346 II 1 Nr. 3 Hs. 2 BGB.
Auch scheidet hier ein Wertersatzpflicht für die "zerstörte" OVP aus, wenn der Käufer bei der Behandlung der OVP diejenige Sorgfalt angwendet hat, die er in eigenen Sachen anzuwenden pflegt, § 346 III 1 Nr. 3 BGB.
Die Portokosten wären über § 284 BGB zurückzufordern.