In solchen Fällen sollte man nicht vom eingeräumten Rückgaberecht Gebrauch machen, sondern Nacherfüllung verlangen.
Diese hätte FSC hier ernsthaft und endgültig verweigert, so dass ein Rücktritt vom Vertrag ohne Fristsetzung möglich gewesen wäre.
Dann ließen sich z.B. beim Fernabsatzwiderruf vom Käufer zu tragende Hinsende-Portokosten als frustrierte Aufwendungen ersetzen bzw. man könnte Schadensersatz statt der Leistung verlangen, etwa um die Kosten eines Deckungskaufes damit auszugleichen.
Außerdem haftet man für Verschlechterungen der Sache z.B. durch Erstingebrauchnahme nicht so scharf wie bei Rückgabe .
Wurde denn ausdrücklich vom Rückgaberecht Gebrauch gemacht? (Ich "widerrufe" hiermit ...?) Oder der PC nur zurückgeschickt?
Ist die Verweigerung der Nacherfüllung durch den Support schriftlich oder als email fixiert?
Selbst bei Ausübung des Rückgabrechts ist der pauschale Abzug i.H.v. 10% des Kaufpreises ungerechtfertigt. Insbesondere trifft für die den Wertersatz begründenden Umstände den Unternehmer die Darlegungs- und Beweislast.
Hier sind zwar die formalen Voraussetzungen einer Wertersatzpflicht für eine durch eine bestimmungsgemäße Erstingebrauchnahme verursachte Verschlechterung gegeben (Belehrung über Wertersatzfolge in AGB erfolgt und Möglichkeit diese Folge zu vermeiden in AGB aufgezeigt).
Fraglich ist jedoch, ob die Verschlechterung hier nicht ausschließlich auf der Prüfung der Sache beruht, mithin die Wertersatzpflicht gemäß § 357 III 2 BGB entfiele.
Ich würde das durchaus bejahen, da man den PC ja gerade nicht aufschrauben soll, und so die Vollzähligkeit der Komponenten praktisch nur noch im eingeschalteten Zustand z.B. anhand des Geräte-Managers oder anhand von Diagnosesoftware festgestellt werden kann.
Für die fahrlässige Beschädigung der OVP wäre allerdings schon Ersatz zu leisten; dieser sollte sich jedoch höchstens im einstelligen Eurobereich, und nicht i.H.v. 10% des Kaufpreises bewegen. Weiterhin wird FSC nicht nachweisen können, dass die OVP nicht auf dem Rücksendeweg Schaden genommen hat.
Scheint wohl wirklich die neuen Masche der Fernabsatzunternehmer zu sein. Der eine nimmt pauschal 10%, der andere 25%. Ich würde die KK-Buchungen stornieren falls noch möglich, FSC anweisen, nicht zurückzuerstatten bzw. wenn schon erfolgt an FSC den Teilbertrag zurückzahlen.
Wenn FSC sich so sicher ist, dass ein Anspruch auf Wertersatz i.H.v. 60€ besteht werden sie schon klagen ![]()