Re: Brauche dringend Hilfe
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von JasonDark
Hallo Gemeinde,
ich habe mir Mitte Januar bei expansys eine Qtek 9100 gekauft – für stolze 529,00 €,
nach ca. drei Tagen „Hausgebrauch“ wusste ich, dass das Gerät nichts für mich ist,
also wieder eingepackt und zurück zu expansys.
Nun der Hammer !!! jetzt wollen die Brüder 25 % der Kaufsumme = 132,25 Euro von mir, wegen den „entsiegelten“ CD´s !!! klar in deren AGB´s steht es eindeutig drin das 25 % Rücknahmegebühr für geöffnete Software fällig sind aber 132,25 Euro sind doch schon bisschen übel – oder ?
Kann mir jemand einen Tipp geben wie ich jetzt verfahren soll ? wäre euch sehr dankbar.
Ach, noch eins: NIE WIEDER WERDE ICH IN DIESEM LADEN BESTELLEN !!!
Bis danne.
Diese Wertersatzforderung seitens Expansys entbehrt jeder Grundlage.
Die Klausel
Zitat
2.3 Software bzw. Artikel die eine Software enthalten, können wir nur zurücknehmen, sofern die Verpackung des Artikels noch vollständigt versiegelt ist Sollte die Verpackung bereits geöffnet worden sein, dann behalten wir uns vor eine Gebühr von 25% des Verkaufspreises zu berechnen.
würde schon keiner AGB-Kontrolle standhalten, da dem Kunden trotz pauschalisiertem Wertersatz nicht ausdrücklich der Nachweis einer geringeren oder überhaupt nicht enstandenen Wertminderung gestattet wird, vgl. § 309 Nr. 5b) BGB.
Außerdem stellt § 357 IV BGB ausdrücklich klar, dass weitere als die gesetzlichen Ansprüche im Falle eines Verbraucherwiderrufs nicht bestehen.
Konkret besteht in einem solchen Falle gar keine Pflicht des Widerrufenden zum Wertersatz ggü. dem Unternehmer, da
1. der Verbraucher nicht auf die Folge des Wertersatzes hingwiesen wurde,
2. dem Verbraucher demzufolge auch keine Möglichkeit aufgezeigt wurde, die Rechtsfolge des Wertersatzes zu vermeiden, und
3. der Ausschluß des § 357 III 2 BGB einschlägig ist, weil eine evtl. Verschlechterung nur auf die Prüfung der Sache zurückzuführen wäre.
Ziffern 1. und 2. gelten vorbehaltlich, dass dem Verbraucher in einer evtl. außerhalb der AGB auf der Homepage erteilten Widerrufsbelherung keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt worden sind.
An einen Ausschluß des Widerrufrechts braucht man hier auch nicht zu denken, da die Software "reine Nebensache" ist.