Beiträge von booner

    Re: Re: Re: Studium: Wie sich selbst zum Lernen motivieren??


    Zitat

    Original geschrieben von autares
    Wo hast du denn studiert? Da muss ich auch hin! ;)


    SCNR



    München! Im Sommer wirklich extrem. Teilweise werden da sogar kleine Modenschauen veranstaltet. Das Zweitoutfit liegt dann im Schließfach :)


    Und dann diese Regalleitern :D

    Re: Studium: Wie sich selbst zum Lernen motivieren??



    1. Such dir eine(n) Mitstreiter(in), achte auf vergleichbaren Wissensstand. Lieber aber jemand, der etwas weiter und motivierter als du ist. Keinesfalls einen noch fauleren Partner wählen. Feste Lernzeiten vereinbaren, Konkurrenzdruck aufbauen. Dein schlechtes Gewissen wird dich nach kurzer Zeit motivieren.


    2. Externen Lernort wählen. Bibliothek etc., dort wird dir sehr langweilig wenn du deine Lernsachen weglegst. Wenn möglich Notebook zuhause lassen*. Evtl. gut besetzten Ort auswählen, so dass du früh erscheinen musst um einen Platz zu bekommen. Dann hat sich die Frühaufstehproblematik auch erledigt.



    * und evtl. auch noch schwul werden. Leider scheint es in vielen Bibliotheken unter den Damen einen internen High-Heel und Minirock Contest zu geben.

    Zitat

    Original geschrieben von EricssonFreak
    Na ja, so komplex ist es nun hier auch wieder nicht. Die Regeln zum Gefahrübergang braucht man hier nicht wirklich, weil die Sendung zugestellt wurde, nur eben beim Nachbar - dessen Unterschrift repräsentiert seine Verantwortlichkeit, wie oben schon richtig gesagt wurde.


    Wieso?


    Die Sendung wurde an einen nicht zur Entgegennahme ermächtigten Dritten zugestellt, eine Erfüllung ist mangels Empfangszuständigkeit nicht eingetreten, o2 konnte nicht befreiend an den Nachbarn leisten.


    Der Leistungserfolg ist nach Angaben des OP wohl auch dauerhaft nicht mehr erbringbar, da das Paket gestohlen wurde bzw. zumindest dessen Aufenthalt unbekannt ist.


    Vertritt man nun, dass trotz des VGK weiterhin eine Schickschuld von o2 vorlag, weil § 446 S.1 BGB den Leistungsort unberührt lässt, hätte sich die Gattungsschuld von o2 mit Aussonderung und Übergabe der Handys an DHL konkretisiert, so dass die Erbringung des Leistungserfolgs dauerhaft tatsächlich subjektiv unmöglich ist, o2 also von seiner Leistungsverpflichtung frei würde.


    Folge ist, dass grds. der Anspruch seitens o2 auf die Gegenleistung (Bezahlung des Kaufpreises der Geräte und Eingehung eines Änderungsvertrages hinsichtlich der Laufzeit) erlischt bzw. eine schon erbrachte Gegenleistung zurückzugewähren wäre.


    Wegen des Versendungskaufes käme aber die Regelung des § 447 I BGB als systematische Ausnahme in Betracht, so dass der Anspruch o2s auf die Gegenleistung erhalten bliebe.


    Wegen § 474 II BGB findet vorliegend § 447 I BGB gar keine Anwendung, so dass § 446 S.1 BGB einschlägig ist, also keine systematische Ausnahme zu § 326 I 1 BGB vorliegt, o2 schließlich keinen Anspruch auf die Gegenleistung hat.



    Vertritt man dagegen, dass § 446 die Schickschuld o2s in eine Bringschuld wandelt, weil o2 beim VGK ein Übergabeangebot am Wohnsitz des und ggü. dem Gläubiger(s) schuldet, der Erfüllungsort also der Wohnsitz des Schwagers wäre, dann läge wohl mangels verzugsbegründenen Angebots seitens o2 noch keine Konkretisierung vor, so dass der Schwager sogar seinen Erfüllungsanspruch gegen o2 behielte.



    Zitat


    Im Übrigen darf man davon ausgehen, dass DHL bei Standard-Paketen die Zustellung an den Nachbarn legalerweise ausführt - wenn allerdings zwischen Versender und Empfänger bspw. eine persönliche Zustellung vereinbart worden wäre, wär das etwas anderes ...


    Mag sein, dass DHL diese Ersatzzustellung so in seinen AGB vorsieht. Dies berührt aber das Verhältnis Verkäufer - Käufer bei einem VGK in keiner Weise. Selbst wenn der Verkäufer z.B. in AGB ausdrücklich auf die Zulässigkeit einer Ersatzzustellung seitens DHL verweist, kann er sich im Falle des Falles wegen §§ 475 I 1, 474 II BGB nicht aus der Affäre ziehen.


    Zitat


    Also im Zweifel sowohl bei DHL nachhaken als auch den Nachbar auf Schadensersatz verklagen, der ergibt sich unproblematisch aus GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag) i.V.m. § 280 I BGB. Den Rest muss natürlich ein Anwalt machen, damit wir hier keine unerlaubte Rechtsberatung betreiben ;)


    Mal abgesehen davon, ob es generell sinnvoll ist, einen nach den Angaben des OP wohl insolventen Nachbarn zu verklagen und der Frage, worin hier die Auswirkungen einer keiner Vertragspartei zurechenbaren Pflichtverletzung eines Dritten auf die jeweiligen Vertragspflichten liegen sollen : Worin besteht der Schaden des Empfängers?


    Zitat


    Aber um mal einen Aspekt auszupacken, der hier noch nicht angesprochen wurde: Ich müsste mich mal wieder in die genauen Anforderungen der Vermögensbetreuungspflicht bei § 266 StGB einlesen, aber IMHO lässt sich die Zustellung gegen Unterschrift als von DHL deinem Nachbar gegenüber via Rechtsgeschäft übertragene Vermögensbetreuungspflicht begreifen, die dieser dann bedingt vorsätzlich verletzt haben könnte ... Grade bei der netten Reaktion deines Nachbarn würde ich zuerst nach objektiven Gründen für eine Strafanzeige suchen ;)



    Nette Idee, bringt den Betroffenen aber auch nicht wirklich weiter... Wobei, eine Strafanzeige gegen den Nachbarn bzw. gegen Unbekannt steigert schon die Glaubhaftigkeit des Schwagers, die Sendung nicht erhalten zu haben...



    Im Übrigen wäre noch interessant zu wissen, ob der DHL-MA das Paket dem Nachbarn übergeben hat, und der Nachbar es in den Flur gelegt hat, oder ob der DHL-MA nur die Unterschrift des Nachbarn eingeholt hat und das Paket dann selbst außerhalb der Wohnung des Nachbarn abgelegt hat. Letzteres soll in der Praxis vorkommen dürfte aber die "hochgesteckten" Anforderungen einer DHL-Ersatzustellung in keinster Weise erfüllen.

    Re: Wer haftet bei verlorenen Paket von o2 ?? DHL oder o2 oder Annehmer ??





    Da es sich vorliegend um einen Verbrauchsgüterkauf handeln dürfte (die "unklare" Rechtsnatur des "Handy-vergünstigt-mit-Mobilfunklaufzeitvertrag-Geschäfts" mal außen vor gelassen) geht die Gegenleistungsgefahr trotz Versendungskaufes gem. § 474 II i.V.m. § 446 S.1 BGB erst mit Übergabe an den Käufer auf den Käufer über.


    Eine "Ersatzzustellung" an den Nachbarn ist jedenfalls regelmäßig keine Übergabe i.S.d. § 446 S.1 BGB. Ich nehme dabei an, weder o2 noch DHL wurden seitens des Käufers zur Zustellung an den Nachbarn angewiesen noch ist der Nachbar Empfangsvertreter des Käufers.


    Der Käufer muss hier also nicht den Kaufpreis leisten, ohne die Kaufsache erhalten zu haben.

    Zitat

    Original geschrieben von Nase
    Rein aus Interesse...


    Wie funktioniert denn ein Handy ohne Sim Karte?


    Gruß
    Nase


    Im richtigen Netz kein Problem. Da steckt halt ein Chip auf der Platine, der die benötigten Informationen enthält...