Beiträge von booner


    So ein Zufall, der Verkäufer heißt ganz ähnlich wie du :rolleyes:

    Re: Formulierung "Vertrag wird erst wirksam, wenn..." - welche Folgen?


    Zitat

    Original geschrieben von fon454
    Hallo!


    Wenn in einem Vertrag der Satz steht, "Dieser Vertrag wird erst wirksam, wenn Voraussetzung X erfüllt ist", bedeutet das dann, dass mir aus dem Vertrag keinerlei Verpflichtungen entstehen, bis diese Voraussetzung wirklich erfüllt ist? Ist der komplette Vertrag für alle beteiligten bis dahin praktisch komplett gegenstandslos? Oder können daraus trotzdem schon Pflichten/Kosten entstehen?


    Vielleicht weiss es ja jemand genau :) Es geht um einen Kaufvertrag, der erst wirksam werden soll, wenn ein Dokument nachgereicht wird.


    Da habt ihr einen durch die Nachreichung des Dokuments aufschiebend bedingten Kaufvertrag geschlossen.


    Auch vor Bedingunsgeinstritt und damit vor Enstehung der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (Übergabe und Übereignung der Kaufsache Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises und ggf. Abnahme der Kaufsache) bestehen schon Nebenpflichten jeder Partei, deren schuldhafte Verletzung zu einem Schadensersatzanspruch führen kann.


    In erster Linie ist das die sog. Erhaltungspflicht. Quasi eine vertragliche Verhaltenspflicht, die den Parteien aufgibt, sich so zu verhalten, dass das Rechtsgeschäft bei Bedingungseintritt auch durchgeführt werden kann.


    Zu beachten ist auch, dass der Bedingungseintritt fingiert wird, wenn er "von der Partei, zu deren Nachteil er gereichen würde, wider Treu und Glauben verhindert wird".


    Stellst du nun bspw. fest, dass du dein Auto völlig unter Wert verkauft hast, und verbrennst den Kfz-Brief, um die als aufschiebende Bedingung des Kaufvertrages vereinbarte Übergabe des Kfz-Briefes unmöglich zu machen, würde der Bedingungseintritt fingiert.


    Wie sinnvoll :rolleyes: Da gehört schon etwas Dreistigkeit dazu, bei der plötzlichen Behebung einer (ausnahmsweise kundenfreundlichen) monatelangen Fehlfunktion beim Provider nach Lösungsvorschlägen zu fragen. Machen das mehrere gibt es bald keine Lücken mehr...


    Achja:


    http://www.onlinekosten.de/for…hread.php?t=56054&page=29


    Evtl. hast du am anderen Ende eine Nebenstelle einer Telefonanlage oder eine Faxweiche?

    Zitat

    Original geschrieben von StefanB
    Also in meiner Artikelbeschreibung sieht man schon, dass ich ein gewerblicher Verkäufer bin. Aber oben rechts bei meinem Mitgliedsnamen steht das nicht.
    Vielleicht dauert das auch ne Weile, bis es umgestellt ist?


    Man sieht es nur bei neuen, nach der Accounteinstufung eingestellten Verkäufen von dir, alte und bei der Umstellung bereits laufende Auktionen werden nicht angepasst.

    Re: Bewertungszeitraum


    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Ist zwar nichts sooo wichtiges, aber hat man bei ebay nicht 90 Tage Zeit um den Anderen zu bewerten ? Ich hab vor etwa eineinhalb Monaten eine Grafikkarte ersteigert und hatte bisher nicht bewertet. Wollte das grade nachholen aber der Artikel steht nicht mehr bei den Gekauften drin und auch nicht mehr als "zur Bewertung offen". Ist das jetzt zu spät oder gibts da noch eine Möglichkeit ?


    Sollten sogar auf die Stunde genau 90 Tage sein.


    Entweder der Verkäufer wurde mittlerweile ausgeschlossen oder es liegt ganz ebaytypisch eine Störung vor.